Sachanlagen
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Copyright
Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Sachen im Sinne des § 90 BGB sind körperliche Gegenstände. Die Sachanlagen umfassen die körperlichen bzw. materiellen Gegenstände des Anlagevermögens in einem Unternehmen, die längerfristig dem Bauprozess dienlich sind und wertmäßig nicht sofort vollständig als Aufwendungen abgeschrieben werden.
Die Sachanlagen werden innerhalb des Anlagenvermögens auf der Aktivseite in der Bilanz (nach Handelsrecht) ausgewiesen. Zu den Sachanlagen werden gerechnet
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken,
- technische Anlagen und Maschinen,
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung,
- geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.
Wichtigster Bestandteil der Sachanlagen in einem Bauunternehmen sind die Baumaschinen und Geräte im Ausweis der technischen Anlagen und Maschinen.
Bei einer stillen Gesellschaft beteiligt sich ein Gesellschafter mit einer Vermögenseinlage (z.B. Geld, Sachanlagen, Immobilien, aber auch Forderungen) am Gewerbe eines anderen, ohne dass die Beteili ...