Sachwert
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Der Sachwert umfasst die Summe aus dem
Die Ermittlung des Sachwertes erfolgt nach dem Sachwertverfahren auf Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV vom 19.05.2010, in Kraft seit 01.07.2010 als Ersatz der vorherigen Wertermittlungsverordnung vom 06.12.1988). Danach ist der Sachwert des Grundstücks nach § 21 Abs. 1 ImmoWertV aus dem Sachwert der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen sowie dem Bodenwert zu ermitteln.
Der Sachwert der baulichen Anlagen (ohne Außenanlagen) ist auf Grundlage der Herstellungskosten sowie unter Berücksichtigung einer Alterswertminderung zu bestimmen. Sofern sie nicht bereits mit dem Bodenwert erfasst wurden, ist der Sachwert der baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen nach Erfahrungssätzen oder nach den gewöhnlichen Herstellungskosten zu ermitteln.