Sachwertverfahren

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ist eine Methode zur Ermittlung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken als Sachwert auf Grundlage

  • der §§ 21 bis 23 in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmowertV vom 19.05.2010, in Kraft seit 01.07.2010 als Ersatz der vorherigen Wertermittlungsverordnung vom 06.12.1988) sowie
  • der §§ 83 bis 90 des Bewertungsgesetzes (BewG vom 01.02.1991, letzte Änderung vom 08.12.2010).

Bei der Bestimmung des Sachwertes sind der Bodenwert sowie die Herstellungskosten von Gebäuden zu berücksichtigen. Zugrunde zu legen sind weiterhin die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt und zwar durch Anwendung von Sachwertfaktoren.

Neben dem Sachwertverfahren kann der Verkehrswert auch nach dem Vergleichswertverfahren oder Ertragswertverfahren bestimmt werden.

Begriffs-Erläuterungen zu Sachwertverfahren

Der Sachwert umfasst die Summe aus dem Bodenwert Bauwert der Herstellungskosten von Gebäuden Die Ermittlung des Sachwertes erfolgt nach dem Sachwertverfahren auf Grundlage der Immobilienwertermittlun ...
Das Vergleichswertverfahren ist wie auch das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren ein Verfahren zur Bestimmung des Verkehrswertes von Grundstücken auf Grundlage der §§ 15 und 16 der Immobi ...
Für die Wertermittlung, d.h. des Verkehrswertes von Grundstücken und solchen mit bebauten Gebäuden dienen verschiedene normierte Verfahren: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertver ...
Der Verkehrswert eines Grundstückes und der evtl. darauf befindlichen baulichen Anlagen ist jener Wert, der durch den Preis bestimmt wird, der nach der Beschaffenheit und Lage des Grundstücks ohne Rü ...

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