Tarifgebundenheit

Tarifgebundenheit

Tarifgebunden sind Mitglieder der Tarifvertragsparteien, in der Bauwirtschaft Mitglieder des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. Eine Tarifbindung liegt auch vor, wenn ein Bauhandwerksbetrieb Mitglied einer Innung ist und diese im Baugewerbeverband organisiert ist. Tritt ein Bauunternehmen beispielsweise aus dem Verband aus, bleibt die Tarifgebundenheit bis zum Ende der Laufzeit des Tarifvertrages bestehen. Danach kann eine einzelvertragliche Regelung getroffen werden.

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