Lohn / Tarif / Rente

Stundenlohn

In der Baupraxis wird als Stundenlohn oft auch das im Arbeitsvertrag vereinbarte Entgelt bzw. der Lohn je Arbeitsstunde für einen gewerblichen Arbeitnehmer bezeichnet, vorrangig dann, wenn der Entlohnung kein Entgelttarifvertrag des Baugewerbes zugrunde liegt bzw. der Arbeitgeber auch nicht tarifgebunden ist. Der so bezeichnete Stundenlohn steht jedoch nicht im Zusammenhang mit der Vergütung von Stundenlohnarbeiten nach § 15 VOB, Teil B, die nach einem Stundenverrechnungssatz für Lohn als Preisausdruck vorzunehmen wäre.
Der so verstandene Stundenlohn wird synonym oft auch als Grundlohn bezeichnet. Inhaltlich entspricht er dem Bruttolohn für die Arbeitsstunde in der Aussage des Gesamttarifstundenlohns (GTL) auch dann, wenn keine tarifliche Entlohnung erfolgt.
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