Lohn / Tarif / Rente

Stundenlohn

Der Stundenlohn ist der Geldbetrag, den gewerblichen Arbeitnehmern für eine Arbeitsstunde gezahlt wird.

Was ist der Stundenlohn?

Der Stundenlohn ist das zu vergütende Entgelt für die Leistung von gewerblichen Arbeitnehmern in einer Arbeitsstunde. Er wird oft auch als Grundlohn bezeichnet. Inhaltlich entspricht er dem Bruttolohn für eine Arbeitsstunde. Demgegenüber wird bei Angestellten und Polieren vom Gehalt als einem fixen Betrag im Monat gesprochen.
Je nach Region, Tätigkeit, Berufserfahrung und Qualifikation kann der Stundenlohn im Bauwesen deutlich variieren.
Je nach Region, Tätigkeit, Berufserfahrung und Qualifikation kann der Stundenlohn im Bauwesen deutlich variieren. Bild: © f:data GmbH

Stundenlohn nach Arbeitsrecht

Der gewerbliche Arbeitnehmer hat nach § 99 im Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf Eingruppierung in eine Lohngruppe nach seiner Ausbildung und Tätigkeit mit Angabe eines Stundenlohns als vergütungspflichtigem Entgelt je Arbeitsstunde. Dies wird allgemein schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag vereinbart.
Speziell im Bauhauptgewerbe werden die Lohngruppen 1 bis 6 nach § 5 im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) jeweils mit der Regelqualifikation und Tätigkeiten angeführt. Sie gelten allgemeinverbindlich im betrieblichen Geltungsbereich des BRTV.
In tarifgebundenen Unternehmen des Bauhauptgewerbes sind zur Entlohnung die Entgelttarifverträge gemäß TV-Lohn vom 14. Juni 2024 (geltend bis 31. März 2027) heranzuziehen. Sie weisen jeweils Entgelte zu den Lohngruppen und differenziert nach den Tarifgebieten Deutschland-West, Ost und Land Berlin aus.
Als vergütungspflichtiger Stundenlohn gilt der ausgewiesene Gesamttarifstundenlohn (GTL) in der jeweiligen Lohngruppe. Er setzt sich zusammen aus dem Tarifstundenlohn (TL) und einem Bauzuschlag (BZ).
Ist das Bauunternehmen nicht tarifgebunden, kann der zu zahlende Stundenlohn je Arbeitsstunde zwischen dem Arbeitgeber und gewerblichen Arbeitnehmer frei vereinbart werden. Zu beachten bliebe, dass der jeweils geltende gesetzliche bzw. branchenbezogene Mindestlohn im Baugewerbe nicht unterschritten wird.
In Gewerben außerhalb des Geltungsbereichs des BRTV wie im Dachdeckerhandwerk, Gerüstbaugewerbe, Maler- und Lackierergewerbe, GaLaBau u. a. gelten zu Stundenlöhnen eigenständige Tarifverträge zu Lohngruppen, Tarifen und Mindestlöhnen.

Stundenlöhne in der Kalkulation

Für einen Bauauftrag werden in der Regel mehrere Arbeitnehmer als Kolonne tätig. Aus den Stundenlöhnen der einzelnen Arbeitnehmer lässt sich ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) berechnen. Er repräsentiert den Mittellohn je Arbeitsstunde, bezogen auf eine Person. Multipliziert mit den veranschlagten Arbeitsstunden lassen sich die Lohnkosten für den Bauauftrag bestimmen.
Nach weiterer Zurechnung von Sozialkosten als lohngebundene Kosten sowie von Lohnnebenkosten steht im Ergebnis der Kalkulationslohn je Arbeitsstunde, wiederum bezogen auf eine Person. Er umfasst als Stundenlohn die insgesamt vom Unternehmen zu tragenden Kosten für einen Bauauftrag.
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Werden für ein Angebot zur Kalkulation vom Auftraggeber ergänzende Formblätter Preise (EFB-Preis) 221 oder 222 nach VHB-Bund (Ausgabe 2017 / Stand 2023) verlangt, sind Aussagen zu den angeführten Stundenlöhnen im Abschnitt 1 (Zeilen 1 bis 4) in den Formblättern zu treffen.

Stundenlohn bei Stundenlohnarbeiten

Der Stundenlohn im Zusammenhang mit der Vergütung von Stundenlohnarbeiten nach § 15 VOB Teil B repräsentiert praktisch einen Preis für die auszuführende Arbeitsstunde eines gewerblichen Arbeitnehmers. Dafür sind zum Kalkulationslohn noch anteilige Gemeinkosten (BGK und AGK) und Wagnis und Gewinn (W & G) zuzurechnen.
Die Aussage entspricht einem Verrechnungslohn, bezeichnet oft als Stundenverrechnungssatz im Sinne des Stundenpreises für die Lohnarbeit. Dabei ist meistens eine Differenzierung nach erforderlicher Befähigung, Qualifikation oder der zu vergütenden Berufs- oder Lohngruppe wie Facharbeiter, Werker u. a. vorgesehen und im Angebot zum Bauauftrag ausgewiesen.
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