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Beweislastverteilung beim Werkvertrag- Bauprofessor-News -
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Beweislastverteilung beim Werkvertrag
29.08.2018
Wer sich mit der Frage der Beweislastverteilung im Werkvertragsrecht auseinandersetzt, der kommt an der schlagwortartigen Beweislastregel „Vor der Abnahme trägt der Unternehmer die Beweislast für die Mangelfreiheit seiner Werkleistung, nach der Abnah...
Erschlichene Beweislastumkehr: Kaufmännisches Bestätigungsschreiben und Schlussrechnungsprüfung- Bauprofessor-News -
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Erschlichene Beweislastumkehr: Kaufmännisches Bestätigungsschreiben und Schlussrechnungsprüfung
10.02.2025
Im Kampf ums Recht zählt, wer was beweisen muss. Grundsätzlich muss jede Partei für die ihr günstigen Tatsachen den Beweis erbringen – es sei denn, eine Beweislastumkehr greift. Fragwürdige Kniffe, die dafür mitunter eingesetzt werden, beleuchtet Dr....
Kündigung des Auftrags aus wichtigem Grund durch den Besteller (oder Verbraucher) (BGB § 648a Abs. 1)- Musterbrief zum Download -
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Kündigung des Auftrags aus wichtigem Grund durch den Besteller (oder Verbraucher) (BGB § 648a Abs. 1)
Dieser Brief dient einem Verbraucher (Besteller) als Vorlage, um einen Auftrag aus wichtigem Grund nach § 648a Abs. 1 BGB fristlos zu kündigen. Im Brief begründet der Besteller seine Kündigung damit, dass ihm eine schwerwiegende Vertragsverletzung de...
Kündigung des Bauvertrags (oder Verbraucherbauvertrags) durch den Bauunternehmer aus wichtigem Grund (BGB § 648a Abs. 1)- Musterbrief zum Download -
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Kündigung des Bauvertrags (oder Verbraucherbauvertrags) durch den Bauunternehmer aus wichtigem Grund (BGB § 648a Abs. 1)
Dieser Musterbrief dient dem Bauunternehmer, um einen BGB-Bauvertrag bei Vorliegen einer schwerwiegenden Vertragsverletzung, wie z. B. Insolvenz, Zahlungsverzug oder Verleumdung, aus wichtigem Grund nach § 648a Abs. 1 BGB fristlos zu kündigen. Der Ba...
Begehren des Bauherrn zur Änderung von BGB-Bauverträgen mit Planungsverantwortung (BGB § 650b Abs. 1)- Musterbrief zum Download -
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Begehren des Bauherrn zur Änderung von BGB-Bauverträgen mit Planungsverantwortung (BGB § 650b Abs. 1)
Mit diesem Schreiben begehrt der Besteller/Verbraucher eine mit Bezug auf § 650b Abs. 1 BGB in der Ausschreibung zum Gewerk, einer Teilleistung oder zu einer bestimmten Leistungsposition. Es wird die Änderung des vereinbarten Werkerfolgs bzw. die Änd...
Anordnung einer Leistungsänderung bei BGB-Bauverträgen (BGB § 650b Abs. 2)- Musterbrief zum Download -
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Anordnung einer Leistungsänderung bei BGB-Bauverträgen (BGB § 650b Abs. 2)
Dieser Brief dient einem Besteller/Verbraucher um eine Leistungsänderung anzuordnen. Empfänger ist der Bauunternehmer, der zuvor die Leistungsänderung als unzumutbar zurückgewiesen und daher auch kein Angebot zur Mehr- oder Mindervergütung unterbreit...
Rechtsfolgen einer Abnahme- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
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Rechtsfolgen einer Abnahme
Baurecht / BGB
Die Abnahme gehört zu den Hauptpflichten des Auftraggebers. Grundlage bildet der § 12 VOB Teil B, der wiederum rechtlich auf dem § 640 BGB basiert. Die Abnahme ist für den Bauvertrag von ganz außerordentlicher Bedeutung, da eine Vielzahl von Rechts...
Schadensminderung- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
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Schadensminderung
Baurecht / BGB
Wird durch eine Vertragspartei bei der Erbringung von Leistungen ein Schaden zugefügt, hat der Geschädigte Anspruch auf einen Ausgleich als Schadenersatz, wenn die gesetzlichen Bestimmungen oder vertragliche Vereinbarungen dies vorsehen. Dabei oblieg...
Vergütung ohne Vereinbarung- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
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Vergütung ohne Vereinbarung
Baurecht / BGB
Besonders bei Bauverträgen geringeren Umfangs und mit Nichtkaufleuten (Verbraucher) als Auftraggebern kommt es nicht selten vor, dass keine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung getroffen wurde. Dem Auftragnehmer steht dann eine „übliche“ Vergütu...
Verbrauchsgüterverkauf- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
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Verbrauchsgüterverkauf
Baurecht / BGB
Im Rahmen der Modernisierung des Schuldrechts und der Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie wurden spezifische Vorschriften zum Verbrauchsgüterverkauf in einem gesonderten Untertitel 3 in den §§ 474 bis 479 BGB ab 2018 aufgenommen. Danach sind ...
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