Abbruch / Abfall / Entsorgung / Recycling

Abfallverzeichnis

Abfälle werden nach ihrer Art nach einem Abfallschlüssel gekennzeichnet. Er wird vorbestimmt in der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV vom 10. Dezember 2001 in BGBl. I, S. 3379 und letzte Änderung vom 30. Juni 2020 in BGBl. I, S. 1533). Neben der Bezeichnung der Abfallarten in der AVV wird über den Schlüssel auch die Gefährlichkeit des Abfalls durch Kennzeichnung mit einem Sternchen hinter der Schlüsselnummer eingestuft.
In der AVV werden die verschiedenen Abfallarten vollständig definiert und mit bis zu 6 Stellen der Schlüsselnummern differenziert. Die Zwei-Steller umfassen 20 verschiedene Kapitel.
Für das Baugewerbe sind Aussagen folgender Kapitel von Bedeutung:
  • Kapitel 17 - Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten) und
  • Kapitel 20 - Gewerbliche Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen).
Die weitere Gliederung zum Vier-Steller (und teils Sechs-Steller) wird unter Abfallschlüssel angeführt.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Abfallverzeichnis"

Auszug im Originaltext aus DIN 18448 (2023-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt:Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile sind DIN-Normen und weitere Anforderungen nachstehend aufgeführt.Für die Bezeichnung und Einstufung der anfallenden Stoffe gilt der Abfallschlüssel der Abfall...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18448 (2023-09)
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen:0.5.1 Raummaß (m³), getrennt nach Bauart und Maßen, für komplette Bauteile (Wände, Decken, Böden, Gründungen), und getrennt nach Art und Maßen, für Luftvolumen zu betre...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18459 (2016-09)
Historische Änderungen:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt:2.1 Bei den Abbruch- und Rückbauarbeiten anfallende Stoffe und Bauteile gehen nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über.2.2 Für die Bezeichnung und Einstufung der anfallenden S...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18328 (2023-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt:2.1 Bei Aufbruch- und Rückbauarbeiten anfallende Stoffe und Bauteile bleiben Eigentum des Auftraggebers. 2.2 Für die gebräuchlichsten rückzubauenden Stoffe sind die Eigenschaften nach DIN-Normen und weit...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18328 (2023-09)
0.2.1 Ergebnisse aus durchgeführten Vorerkundungen, z. B. Art und Umfang sowie räumliche Verteilung der umweltrelevanten und gefährlichen Inhaltsstoffe je auszubauender Schicht.0.2.2 Ergebnisse aus den Voruntersuchungen, z. B. Kornverteilung, Zusamme...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4226-101 (2017-08)
Rezyklierte Gesteinskörnungen werden aus mineralischen Materialien hergestellt, die zuvor als Baustoffe eingesetzt waren (siehe Definition in DIN EN 12620:2008-07) oder aus ungebrauchten Baustoffen bzw. Bauteilen, die z.B. als Retouren oder Fehlcharg...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Abfallverzeichnis"

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Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Siedlungsabfälle, getrennt gesammelte Fraktionen, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 200101 Papier und Pappe, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, ...
Abrechnungseinheit: t

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