Abbruch / Abfall / Entsorgung / Recycling

Abfälle

Zum Begriff

Begriffsbestimmungen zu Abfällen im engen und weiteren Sinne erfolgen in § 3 des „Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG vom 24. Februar 2012 in BGBl I, S. 212, zuletzt geändert vom 10. August 2021 in BGBl. I, S. 3436)“, in Kraft seit 1. Juni 2012.
Danach sind Abfälle „alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss“. Dabei sind zu unterscheiden:
  • Abfälle zur Verwertung, die verwertet werden und
  • Abfälle zur Beseitigung, die nicht verwertet werden.
Eine Pflicht zur Erledigung von Abfällen besteht für den Abfallbesitzer nach § 3 Abs. 4 KrWG, wenn Stoffe und Gegenstände nicht mehr entsprechend dem ursprünglichen Zweck verwendet werden, ihr konkreter Zustand insbesondere die Umwelt gefährden und deren Gefährdung eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung ausschließt. Einer Entledigung kommt auch gleich, wenn der Besitzer Abfälle einer Verwertung zuführt oder die tatsächliche Sachherrschaft über die Abfälle unter Wegfall jeder weiteren Zweckbestimmung aufgibt. Zur Zweckbestimmung ist die Auffassung des Abfallerzeugers oder Besitzers unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zugrunde zu legen.
Neben dem Aspekt der Entledigung ist auch noch die Beweglichkeit der Stoffe und Gegenstände wichtig, die Abfälle sind oder dazu werden. Der Abfallbegriff wird primär auf die Erstellung eines Bauwerks bezogen und beispielsweise nicht auf die Gewinnung von Abbruchmaterial und Bodenaushub.
Die KrWG gilt nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 und 11:
  • nicht für Böden, die dauerhaft mit dem Grund und Boden verbunden sind,
  • nicht für kontaminiertes Bodenmaterial, das bei Bauarbeiten ausgehoben wurde und für das sichergestellt ist, dass es in seinem natürlichen Zustand wieder an dem Aushebungsort für Bauzwecke verwendet wird.

Arten von Abfällen

Abfälle werden auf Grundlage des Europäischen Katalogs von Abfallarten (EAK) einheitlich bezeichnet. Danach werden Abfälle verbal und mit einer 6-stelligen Schlüsselnummer bezeichnet. Ausgewiesen werden insgesamt 842 Abfallarten.
In Deutschland sind die Regelungen in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV vom 10. Dezember 2001 in BGBl. I, S. 3379 und letzte Änderung vom 30. Juni 2020 in BGBl. I, S. 1533) für die Klassifizierung der anfallenden Stoffe nach einem Abfallschlüssel maßgebend.
Abfälle können nach verschiedenen Aspekten unterschieden werden, so
  • nach ungefährlichen, weniger gefährlichen und gefährlichen Abfällen. Wobei gefährlich jene Abfälle sind, die nach Vorschriften bestimmt sowie in der Abfallverzeichnis-Verordnung als solche (mit Sternchen) gekennzeichnet werden,
  • nach gemischt oder getrennt gesammelten Abfällen als Siedlungsabfällen nach ihrer Herkunft aus:
    • einerseits privaten Haushaltungen wie Papier und Pappe, Glas, Metall, Holz, Textilie, nicht jedoch aus der Produktion, sowie
    • anderen Herkunftsbereichen, wenn die Abfälle nach Beschaffenheit und Zusammensetzung mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind,
  • nach Inertabfällen nach § 3 Abs. 6 KrWG als mineralische Abfälle, die sich z. B. nicht biologisch abbauen und nicht die Qualität von Oberflächen- und Grundwasser gefährden,
  • nach Bau- und Abbruchabfällen, die bei Bau- und Abbruchtätigkeiten entstehen,
  • nach Bioabfällen, die aus biologisch abbaubaren Materialien bestehen, z. B. Garten- und Parkabfälle sowie Küchenabfälle.

Abfallarten im Baugewerbe

Ein großer Teil der Abfälle kommt aus dem Baugewerbe. In Verbindung mit Bauaufträgen treten Abfälle meistens auf als:
Bauabfälle nach dem Abriss eines Gebäudes
Bauabfälle nach dem Abriss eines Gebäudes
Bild: © f:data GmbH

Heranziehung der Abfallregelungen

Auf die in Verbindung mit Abfällen stehenden Regelungen wird unter Abfallbewirtschaftung näher eingegangen.
Von Bedeutung sind die Regelungen besonders zu Maßnahmen zur:
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Abfälle"

DIN-Norm
Ausgabe 1989-09
Diese Norm enthält Maße, Bezeichnungen, Anforderungen an Werkstoffe und an die Ausführung sowie Prüfung und Kennzeichnung von stehenden Behältern (Tanks) aus Stahl, einwandig, für oberirdische Lagerung wassergefährdender, brennbarer und nichtbrennbar...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 1989-09
Diese Norm enthält Maße, Bezeichnungen, Anforderungen an Werkstoffe und an die Ausführung sowie die Prüfung und Kennzeichnung von stehenden Behältern (Tanks) aus Stahl; doppelwandig, ohne Leckanzeigeflüssigkeit für oberirdische Lagerung wassergefährd...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 1989-09
Diese Norm enthält Maße, Bezeichnungen, Anforderungen an Werkstoffe und an die Ausführung sowie die Prüfung und Kennzeichnung von stehenden Behältern (Tanks) aus Stahl; doppelwandig, mit Leckanzeigeflüssigkeit für die oberirdische Lagerung wassergefä...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-12
Diese Norm legt die Produkteigenschaften sowie Prüfverfahren für werksgefertigte zylindrische, liegende, einwandige (Typ S) und doppelwandige (Typ D) Stahltanks zur unterirdischen Lagerung (brennbarer und nichtbrennbarer) wassergefährdender Flüssigke...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2005-05
Diese Norm legt Anforderungen für werksmäßig hergestellte, zylindrische, ein- und doppelwandige Stahltanks für die oberirdische Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten mit einer maximalen Dichte von 1,9 kg/l fest. Sie gilt bei üblichen Umgebung...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2003-09
Diese Norm enthält die Leistungsanforderungen an vorgefertigte Straßenmöbel und Gartengestaltungselemente aus Beton. Sie legt unter Berücksichtigung der enormen Vielfalt dieser Produkte Mindestanforderungen für die verschiedenen Produkte und besonder...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2017-07
Diese Norm gilt für die Planung, Wahl und Ausführung der Abdichtung von Behältern und Becken aus massiven Baustoffen (z. B. Stahlbeton, Mauerwerk) mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen gegen von der Behälterinnenseite einwirkendes Füllwasser.Diese No...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2017-07
Diese Norm gilt für die Planung, Wahl und Ausführung der Abdichtung von Behältern und Becken aus massiven Baustoffen (z. B. Stahlbeton, Mauerwerk) mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen gegen von der Behälterinnenseite einwirkendes Füllwass...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2017-07
Diese Norm gilt für die Planung, Wahl und Ausführung der Abdichtung von Behältern und Becken aus massiven Baustoffen (z. B. Stahlbeton, Mauerwerk) mit bahnenförmigen und flüssig aufzubringenden Abdichtungsstoffen gegen von der Behälterinnenseite einw...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2010-10
Dieses Dokument wurde vom NA 005-01-11 AA „Barrierefreies Bauen“ im Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohn...
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Weitere Leistungsbeschreibungen:
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