Immobilienwirtschaft / Hausverwaltung

Immobilien

Zum Begriff

Im Lateinischen heißt "immobilis" so viel wie unbeweglich. Eine Immobilie stellt praktisch eine unbewegliche Sache dar, die nicht nur aus einem auf dem Grund und Boden stehenden Gebäude besteht, sondern die das im Grundbuch eingetragene Grundstück, auf dem das Gebäude steht, einschließt. Als Gegenstück gilt Mobilie als eine bewegliche Sache.
Der Begriff Immobilie schließt neben dem Gebäude auch das Grundstück ein, auf dem das Gebäude steht.
Der Begriff Immobilie schließt neben dem Gebäude auch das Grundstück ein, auf dem das Gebäude steht. Bild: © f:data Gmbh

Zugehörigkeit zu Immobilien

Zu den Immobilien zählen im weiteren Sinne folgende sich aus § 94 Abs. 1 im BGB ableitende Bestandteile:
In der Regel gelten die mit dem Grundstück verbundenen Gebäude und Anlagen als langfristig zu nutzende Objekte.
In der handelsrechtlichen Bilanz eines Bauunternehmens werden die Immobilien als Aktivposten (Aktiva) unter Sachanlagen innerhalb des Anlagevermögens ausgewiesen.

Wertermittlung zu Immobilien

Als Wertermittlung zu Immobilien gilt die Bestimmung der Verkehrswerte von Grundstücken, die von den jeweiligen Bodenrichtwerten der Grundstücke abweichen können. Einfluss auf die Verkehrswerte haben viele Faktoren, die bei Bewertung in der Regel in einem Gutachten Berücksichtigung finden.
Rechtliche Grundlagen liefert die „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV 2021 vom 14. Juli 2021 in BGBl. I, S. 2805)". Sie ist seit 1. Januar 2022 in Kraft als Ersatz der vorherigen ImmoWertV 2010. Zum Inhalt mit wesentlichen Änderungen sowie zur Anwendung sei auf nähere Erläuterungen unter Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) verwiesen.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Immobilien"

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Der Prozess der Bedarfsplanung besteht im engeren Sinn aus vier Teilschritten und dient der Ermittlung der projektspezifischen Inhalte. Der fünfte Prozessschritt dient der Variantenuntersuchung zur Bedarfsdeckung unmittelbar im Anschluss an die Bedar...
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Die Checkliste in Tabelle A.2 bietet eine fakultative Grundlage für die Bearbeitung des Prozessschrittes 2 und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. ... ...
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Das Flächenmanagement umfasst das Management der verfügbaren Flächen im Hinblick auf ihre Nutzung und Verwertung.Nutzerorientiertes Flächenmanagement wie z. B. Nutzungsplanung, räumliche Organisation von Arbeitsprozessen und Arbeitsplätzen, ergonomi...
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5.2.1 AllgemeinesDie Übergabe von schriftlichen Informationen muss dokumentiert werden.Die bereitgestellten Informationen müssen für den Interessenten verständlich formuliert und vollständig sein.Die bereitgestellten Informationen müssen den Nam...
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A.1 Allgemeines Eine Lärmschutzvorrichtung an Straßen kann Brandwirkungen ausgesetzt sein, die sich durch trockene Vegetation oder sonstige Stoffe in der nahen Umgebung ergeben. Stärkere Brände durch ausgelaufene Kraftstoffe können sich durch Ver...
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4.7 Bilanz der Nutzenergie für Heizung und Kühlung nach DIN V 18599-2 Eine Erfassung des Verbrauchs an Nutzwärme oder -kälte wird in Nichtwohngebäuden bisher nur sehr selten vorgenommen. Nur im Bereich der vermieteten Wohn- und Gewerbeimmobilien sind...
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