Immobilienwirtschaft / Hausverwaltung

Immobilien

Zum Begriff

Im Lateinischen heißt "immobilis" so viel wie unbeweglich. Eine Immobilie stellt praktisch eine unbewegliche Sache dar, die nicht nur aus einem auf dem Grund und Boden stehenden Gebäude besteht, sondern die das im Grundbuch eingetragene Grundstück, auf dem das Gebäude steht, einschließt. Als Gegenstück gilt Mobilie als eine bewegliche Sache.
Der Begriff Immobilie schließt neben dem Gebäude auch das Grundstück ein, auf dem das Gebäude steht.
Der Begriff Immobilie schließt neben dem Gebäude auch das Grundstück ein, auf dem das Gebäude steht.
Bild: © f:data Gmbh

Zugehörigkeit zu Immobilien

Zu den Immobilien zählen im weiteren Sinne folgende sich aus § 94 Abs. 1 im BGB ableitende Bestandteile:
In der Regel gelten die mit dem Grundstück verbundenen Gebäude und Anlagen als langfristig zu nutzende Objekte.
In der handelsrechtlichen Bilanz eines Bauunternehmens werden die Immobilien als Aktivposten (Aktiva) unter Sachanlagen innerhalb des Anlagevermögens ausgewiesen.

Wertermittlung zu Immobilien

Als Wertermittlung zu Immobilien gilt die Bestimmung der Verkehrswerte von Grundstücken, die von den jeweiligen Bodenrichtwerten der Grundstücke abweichen können. Einfluss auf die Verkehrswerte haben viele Faktoren, die bei Bewertung in der Regel in einem Gutachten Berücksichtigung finden.
Rechtliche Grundlagen liefert die „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV 2021 vom 14. Juli 2021 in BGBl. I, S. 2805)". Sie ist seit 1. Januar 2022 in Kraft als Ersatz der vorherigen ImmoWertV 2010. Zum Inhalt mit wesentlichen Änderungen sowie zur Anwendung sei auf nähere Erläuterungen unter Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) verwiesen.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Immobilien"

VDI-Richtlinie
Ausgabe 2010-02
Diese Richtlinie beschreibt, wie regelmäßige Überprüfungen der Standsicherheit von Immobilien strukturiert und effizient und wirtschaftlich durchzuführen sind, um Bauschäden oder Schäden für Leib und Leben zu verhindern. Sie gibt Beurteilungs- und Be...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Ausgabe 2019-01
Die Richtlinienreihe VDI 3814 gilt für die Automation von Gebäuden und Immobilienportfolios. Da die GA dort fachübergreifend die Funktionalität aller Räume (Raumautomation) und Anlagen (Anlagenautomation) inklusive der GA-Managementfunktionen während...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Ausgabe 2019-01
Die Richtlinienreihe VDI 3814 gilt für die Automation von Gebäuden und Immobilienportfolios. Da die GA dort fachübergreifend die Funktionalität aller Räume (Raumautomation) und Anlagen (Anlagenautomation) inklusive der Managementfunktionen während de...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Ausgabe 2019-01
Die Richtlinienreihe VDI 3814 gilt für die Automation von Gebäuden und Immobilienportfolios. Die Gebäudeautomation (GA) bestimmt dabei fachübergreifend die Funktionalität aller Räume (Raumautomation) und Anlagen (Anlagenautomation) inklusive der Mana...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Ausgabe 2019-01
Die Richtlinienreihe VDI 3814 gilt für die Automation von Gebäuden und Immobilienportfolios. Da die GA dort fachübergreifend die Funktionalität aller Räume (Raumautomation) und Anlagen (An-lagenautomation) inklusive der Managementfunktionen während ...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -

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