BW- Kennzahlen

Angestelltenquote

Zu den Angestellten im Baugewerbe zählen alle Gehaltsempfänger. Sie führen in der Regel technische und kaufmännische Tätigkeiten im Bauunternehmen aus. Zu ihnen werden auch die angestellten Poliere, nicht jedoch die Werkpoliere (gewerbliche Arbeitnehmer in der Lohngruppe 1) gerechnet.
Die Angestelltenquote als Beziehungszahl stellt sich folgendermaßen dar:
Angestelltenquote=Gehaltskosten der Angestellten (€) x 100 %=...... %
Gesamtpersonalkosten (€)
Die Angestelltenquote kann sowohl für den Gesamtbetrieb als auch für einzelne Kostenstellen bestimmt werden, weiterhin für Abrechnungszeiträume wie Monat, Quartal und Geschäftsjahr. Auch ist eine differenzierte Berechnung nach:
  • technischen Angestellten,
  • kaufmännischen Angestellten und
  • Polieren
zu empfehlen.
Die Prozentaussage wird der Höhe nach wesentlich davon beeinflusst, ob:
  • es sich bei den Gehaltskosten für die betriebliche Leistung um mehr oder weniger umfangreiche lohnintensive Arbeiten handelt, beispielsweise als Unterschied zwischen maschinellem Tiefbau und überwiegend handwerklichen Leistungen in verschiedenen Ausbaugewerken,
  • der Leitungs- und Verwaltungsaufwand mehr oder weniger umfangreich ist, beispielsweise in Abhängigkeit vom Umfang der selbst vom Bauunternehmen auszuführenden Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen als General- oder Hauptunternehmer gegenüber seinen Nachunternehmern.
Die Angestelltenquote wird im Baugewerbe einen Prozentsatz von ca. 18 - 25 % umfassen, in Unternehmen mit General- oder Hauptunternehmerschaft durchaus bis 50 % und in besonderen Fällen ggf. mehr. Hierzu sollten ein Branchenvergleich (überbetrieblich im Verband) und ein Zeitvergleich (betrieblich) gleichermaßen wichtig sein.
Ähnlich dem Ausweis der Personalkostenquote können die Gehaltskosten auch noch zu weiteren Bezugsgrößen ins Verhältnis gesetzt werden, beispielsweise in der Form und Aussage:
Angestelltenquote=Gehaltskosten der Angestellten (€)x 100 %=...... %
(leistungsbezogen)Leistung (€)
Als Ausgangsgrößen für die Bauleistung können herangezogen werden:
Aussagefähiger erscheint ggf. die Aussage, wenn für die leistungsbezogene Angestelltenquote nicht die Gesamtleistung herangezogen, sondern der Bezug zu den eigenen Bauleistungen gewählt wird. Die Bezugsgröße "Gesamtleistung" kann Schlussfolgerungen zulassen, mit welchem Aufwand an Gehaltskosten die Leistungen der Nachunternehmer und von Fremdleistungen verbunden ist.
Außerdem sollte der Anteil der Gehaltskosten auch im sparsamen Verhältnis zu den produktiv Tätigen stehen, d. h. im Verhältnis zu den Lohnkosten der gewerblichen Arbeitnehmer sowie auch die Zahl der Angestellten zu den gewerblichen Arbeitnehmern nach den folgenden Berechnungen:
Angestelltenquote=Gehaltskosten der Angestellten (€) x 100 %____=...... %
(lohnkostenbezogen)Lohnkosten der gewerblichen Arbeitnehmer (€)
Angestelltenquote=Anzahl der Angestellten (AK) x 100 % =...... %
(personenbezogen)Anzahl der Gesamtbeschäftigten (AK)
Angestelltenquote=Anzahl der Angestellten (AK) x 100 % _______=...... %
(arbeiterbezogen)Anzahl der gewerblichen Arbeitnehmer (AK)
Im Rahmen des Controllings sind die Betrachtungen zu den Kennzahlen besonders im Vergleich zwischen den Soll- und Ist-Aussagen von Bedeutung und der sich daraus ggf. notwendigen Analyse bei wesentlichen Abweichungen. Je höher der Angestelltenanteil, um so mehr muss sich die Geschäftsleitung um eine rationelle Organisation der Arbeiten, des Bauablaufs und der Bauausführung sorgen.
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