Bauabrechnung

Eigene Bauleistungen

Als eigene Bauleistungen gelten die mit eigenen Arbeitnehmern im Bauunternehmen hergestellten Bauleistungen. Sie werden auf Baustellen für einen Bauauftrag bzw. ein Bauwerk erbracht. Solange das Bauwerk noch nicht fertiggestellt ist und noch nicht dem Bauherrn übergeben wurde, stellen die eigenen Bauleistungen unfertige Bauleistungen dar. Sind die Leistungen fertiggestellt, abgenommen und schlussgerechnet worden, dann entsprechen die Bauleistungen den Umsatzerlösen.
Für die eigene Bauleistung ist der Preisausdruck, jedoch ohne Umsatzsteuer maßgebend.
Die eigenen Bauleistungen unterscheiden sich von der "Gesamtbauleistung " und der "Gesamtleistung " des Unternehmens. Die Gesamtbauleistung umfasst neben den eigenen Bauleistungen noch die von Nachunternehmern ausgeführten Bauleistungen sowie sonstige Fremdleistungen. Demgegenüber werden in der Gesamtleistung noch weitere, nicht unmittelbar als Bauleistungen geltende Leistungen und Lieferungen ausgewiesen.
Die eigene Bauleistung kann im Unternehmen:
  • einerseits für einen Abrechnungszeitraum wie Monat, Quartal und Geschäftsjahr und
  • zum anderen auch für den Zeitraum der Bauzeit von Baubeginn bis zur Abnahme und Rechnungslegung für ein Bauwerk bzw. eine Baumaßnahme ausgewiesen und beurteilt werden.
Für einen Abrechnungszeitraum - beispielsweise für das Geschäftsjahr - kann die Berechnung der eigenen Bauleistungen folgendermaßen vorgenommen werden:
  • eigene Bauleistung für das Geschäftsjahr:
Umsatzerlöse aus eigenen Bauleistungen im Geschäftsjahr
./.Anfangsbestand an unfertigen eigenen Bauleistungen zum 1. Januar
+Endbestand an unfertigen eigenen Bauleistungen zum 31. Dezember
=eigene Bauleistung im Geschäftsjahr
Die eigene Bauleistung ist als Bezugsgröße für verschiedene betriebswirtschaftliche Kennzahlen im Bauunternehmen von Bedeutung, beispielsweise für den Ausweis:
  • der Ergebnis- bzw. Gewinnraten (bezeichnet auch als Leistungsrentabilität) als Verhältnis des Baustellenergebnisses und der eigenen Bauleistung, vor allem auch für einen Vergleich mit dem Ansatz in Prozent für Wagnis und Gewinn (W&G) aus der Angebotskalkulation bzw. Arbeitskalkulation,
  • der Quoten bzw. Intensitätskennzahlen ausgewählter Kostenpositionen im Verhältnis zur eigenen Bauleistung wie Personalkostenquote, Materialintensität, Abschreibungsquote u.a.
Diese Kennzahlen werden in der Aussage nicht durch einen unterschiedlich hohen Anteil von Leistungen der einbezogenen Nachunternehmer beeinträchtigt, da die betreffenden Kosten in der Regel nur für die eigenen Bauleistungen anfallen.
Bauprofessor-Redaktion
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Zeitansatz: 0,221 h/St (13 min/St)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Verden

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Eigene Bauleistungen"

Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Diese Bedingungen enthalten u. a. Angaben zur Art und zum Umfang der Leistungen, zur Haftung der Vertragsparteien, zu Vertragsstrafen, zu Mängelansprüchen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen fest. Diese Bestimmungen enthalten u. a. Regeln für die Beschreibung der Leistung, für die Verjährung von Mängelansprüchen, für Fristen und für die Wertung der Angebote.Di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Verkehrswegebauarbeiten, für die Ausführung von Oberbauschichten ohne Bindemittel bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abre...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Die ATV DIN 18301 „Bohrarbeiten“ gilt für Bohrungen jeder Art, Neigung und Tiefe, insbesondere zur geotechnischen Erkundung und Untersuchung von Baugrund und Grundwasser, zur Wassergewinnung und Wassereinleitung, zur Grundwasserabsenkung, zur Entwäss...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für die Ausführung von Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnu...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Verkehrswegebauarbeiten, für die Ausführung von Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Verkehrswegebauarbeiten, für die Ausführung von Oberbauschichten aus Asphalt bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnun...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen fest, die für Klempnerarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für die Ausführung von Metall-Dächern, von Meta...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Landschaftsbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für Fäll- und Rodungsarbeite...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Putz- und Stuckarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Herstellen von Putz,...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Die Vertragsparteien haften einander für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und der Personen, deren sie sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedienen (§§ 276, 278 BGB). Anmerkung zu § 10 (1)(2) 1. Ent...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Anmerkung zu § 15 Abs. 1 Nr. 12. Soweit für die Vergütung keine Vereinbarungen getroffen worden sind, gilt die ortsübliche Vergütung. Ist diese nicht zu ermitteln, s...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bei Öffentlicher Ausschreibung ist die Eignung der Bieter zu prüfen. Dabei sind anhand der vorgelegten Nachweise die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten b...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung — gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist — die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart wer...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren verwenden der öffentliche Auftraggeber und die Unternehmen grundsätzlich Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung (elektronische Mittel)...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Techn...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Wettbewerb darf nicht auf Unternehmen beschränkt werden, die in bestimmten Regionen oder Orten ansässig sind.(2) Bietergemeinschaften sind Einzelbietern gleichzusetzen, wenn sie die Arbeiten im eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitgli...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauleistungen sind so zu vergeben, dass die Vergütung nach Leistung bemessen wird (Leistungsvertrag), und zwar: in der Regel zu Einheitspreisen für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge nach Maß, Gewicht oder Stüc...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Andere Verjährungsfristen als nach § 13 Absatz 4 VOB/B sollen nur vorgesehen werden, wenn dies wegen der Eigenart der Leistung erforderlich ist. In solchen Fällen sind alle Umstände gegeneinander abzuwägen, insbesondere, wann etwaige Mängel wahrschei...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Eigene Bauleistungen"

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Rohrbogen mit angeformter Steckmuffe, 90 Grad, aus PVC-U DIN 8061, Außendurchmesser 63 mm, für Kabelschutzrohre....
Abrechnungseinheit: St
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