Bauabrechnung

Eigene Bauleistungen

Als eigene Bauleistungen gelten die mit eigenen Arbeitnehmern im Bauunternehmen hergestellten Bauleistungen. Sie werden auf Baustellen für einen Bauauftrag bzw. ein Bauwerk erbracht. Solange das Bauwerk noch nicht fertiggestellt ist und noch nicht dem Bauherrn übergeben wurde, stellen die eigenen Bauleistungen unfertige Bauleistungen dar. Sind die Leistungen fertiggestellt, abgenommen und schlussgerechnet worden, dann entsprechen die Bauleistungen den Umsatzerlösen.
Für die eigene Bauleistung ist der Preisausdruck, jedoch ohne Umsatzsteuer maßgebend.
Die eigenen Bauleistungen unterscheiden sich von der "Gesamtbauleistung " und der "Gesamtleistung " des Unternehmens. Die Gesamtbauleistung umfasst neben den eigenen Bauleistungen noch die von Nachunternehmern ausgeführten Bauleistungen sowie sonstige Fremdleistungen. Demgegenüber werden in der Gesamtleistung noch weitere, nicht unmittelbar als Bauleistungen geltende Leistungen und Lieferungen ausgewiesen.
Die eigene Bauleistung kann im Unternehmen:
  • einerseits für einen Abrechnungszeitraum wie Monat, Quartal und Geschäftsjahr und
  • zum anderen auch für den Zeitraum der Bauzeit von Baubeginn bis zur Abnahme und Rechnungslegung für ein Bauwerk bzw. eine Baumaßnahme ausgewiesen und beurteilt werden.
Für einen Abrechnungszeitraum - beispielsweise für das Geschäftsjahr - kann die Berechnung der eigenen Bauleistungen folgendermaßen vorgenommen werden:
  • eigene Bauleistung für das Geschäftsjahr:
Umsatzerlöse aus eigenen Bauleistungen im Geschäftsjahr
./.Anfangsbestand an unfertigen eigenen Bauleistungen zum 1. Januar
+Endbestand an unfertigen eigenen Bauleistungen zum 31. Dezember
=eigene Bauleistung im Geschäftsjahr
Die eigene Bauleistung ist als Bezugsgröße für verschiedene betriebswirtschaftliche Kennzahlen im Bauunternehmen von Bedeutung, beispielsweise für den Ausweis:
  • der Ergebnis- bzw. Gewinnraten (bezeichnet auch als Leistungsrentabilität) als Verhältnis des Baustellenergebnisses und der eigenen Bauleistung, vor allem auch für einen Vergleich mit dem Ansatz in Prozent für Wagnis und Gewinn (W&G) aus der Angebotskalkulation bzw. Arbeitskalkulation,
  • der Quoten bzw. Intensitätskennzahlen ausgewählter Kostenpositionen im Verhältnis zur eigenen Bauleistung wie Personalkostenquote, Materialintensität, Abschreibungsquote u.a.
Diese Kennzahlen werden in der Aussage nicht durch einen unterschiedlich hohen Anteil von Leistungen der einbezogenen Nachunternehmer beeinträchtigt, da die betreffenden Kosten in der Regel nur für die eigenen Bauleistungen anfallen.
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Weitere Leistungen mit regionalen Baupreisen:
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