Bauabrechnung

Personalkostenquote

Die Personalkostenquote stellt eine Beziehungszahl dar. Ausgedrückt wird das Verhältnis zwischen den gesamten Personalkosten und der Bauleistung (im Preisausdruck, jedoch ohne Umsatzsteuer) als der hergestellten Leistung, ausgewiesen in Prozent (mit 100 % multipliziert) und wie folgt berechnet:
Personalkostenquote=Gesamt-Personalkosten in €x 100 %=.....%
Bauleistung in €
Die Personalkosten eines Unternehmens umfassen die Lohn- und Gehaltskosten der Beschäftigten einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Lohn- und Gehaltszusatzkosten (Sozialkosten) und Lohn- sowie Gehaltsnebenkosten.
Als Ausgangsgrößen für die Bauleistung können herangezogen werden:
Die Personalkostenquote kann sowohl für den Gesamtbetrieb als auch für die einzelnen Kostenstellen als Abrechnungsstellen berechnet werden, weiterhin meistens für einen Abrechnungszeitraum wie Monat, Quartal und Geschäftsjahr. Die Höhe der Gesamt-Personalkostenquote wird wesentlich davon beeinflusst, ob
  • es sich bei der hergestellten Bauleistung um mehr oder weniger umfangreiche lohnintensive Arbeiten handelt, beispielsweise als Unterschied zwischen maschinellen Tiefbauleistungen und überwiegend handwerklichen Leistungen in verschiedenen Ausbaugewerken,
  • der Leitungs- und Verwaltungsaufwand mehr oder weniger umfangreich ist, beispielsweise in Abhängigkeit vom Umfang der selbst vom Bauunternehmen auszuführenden Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen als General- oder Hauptunternehmer gegenüber seinen Nachunternehmern.
Von wichtiger Aussage ist der Ausweis monatlich im Rahmen der Baustellenabrechnung, wenn die Baumaßnahme über Monate als Bauzeit läuft. Zu beachten bleibt stets, dass die herangezogenen Ausgangsgrößen auch inhaltlich korrespondieren, beispielsweise können die Personalkosten für einen Abrechnungszeitraum nur zu einer Leistung in Beziehung gebracht werden, für die sie auch angefallen sind.
Aussagefähiger erscheint deshalb ggf. die Aussage, wenn für die Personalkostenquote nicht die Gesamtbauleistung einschließlich von Leistungen der Nachunternehmer und von Fremdleistungen herangezogen, sondern der Bezug zu den eigenen Bauleistungen gewählt wird. Die Bezugsgröße "Gesamtbauleistung" kann evtl. sogar zu falschen Schlussfolgerungen führen, wenn der Anteil der Leistungen für Nachunternehmer und für Fremdleistungen relativ hoch ist.
Aussagen zur Personalkostenquote werden auch als "Intensität der Personalkosten" bezeichnet, die Kennzahl als Personalkostenintensität. Je nachdem, von welchem Interesse weiter differenzierte Aussagen sind, können auch Berechnungen zu den einzelnen Bestandteilen der Personalkosten erfolgen, beispielsweise als:
  • Quote der Lohnkosten der gewerblichen Arbeitnehmer zur Gesamtbauleistung oder auch als Anteil von den Gesamt-Personalkosten des Bauunternehmens,
  • Quote der Gehaltskosten differenziert für die Poliere und Angestellten oder der gesamten Gehaltskosten zur Gesamtbauleistung oder als Anteil von den Gesamt-Personalkosten.
Im Rahmen des Baustellen-Controllings sind die Betrachtungen zu den beiden Kennzahlen von Bedeutung, besonders im Vergleich zwischen den Soll- und Ist-Aussagen und notwendiger Analyse bei wesentlichen Abweichungen. Je höher der Personalkostenanteil, insbesondere der Anteil für Gewerbliche wird, um so mehr muss sich die Geschäftsleitung um eine rationelle Organisation der Arbeiten und des Bauablaufs sowie um eine hohe Produktivität auf den Baustellen sorgen. Außerdem sollte der Personalkostenanteil der Verwaltung auch im sparsamen Verhältnis zu den produktiv Tätigen stehen.
Bauprofessor-Redaktion
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