Lohn / Tarif / Rente

Arbeit auf Abruf

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem betrieblichen Arbeitsanfall "auf Abruf" zu erbringen hat. Die Grundlage für diese spezielle Form der Teilzeitarbeit liefern die Regelungen nach § 12 im "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG vom 21. Dezember 2000, zuletzt geändert vom 11. Dezember 2018)". Danach ist in der Vereinbarung eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festzulegen. Erfolgt dies nicht, dann gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Fingiert würde dadurch dann eine monatliche Arbeitszeit von ca. 86 Stunden (20 Stunden x durchschnittlich 4,3 Wochen).
Bei einer vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit darf der Arbeitgeber dann nur bis zu 25 % der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich und nur bis 20 % weniger abrufen. Auf jeden Fall hat der Arbeitgeber zu gewährleisten, dass er die Arbeitsleitung des Arbeitnehmers für mindestens 3 aufeinander folgende Stunden in Anspruch nimmt, wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist. Die Lage der Arbeitszeit des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber mindestens 4 Tage im Voraus dem Arbeitnehmer mitzuteilen. Liegt ein Krankheitsfall vor, dann ist für die Entgeltfortzahlung die maßgebende regelmäßige Arbeitszeit der letzten 3 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit heranzuziehen.
Bei einer Beschäftigung auf Abruf bliebe zu beachten, ob bei geringfügiger Beschäftigung, beispielsweise als Mini-Job, bei der gesetzlichen Vergütung (2019 von 9,19 €/Stunde und ab 2020 von 9,35 €/Stunde) die Geringfügigkeitsgrenze von 450 €/Monat überschritten wird. Zu empfehlen wäre, mit dem Arbeitnehmer dann von vornherein die wöchentliche Arbeitszeit individuell zu vereinbaren.
Arbeit auf Abruf wird im Baugewerbe bei gewerblichen Arbeitnehmern in der Bauausführung kaum anzutreffen sein, ggf. bei bauhandwerklichen Leistungen in Kleinstbetrieben. Sie wird meistens auf den Bereich der Angestellten im Baugewerbe beschränkt bleiben. Zu beachten ist dabei die Gleichbehandlung der Beschäftigten und keine Duldung von Nachteilen z. B. gegenüber Vollbeschäftigten.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Arbeit auf Abruf"

Auszug im Originaltext aus DIN 15906 (2009-06)
Die Beleuchtung mit künstlichem Licht ist so zu planen, dass die Güteanforderungen nach DIN EN 12464-1 an Beleuchtungsstärke, Begrenzung der Direktblendung, Lichtfarbe und Farbwiedergabe erfüllt werden.Geeignete Lichtverhältnisse erfordern eine der R...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der öffentliche Auftraggeber kann die Vergabeunterlagen auf einem anderen geeigneten Weg übermitteln, wenn die erforderlichen elektronischen Mittel zum Abruf der Vergabeunterlagen1. aufgrund der besonderen Art der Auftragsvergabe nicht mit allgem...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 752 (2017-07)
10.1 Einleitung Betrieb und Unterhalt müssen sicherstellen, dass das Entwässerungssystem die Funktionalanforderungen nach Abschnitt 5 und entsprechend den Betriebs- und Unterhaltsplänen (siehe Abschnitt 6.4.4.3) erfüllt.Der Betrieb beinhaltet: Ein- ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 17412-1 (2021-06)
5.1 Allgemeines Um die Informationsbedarfstiefe festzulegen und die Art wie die Information geliefert wird, müssen die folgenden, notwendigen Bedingungen berücksichtigt werden: Anwendungsziele der bereitzustellenden Information; , Meilensteine...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 54-2 (1997-12)
7.1 Empfang und Verarbeitung von Brandmeldungen (siehe auch Anhang C)7.1.1 Werden Meldungen empfangen, die nach jeglicher notwendiger Verarbeitung als Brandalarm erkannt werden, muss die BMZ in den Brandmeldezustand übergehen.7.1.2 Die BMZ muss Meldu...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 179 (2008-04)
9.1 Erstprüfung 9.1.1 Allgemeines Die Konformität des Notausgangsverschlusses mit den Anforderungen dieser Europäischen Norm und mit den angegebenen Werten (einschließlich Klassen) ist durch Folgendes nachzuweisen: Erstprüfung; Werkseigene Produktio...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1125 (2008-04)
9.1 Erstprüfung 9.1.1 Allgemeines Die Konformität des Paniktürverschlusses mit den Anforderungen dieser Europäischen Norm und mit den angegebenen Werten (einschließlich Klassen) ist durch Folgendes nachzuweisen: Erstprüfung; Werkseigene Produktionsk...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 15232-1 (2017-12)
E.2 Leitlinie zur Nutzung von GA-Systemen in Energiemanagementsystemen Der Einsatz von GA-Systemen regt in den verschiedenen Ebenen und Funktionsbereichen einer Organisation die Einführung von Energiemanagementsystemen für Gebäude an, vereinfacht den...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 13306 (2018-02)
7.1 präventive Instandhaltung Instandhaltung zur Beurteilung und/oder Verminderung von Abbau und zur Reduzierung der Ausfallwahrscheinlichkeit eines Objekts7.2 vorausbestimmte Instandhaltung präventive Instandhaltung, durchgeführt in festgelegten Zei...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 19650-1 (2019-08 )
3.3.1 Informationenreinterpretierbare Darstellung von Daten in formalisierter Form, geeignet für Kommunikation, Interpretation oder Verarbeitung Anmerkung 1 zum Begriff: Informationen können durch Menschen oder mit automatischen Mitteln verarbeitet w...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Bewegungsmelder, für Innenbereich, Bussystem KNX-TP, Erfassungsbereich 6 bis 11 m, Nennmontagehöhe 1,1 m, mit Helligkeitssensor, Bewegungsmeldung abhängig von der Helligkeit, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1)....
Abrechnungseinheit: St

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