Lohn / Tarif / Rente

Geringfügige Beschäftigung

Als „Geringfügige Beschäftigung“ werden Arbeitsverhältnisse bezeichnet, deren Entlohnung einem gesetzlich festgelegten, ab 2024 neu angepassten Betrag, nicht überschreitet. Geringfügig Beschäftigte sind nicht versicherungspflichtig.

Minijob

Beim Minijob darf das Arbeitsentgelt nach § 8 Sozialgesetzbuch (SGB) IV seit 1. Januar 2024 monatlich 538 € (vorher 520 €) – ohne Begrenzung von Arbeitsstunden – sowie die jährliche Entgeltgrenze von 6.456 € (538 € x 12 Monate) nicht überschreiten. Orientiert wird sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen von 12,41 € / Stunde ab 1. Januar 2024. Wichtig: Bei jeder Beschäftigungsänderung muss die Einhaltung der Entgeltgrenzen geprüft werden.
Soll im Bauunternehmen ein gewerblicher Arbeitnehmer im Minijob beschäftigt werden, ist für die Entlohnung der jeweils gültige „Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe – TV Mindestlohn“ heranzuziehen. Daraus würde sich dann zur Entgeltgrenze monatlich von 538 € rückrechnend eine maximale Stundenanzahl ableiten.
Aus der gearbeiteten Stundenanzahl darf sich keine Mindestlohnunterschreitung ergeben, wobei auch ggf. noch weitere tarifliche Ansprüche (z. B. Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsentgelt, 13. Monatseinkommen u. a.) zu berücksichtigen wären. Das gilt gleichermaßen für verschiedene Baugewerbe, in denen eigenständige Mindestlohnverträge gelten wie für Dachdecker, Maler- und Lackierer, Gerüstbauer, Elektrohandwerk u. a.
Bauhandwerksbetriebe und Bauselbstständige schließen manchmal auch Minijobs als Arbeitsverhältnisse mit nahen Verwandten (Ehegatte u. a.) ab. Dabei wäre zu beachten, dass ein solches Arbeitsverhältnis für den Abzug des Arbeitsentgelts für den Angehörigen als Betriebsausgabe "fremdüblich" ist, d. h. dem entsprechen soll, was auch mit einem fremden Dritten vereinbart werden würde.
Zu prüfen ist auch, ob ein Minijob ggf. die Geringfügigkeitsgrenzen bei einer Arbeitsleistung überschreitet und dann "Arbeit auf Abruf" vorliegt. Diese spezielle Form der Teilzeitarbeit wird in § 12 im "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)" geregelt.
Der Minijobber hat keine Abgaben zur Krankenkassen-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Pflicht besteht zur Rentenversicherung, von der sich der Minijobber aber auch befreien lassen kann. Altersrentner, die einer Beschäftigung im Minijob nachgehen, sind nach Erreichen der Regelaltersgrenze von der Rentenversicherungspflicht befreit.
Ein Minijob ist in der Regel für den Arbeitnehmer frei von Lohnsteuer. Der Arbeitgeber kann bei einem Minijob die Art der Besteuerung bestimmen, entweder pauschal oder individuell nach Lohnsteuerklasse. Bei einer Pauschalversteuerung kann der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zu einem festen Pauschalsatz nach den Regelungen in § 40a im Einkommensteuergesetz (EStG) versteuern und die Pauschalsteuer abführen. Dann erhält der Minijobber das Arbeitsentgelt Brutto = Netto ausgezahlt.
Geringfügig Beschäftigte sind nicht versicherungspflichtig.
Geringfügig Beschäftigte sind nicht versicherungspflichtig. Bild: © f:data GmbH

Midijob

Die Tätigkeit in einem Midijob ist eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung. Für den Midijob gilt ein Übergangsbereich ab 1. Januar 2024 in den Grenzen zwischen 538,01 € bis 2.000,00 €. Die Formel für die Berechnung der Versicherungsbeiträge wurde angepasst, wonach Arbeitnehmer im unteren Bereich einen verringerten Gesamt-SV-Beitrag zahlen. Erst im oberen Teil des Übergangsbereichs passen sich die Beiträge dem allgemeinen Beitragssatz zur Sozialversicherung an.
Soll im Bauunternehmen ein gewerblicher Arbeitnehmer im Midijob beschäftigt werden, ist ebenfalls für die Entlohnung der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe wie auch bei weiteren Gewerken mit Mindestlohn heranzuziehen. Daraus würde sich dann aus der Begrenzung des Übergangsbereichs bis 2.000 € rückrechnend eine maximale Stundenanzahl ableiten.
Im Midijob verdient der Arbeitnehmer mehr als in einem Minijob. Auch entfällt für ihn die Lohnsteuer in den Steuerklassen 1 bis 4, wenn er keine weiteren Einkünfte hat. Trotzdem ist er kranken-, arbeitslosen-, pflege- und rentenversichert. Die Art der Besteuerung von geringfügiger Beschäftigung bei Midijobs mit Lohnsteuer richtet sich nach den Regelungen in § 40a im Einkommensteuergesetz (EStG).
Auf diese Richtlinien zur geringfügigen Beschäftigung sei zusätzlich verwiesen:
  • Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinie vom 16. August 2022) des GKV-Spitzenverbands, der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
  • Gemeinsames Rundschreiben zur Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich

Unterschied zwischen geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigung

Von der geringfügigen Beschäftigung ist die kurzfristige Beschäftigung zu unterscheiden, die aber oft mit einem "kurzfristigen Minijob" oder auch als "70-Tage-Job" bezeichnet wird. Von einer kurzfristigen Beschäftigung wird gesprochen, wenn „der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird“. Die Entlohnung ist bei der kurzfristigen Beschäftigung nicht begrenzt, lediglich die Zeitdauer. Welche Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigte maßgebend sind, lesen Sie hier.
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