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Arbeitszeit-Richtwerte (AR) - Bau

Arbeitszeit-Richtwerte sind Zeitwerte. Sie drücken den für einen manuellen Vorgang notwendigen Arbeitszeitaufwand zur Ausführung von Bauleistungen aus. Sie sind selbst keine Vorgabewerte, sondern liefern die Grundlage für die Bildung von betriebsindividuellen Vorgabewerten als Mengenansätze für die Ermittlung der Lohnkosten bei der Kalkulation von Einheitspreisen (EP) für die Positionen im Leistungsverzeichnis (LV) einer Ausschreibung. Mit dieser Aussage repräsentieren sie den Soll-Zeitaufwand einer Teilleistung in der Bauausführung.
Arbeitszeit-Richtwerte liegen in Tabellenform beispielsweise aus dem Zeittechnik-Verlag Neu-Isenburg vor:
  • für den Hochbau als Arbeitszeit-Richtwerte-Hochbau (AR-H) und
  • für den Tiefbau als Arbeitszeit-Richtwerte-Tiefbau (AR-T).
  • weiterhin speziell zum Ausbau, Holzbau, Trockenbau.
Diese Richtwerte sind bei Anwendung des Leistungslohns nach § 3 Abs. 2 - Vorgabewerte - im "Rahmentarifvertrag für Leistungslohn im Baugewerbe vom 29. Juni 2005" als Grundlage für betriebliche Vorgabewerte heranzuziehen. Sie gelten als von den Tarifvertragsparteien anerkannte, nach arbeitswissenschaftlichen Gesichtspunkten erstellte Arbeitszeit-Richtwerttabellen.
Anbieter von Softwarelösungen für die Baukalkulation liefern meistens ebenfalls Vorgabewerte für den Arbeitszeitaufwand für die Angebotskalkulation. Den Zeitansätzen für die Kalkulation von Baupreisen im Baupreislexikonliegen die DBD-Kalkulationsansätze zugrunde. Sie repräsentieren Durchschnittswerte als Orientierungswerte auf Grundlage jahrelanger praktischer Erfahrungen und laufenden Auswertungen erfolgter Kalkulationen.
Für die Richtwerte als Vorgaben sollte berücksichtigt werden, dass ihre Ermittlung:
  • methodisch erfolgt,
  • einer aufgabengerechten und zweckmäßigen Baustellenorganisation entspricht,
  • einem geordneten Arbeits- und Bauablauf mit abgestimmten Einsatz von Baumaschinen und Geräten entspricht,
  • sich auf eine fachgerechte Zusammensetzung und Qualifizierung der Baukolonne bezieht,
  • auf durchschnittliche Baustellenverhältnisse ohne außergewöhnliche Anforderungen ausgerichtet wird.
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