Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Kalkulationsansätze

Was sind Kalkulationsansätze?

Kalkulationsansätze umfassen die Stammdaten der einzelnen Elemente als universell verwertbare Wissens- und Erfahrungsdaten für die Preisermittlung von Baupreisen, speziell für Einheitspreise der Teilleistungen einer Ausschreibung.

Wofür sind Kalkulationsansätze erforderlich?

Wichtigster Kostenkomplex eines Einheitspreises (EP) sind die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT). Sie umfassen für eine Leistungsposition als Teilleistung in einem Leistungsverzeichnis (LV) folgende Kostenarten:
  • Lohnkosten,
  • Stoffkosten (einschließlich Kosten für Hilfsstoffe),
  • Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe),
  • Sonstige Kosten und
  • Nachunternehmerleistungen.
Hinzuzurechnen mit Zuschlagssätzen bzw. Umlagen zur Basis EKT sind noch
  • Baustellengemeinkosten (BGK),
  • Allgemeine Geschäftskosten (AGK) und
  • Wagnis und Gewinn, einschließlich Differenzierung nach leistungsbezogenem und betriebsbezogenem Wagnis.

Mengen-Wert-Gerüst der Einzelkosten

Die Einzelkosten je Mengeneinheit der jeweiligen Teilleistung ist zu bestimmen. Der Kalkulationsansatz für eine Teilleistung lässt sich berechnen als Produkt aus:
  • einem Mengen- bzw. Zeitansatz, wie z. B. Arbeitszeitaufwand und
  • dem Wertansatz, wie z. B. Mittellohn bzw. Kalkulationslohn.
Diese Berechnungen bilden das im folgenden Schema dargestellte "Mengen-Wert-Gerüst" der Einzelkosten der Baukalkulation:
Mengen-Wert-Gerüst (Grafik: f:data GmbH)
Mengen-Wert-Gerüst (Grafik: f:data GmbH) Bild: © f:data
Die Mengen-, Zeit- und Wertansätze stellen als primäre Stammdaten die preisbestimmenden Größen dar und bedürfen folglich als Kalkulationsansätze einer besonderen Pflege und Fortschreibung.

So entstehen Kalkulationsansätze

Die Kalkulationsansätze sollten betriebsindividuell bestimmt, festgelegt und gepflegt werden. Grundlagen können dafür liefern:
  • Erfahrungswerte aus früheren Angeboten und ausgeführten Bauaufträgen, besonders zum Zeitansatz für den Arbeitsaufwand,
  • Erkenntnisse aus Soll-Ist-Vergleichen und Nachkalkulation, besonders aus Analysen zu Verlustbaustellen,
  • Einstandspreise der Baustoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe von unterschiedlichen Lieferanten und selbst beobachtete Marktpreise,
  • Angaben aus der Baugeräteliste (BGL 2020) zu Vorhaltekosten sowie Mieten für Baumaschinen und Geräte,
  • betriebswirtschaftliche Aussagen aus der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung (KLR-Bau), insbesondere für die Vorbestimmung von Zuschlagssätzen für die Gemeinkosten (BGK, AGK),
  • selbst kalkulierte Festpreise für ein schnelles Kalkulieren und
  • fremde Richtwerte aus Katalogen zu Arbeitszeit-Richtwerten (AR), Baupreiskataloge, Produktinformationen, Lohntarifverträge und Verbandsinformationen.

Hilfsmittel für die Einzelkosten-Erstellung

Mit DBD-KostenAnsätzen kann sofort mit einer Kalkulation begonnen werden. Sie liefern Aufwandswerte für die Angebotskalkulation sowie VOB-gerechte Leistungsbeschreibungen für Millionen von Bauleistungen. Ein aufwändiges Anlegen und Verwalten von Stammdaten ist nicht mehr nötig. Eigene Erfahrungswerte können während der Angebotskalkulation „gelernt werden“.
Die Aufwandswerte lassen sich auch einfach und rationell in einem für DBD geeigneten Kalkulationsprogramm – beispielsweise nextbau – zu einer Angebotskalkulation weiterverarbeiten.

Angaben zu den Kalkulationsansätzen für Angebote

Werden vom Auftraggeber zu einem Angebot vom Bieter ergänzende Formblätter Preise (EFB-Preis) 221 bis 223 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019) verlangt, sind die Kalkulationsansätze zum konkreten Angebot daraus ersichtlich.
Der Auftraggeber kann auch eine Urkalkulation, gewissermaßen als Offenlegung über die Kalkulationsansätze für die Preisermittlung der vertraglichen Bauleistung verlangen. Aus der Urkalkulation sind dann ebenfalls die Kalkulationsansätze sowohl im Einzelnen für Einheitspreise der einzelnen Teilleistungen als auch für die Gesamtbeträge je Teilleistung im Leistungsverzeichnis und für die Angebotssumme ersichtlich.
Die für ein Angebot zugrunde gelegten Kalkulationsansätze sind gleichfalls anzusetzen, wenn beispielsweise bei Nachträgen vertragliche Einheitspreise geändert oder neue Einheitspreise vereinbart werden sollen. Bleibt die Preisermittlung für den Auftraggeber nicht nachvollziehbar, so sind die Ansätze auf der Grundlage der Vertragspreise besonders sorgfältig zu prüfen.
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