Buchhaltung / Rechnungswesen

Betriebsstätte

Als Betriebsstätte gilt nach § 12 Abgabenordnung (AO) jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Danach sind als Betriebsstätten auch Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Werkstätten, Verkaufsstellen, Warenlager, Steinbrüche u. a. anzusehen. Abzugrenzen ist die Betriebsstätte vom Unternehmen. Letzteres kann mehrere Betriebsstätten umfassen.
Als Betriebsstätten werden auch zugeordnet Bauausführungen oder Montagen, wenn
  • die einzelne Bauausführung oder Montagen oder
  • eine von mehreren zeitliche nebeneinander bestehenden Bauausführungen oder Montagen oder
  • mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausführungen oder Montagen
länger als 6 Monate dauern.
Die Betriebsstätte ist von vorrangiger Bedeutung im Steuerrecht und weitere daraus abzuleitende Rechtsfolgen. Unterhält ein Unternehmen beispielsweise im Inland eine Betriebsstätte, dann unterliegt es nach § 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) der Gewerbesteuer. Sind jedoch mehrere Betriebsstätten zum Unternehmen zugehörig, dann ist der Gewerbeertrag zu zerlegen. Im Lohnsteuerrecht gilt die Betriebsstätte als jener Teil des Unternehmens, in dem Lohn für Arbeitnehmer gezahlt wird und davon ableitend Lohnsteuer zu entrichten ist.
Ein Unternehmen aus Deutschland kann Betriebsstätten im Ausland haben. Dann ist für das Unternehmen nur als Ganzes eine Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufzustellen. Unterhält dagegen ein ausländisches Unternehmen eine inländische Betriebsstätte, so ist eine Bilanz sowie GuV nur für die inländische Betriebsstätte als Teil des Unternehmens aufzubereiten.
Abzugrenzen sind die Aussagen vom früheren Begriff einer "regelmäßigen Arbeitsstätte" und dem seit 2014 aktualisierten Reisekostenrecht zur "Tätigkeitsstätte " sowie zum neuem Rechtsbegriff der "ersten Tätigkeitsstätte ", die besondere Bedeutung für die steuerliche Beurteilung von Reisekosten der Arbeitnehmer im Bauunternehmen wie für Erstattung von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen u. a. hat.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Betriebsstätte"

Auszug im Originaltext aus DIN 18382 (2023-09)
Historische Änderungen:0.2.1 Bauseitiges Beistellen von Gerüsten, Hebebühnen und dergleichen.0.2.2 Bauart des Gebäudes, z. B. Art der Wandbausteine, Holz, Stahl oder Stahlbetonskelett, Außenputz, Dacheindeckung, sowie Dicke der Wände und Decken.0.2.3...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18382 (2019-09)
Änderungen 2019-09:0.2.1 Bauseitiges Beistellen von Gerüsten, Hebebühnen und dergleichen.0.2.2 Bauart des Gebäudes, z. B. Art der Wandbausteine, Holz, Stahl oder Stahlbetonskelett, Außenputz, Dacheindeckung, sowie Dicke der Wände und Decken.0.2.3 Anz...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18232-2 (2007-11)
10.1 Prüfung Nach Fertigstellung oder Änderung müssen NRA mit ihren Betätigungs- und Steuerelementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und ihrem Zubehör (zusammen das NRA-System) auf Übereinstimmung mit dieser Norm, auf Funktionsfähigkeit und B...
- DIN-Norm im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus DIN 18384 (2019-09)
Änderungen 2019-09:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gilt:3.1 Allgemeines3.1.1 Für die Ausführung gelten insbesondere die nachstehend aufgeführten DIN-Normen und weitere Anforderungen: ... ⎯ technische Anschlussbedingungen für Netze und An...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 858-2 (2003-10)
4.3.1 Allgemeines Bei der Bemessung von Abscheidern für Leichtflüssigkeiten müssen Art und Menge der zu behandelnden Flüssigkeiten zu Grunde gelegt werden. Zu berücksichtigen sind: der maximale Regenabfluss; der maximale Schmutzwasserabfluss (gewerb...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 9001 (2015-11)
8.1 Betriebliche Planung und Steuerung Die Organisation muss die Prozesse zur Erfüllung der Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen und zur Durchführung der in Abschnitt 6 bestimmten Maßnahmen planen, verwirklichen und ...
- DIN-Norm im Originaltext -
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