VOB A

VS-Paragrafen in der VOB

In der VOB Teil A umfasst der Abschnitt 3 Regelungen zu verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen. Ein solcher Abschnitt wurde erstmals nach der Inkraftsetzung der "Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit" in die VOB 2012 aufgenommen und die betreffenden Paragrafen als VS-Paragrafen gekennzeichnet. Berücksichtigung fanden die nachfolgend reformierten Vergaberichtlinien im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Wie in den Abschnitten 1 und 2 der VOB/A erfolgte auch bei den VS-Paragrafen eine übersichtlichere Gestaltung. Dazu wurden vorherigen Zwischenüberschriften jeweils als eigenständige Paragrafen vorgesehen und teils Zusätze a, b, c usw. angefügt. Generell erfolgte die Umstellung auf "Kalendertage" statt "Tage" sowie auf "Teilnahmebedingungen" statt "Bewerbungsbedingungen".
Eine weitere Bearbeitung erfuhren die VS-Paragrafen in Verbindung mit der Herausgabe der VOB 2019 im Abschnitt 3 der VOB/A. Vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), wurden die VS-Paragrafen im Bundesanzeiger bereits vorab am 19. Februar 2019 bekannt gemacht. Nach entsprechendem Verweis in der VgV sind die neuen Regelungen seit 18. Juli 2019 für öffentliche Baumaßnahmen in Kraft und von öffentlichen Auftraggebern anzuwenden. Dies gilt für alle Bauvorhaben bei Erreichen und oberhalb der Schwellenwerte, die ab 18. Juli 2019 bekannt gemacht oder, sofern keine Bekanntmachung vorgeschrieben ist, gegenüber Unternehmen begonnen wurden. Die VS-Paragrafen erscheinen im Abschnitt 3 in der Gesamtausgabe zur VOB 2019.
Der Abschnitt 3 in der VOB/A 2019 wurde teils redaktionell, sowie teils in Anlehnung an Aktualisierungen in den Abschnitten 1 (Basisparagrafen in der VOB/A) und 2 (EU-Paragrafen in der VOB) überarbeitet. Als wesentliche Änderungen sind hervorzuheben:
  • Aufnahme von Rahmenvereinbarungen mit Regelungen zu deren Abschluss im § 4a VS,
  • inhaltsgleiche Übertragungen in §§ 6e und 6f VS zu Ausschlussgründen und einer Selbstreinigung,
  • Änderungen und Ergänzungen in den §§ 11a, 12, 13 und 14 VS,
  • Neuregelungen zur Abgabe mehrerer Hauptangebote in § 16 und zum Nachfordern von Unterlagen in § 16a VS analog wie in den Abschnitten 1 und 2,
  • Ergänzungen im § 18 zum Zuschlag von Angeboten,
  • Ergänzungen im § 20 VS in den Nrn. 3, 10 und 11.
Die Änderungen in den VS-Paragrafen der VOB/A 2019 erforderten auch Anpassungen in den verschiedenen Formblättern und Richtlinien im Vertrags- und Vergabehandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017). Die Änderungen im VHB-Bund zum Stand 2019 wurden als Dokumentation durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit Schreiben vom 23. Juli 2019 bekannt gegeben und sind seit 1. August 2019 anzuwenden. Soweit geänderte Formblätter in elektronische Systeme integriert werden müssen, soll dies spätestens ab 1. Februar 2020 gewährleistet sein.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "VS-Paragrafen in der VOB"

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