Eine Brandwand ist nach einheitlicher europäischer Normung, eine Wand, die zwei Brandabschnitte so trennt, dass die Weiterleitung eines Feuers von einem Brandabschnitt in den anderen verhindert wird. Neben der geforderten Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten (F90) muss eine Brandwand (in Deutschland) überdies widerstandsfähig gegen eine Stoßbelastung sein, damit sie z. B. durch herabfallende Bauteile nicht beschädigt werden kann und dadurch ihre Schutzfunktion verliert.
Brandwände werden aus nicht brennbarem Material der Baustoffklasse A errichtet und haben in der Regel eine Mindestdicke von 24 cm. Sie werden im Allgemeinen wenigstens 30 cm über das Dach hinaus gebaut, um einen Feuerüberschlag zu verhindern.
Grundsätzlich sollen Brandwände keine Öffnungen haben. Ist dies aber für die Nutzung des Gebäudes unerlässlich, so müssen entsprechende Feuerabschlüsse eingearbeitet und alle Türen, Fenster, Schächte und Kanäle feuerbeständig, also mit einem Feuerwiderstand von mindestens 90 Minuten ausgeführt werden.
Wann eine Brandwand gebaut werden muss, ist in den Bauordnungen der Länder genau geregelt. Allgemein gilt, dass Brandwände notwendig werden, wenn ein Brandübertritt auf das Nachbargrundstück möglich ist bzw. sogar eine gemeinsame Wand besteht (z. B. Doppel- und Reihenhäuser) und wenn ein Gebäude so groß ist, dass das komplette Abbrennen nicht akzeptabel ist.