Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Elemente der Preisermittlung

Als Elemente einer Preisermittlung gelten allgemein die Preisbestandteile, aus denen sich die Angebotsendsumme sowie die einzelnen Einheitspreise (EP) der Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis (LV) zusammensetzen. Grundlage liefert hierzu zunächst das Kalkulationsschema für die Baupreiskalkulation.
Die Elemente der Preisermittlung sind größenteils aus den ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) 221 bis 223 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) ersichtlich, soweit diese Formblätter vorzulegen sind. Vom Auftraggeber kann auch eine Urkalkulation, gewissermaßen als Offenlegung über die Elemente der Preisermittlung für die vertragliche Bauleistung verlangt werden, wie es beispielsweise unter Tz. 1.1 in den "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau - ZVB/E-StB- Ausgabe 2018" vermerkt ist.
Zur Beurteilung von angebotenen Baupreisen können auch weitere Differenzierungen erfolgen, wie beispielsweise bei der Nachtragsprüfung zu Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau nach unter Tz. 3.4 (Nr. 8) im Teil 3 des "Handbuchs für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)" vorgesehen nach:
Werden während der Bauausführung neue Preise vereinbart oder mit Nachträgen vertragliche Preise geändert, dann sind dabei ebenfalls die dem Angebot zugrunde liegenden Elemente der Preisermittlung dem Inhalt und der Höhe nach heranzuziehen.
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