Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Positionsbezogene Preiselemente

Ableitend aus dem Kalkulationsschema der Baupreisbildung setzen sich die Einheitspreise (EP) für einzelne Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis (LV) aus verschiedenen Elementen zusammen.
Als positionsbezogene Preiselemente gelten allgemein die anteiligen und direkt kalkulierten Beträge der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT).
Im "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)" werden im Teil 3 unter Tz. 3.4 (Nr. 8) die auftragsbezogenen Preiselemente unmittelbar ausgewiesen sowie angeführt, dass sie bei der Preisermittlung und Prüfung einschließlich von Nachträgen unterschiedlich behandelt werden sollten:
Diese positionsbezogenen Preiselemente werden sowohl bei der Zuschlagskalkulation als auch bei der Endsummenkalkulation bauauftragsbezogen - ohne Gemeinkostenzuschläge - berechnet und im Einheitspreis berücksichtigt.
Bei Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau sieht das "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)" in Teil 3 – Richtlinie für das Abwickeln von Verträgen – unter Tz. 3.4, Nr. 8 vor, dass bei der Preisermittlung und -prüfung einschließlich zu Nachträgen die einzelnen Elemente unterschiedlich zu behandeln sind.
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