Baurecht / BGB

Fertigstellung

Die Fertigstellung der vertraglich auszuführenden Bauleistungen liegt mit dem Abschluss der dafür notwendigen Tätigkeiten des Bauunternehmers als Auftragnehmer vor. Das herzustellende Werk ist praktisch abnahmereif. Die Fertigstellung ist aber weder rechtlich noch inhaltlich mit einer Abnahme gleichzusetzen. Die Abnahme setzt jedoch die Fertigstellung voraus und ist danach in Verantwortung des Bauherrn bzw. Auftraggebers durchzuführen.
Dem Bauunternehmer wird empfohlen, die Fertigstellung des Werks schriftlich dem Auftraggeber in Form einer Fertigstellungsmeldung mitzuteilen. Zugleich sollte vom Bauunternehmer auch das Verlangen zur Abnahme durch den Auftraggeber ausgesprochen sowie ein Termin zur Abnahme vorgeschlagen werden. Diesbezügliche Regelungen werden zu einem VOB-Vertrag in § 12 VOB/B getroffen. Wird beispielsweise von den Partnern keine Abnahme verlangt, dann gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung.
Sind noch Restarbeiten (beispielsweise technologisch oder auch wetter- und/oder jahreszeitlich bedingt) auszuführen, bliebe zu prüfen, ob dadurch die vertragliche Fertigstellung und damit verbundene Gebrauchs- bzw. Nutzungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Sofern das nicht der Fall ist, kann trotzdem eine Abnahme erfolgen. Das sollte aber durch den Bauunternehmer bereits in seiner Fertigstellungsmeldung mit aufgeführt werden, ggf. auch mit den dafür maßgebenden Gründen für die Restarbeiten.
Nach dem reformierten Werk- und Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 gilt zum Verbraucherbauvertrag, dass bereits in der Baubeschreibung vom ausführenden Bauunternehmen der "Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks" verbindlich anzugeben ist. In der Regel wird hierzu eine Datumsangabe nach Kalender verlangt werden. Sollte eine feste Terminangabe jedoch aus verschiedenen Gründen, beispielsweise noch fehlende und ausstehende Genehmigungen und noch nicht feststehender Beginn der Baumaßnahme nicht möglich sein, dann ist die Dauer zur Baudurchführung, z. B. in Wochen oder Monaten, anzugeben. Die verbindliche Angabe zur Fertigstellung des Werks ist mit Bezug auf § 650k Abs. 3 BGB im Bauvertrag festzuhalten. Diese Regelung ist analog auch bei einem Bauträgervertrag anzuwenden.
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Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Zeitansatz: 0,005 h/m2 (0 min/m2)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Brandenburg an der Havel

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Fertigstellung"

Ausgabe 2011-12
Diese Norm gilt für das Herstellen von Schutzschichten auf Bauwerken mit Abdichtungen gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser nach DIN 18195-4,, nichtdrückendes Wasser und unter intensiv begrünten Dachflächen nach DIN 18195-5,, ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2001-04
Diese Vornorm beschreibt die Anforderungen an bestimmte sportfunktionelle, schutzfunktionelle und technische Eigenschaften der Sportböden von Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung sowie deren Prüfung....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-06
Diese Norm gilt für Pflanzen und Pflanzarbeiten im Rahmen von Maßnahmen des Landschaftsbaus.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-13 AA „Landschaftsbau“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-06
In dieser Norm sind Anforderungen an künstlich angelegte offene Löschwasser-Vorratsräume mit Löschwasserentnahmestelle festgelegt.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-03-05 AA „Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten — ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-03
Diese Norm gilt für Tennenflächen für Großspielfelder, Kleinspielfelder, Leichtathletikanlagen sowie Tennisfelder.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA005-01-19AA „Tennenflächen“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-12
Diese Norm gilt für Sportflächen im Freien, die eine Rasendecke haben. Sie gilt nicht für Golf- und Reitsportanlagen sowie Rasentennisplätze. Hinweise zu Golf- und Reitsportanlagen siehe FLL –Richtlinie für den Bau von Golfplätzen und FLL -Empfehlung...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-07
Diese Norm gilt für die Herstellung von Rasen durch Ansaat oder Verwendung von Fertigrasen, Rasensoden und Vegetationsstücken sowie für andere Ansaaten im Rahmen des Landschaftsbaues.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-13 AA „Landschaftsb...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-08
Diese Norm gilt für ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen mit Saatgut, Pflanzen, lebenden Pflanzenteilen und nicht lebenden Stoffen.Sie gilt insbesondere für ingenieurbiologische Sicherungen gegen Erosion, Steinschlag und oberflächennahe Rutschung...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Landschaftsbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für Fäll- und Rodungsarbeite...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18916 (2016-06)
Zum Erreichen eines Anwuchserfolges sind nach der Pflanzung Leistungen zur Fertigstellung (Fertigstellungspflege) erforderlich. Diese haben zum Ziel, einen Zustand zu erreichen, der bei anschließenden Leistungen zur Instandhaltung nach DIN 18919 die ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18035-5 (2021-03)
7.1 Allgemeines Bis zur Inbetriebnahme sind nach dem Einbau des Tennenbelages Leistungen zur Fertigstellung erforderlich. Art, Umfang und gegebenenfalls Zeitpunkt der Leistungen sind im Einzelnen festzulegen.7.2 Leistungen zur Fertigstellung Im Regel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18917 (2018-07)
7.1 Allgemeines Zum Erreichen eines Anwuchserfolges sind nach der Ansaat bzw. nach dem Verlegen des Fertigrasens Leistungen zur Fertigstellung (Fertigstellungspflege) erforderlich. Diese haben zum Ziel, einen Zustand zu erreichen, der bei anschließen...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18918 (2021-08)
8.1 Allgemeines Zum Erreichen eines Anwuchserfolges von Pflanzungen, lebenden Pflanzenteilen und Ansaaten sind Leistungen zur Fertigstellung (Fertigstellungspflege) erforderlich. Diese haben zum Ziel, einen Zustand zu erreichen, der bei anschließende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18916 (2016-06)
7.3.1 Wässern Pflanzen benötigen zum Anwachsen ausreichende Bodenfeuchte. Beim Ausbleiben von Niederschlägen in ausreichender Menge und wirksamer Verteilung ist zu wässern. Die auszubringende Wassermenge ist auf die jeweilige Bepflanzung und auf die ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18035-4 (2018-12)
7.1 Art und Umfang 7.1.1 Allgemeines Art und Umfang der Leistungen sind abhängig vom Herstellungstermin und dem anschließenden Witterungsverlauf, der Beschaffenheit der Rasentragschicht sowie der Nährstoffbevorratung. Im Regelfall reichen zur Erzielu...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18515-1 (2023-06)
Nach Fertigstellung der Fassade sind im Rahmen der Unterhaltung regelmäßige Sichtkontrollen vorzunehmen. Insbesondere auf Rissbildungen, Hohllagen und Verformungen der Fassade ist zu achten und mögliche Veränderungen zu beurteilen.Die Dauerhaftigkeit...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18160-1 (2023-02)
Nach Fertigstellung der Montage muss eine Endkontrolle der Abgasanlage erfolgen, um sicherzustellen, dass sie korrekt eingebaut wurde. Liegen keine entsprechenden Anweisungen für den Umfang der Endkontrolle vor, wird die Kriterienliste nach Anhang I ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18353 (2023-09)
3.3.1 Ungeschliffene Estriche, die nicht selbstverdichtend sind, müssen geglättet werden.3.3.2 Geschliffener Estrich ist unter Beachtung der Oberflächenbearbeitung und des Schleifverschleißes auszuführen.3.3.3 Estriche sind unmittelbar nach der Ferti...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1090-5 (2020-06)
Zur Fertigstellung muss von der für die Montage verantwortlichen Firma eine Fertigstellungserklärung unterzeichnet werden, die darstellt, dass die Arbeiten den Ausführungsunterlagen und den Regeln dieser Norm entsprechend ausgeführt wurden.ANMERKUNG ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Fertigstellung"

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Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Tennenbelag statisch walzen, in 6 Arbeitsgängen....
Abrechnungseinheit: m2

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