Baurecht / BGB

Fertigstellung

Die Fertigstellung der vertraglich auszuführenden Bauleistungen liegt mit dem Abschluss der dafür notwendigen Tätigkeiten des Bauunternehmers als Auftragnehmer vor. Das herzustellende Werk ist praktisch abnahmereif. Die Fertigstellung ist aber weder rechtlich noch inhaltlich mit einer Abnahme gleichzusetzen. Die Abnahme setzt jedoch die Fertigstellung voraus und ist danach in Verantwortung des Bauherrn bzw. Auftraggebers durchzuführen.
Dem Bauunternehmer wird empfohlen, die Fertigstellung des Werks schriftlich dem Auftraggeber in Form einer Fertigstellungsmeldung mitzuteilen. Zugleich sollte vom Bauunternehmer auch das Verlangen zur Abnahme durch den Auftraggeber ausgesprochen sowie ein Termin zur Abnahme vorgeschlagen werden. Diesbezügliche Regelungen werden zu einem VOB-Vertrag in § 12 VOB/B getroffen. Wird beispielsweise von den Partnern keine Abnahme verlangt, dann gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung.
Sind noch Restarbeiten (beispielsweise technologisch oder auch wetter- und/oder jahreszeitlich bedingt) auszuführen, bliebe zu prüfen, ob dadurch die vertragliche Fertigstellung und damit verbundene Gebrauchs- bzw. Nutzungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Sofern das nicht der Fall ist, kann trotzdem eine Abnahme erfolgen. Das sollte aber durch den Bauunternehmer bereits in seiner Fertigstellungsmeldung mit aufgeführt werden, ggf. auch mit den dafür maßgebenden Gründen für die Restarbeiten.
Nach dem reformierten Werk- und Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 gilt zum Verbraucherbauvertrag, dass bereits in der Baubeschreibung vom ausführenden Bauunternehmen der "Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks" verbindlich anzugeben ist. In der Regel wird hierzu eine Datumsangabe nach Kalender verlangt werden. Sollte eine feste Terminangabe jedoch aus verschiedenen Gründen, beispielsweise noch fehlende und ausstehende Genehmigungen und noch nicht feststehender Beginn der Baumaßnahme nicht möglich sein, dann ist die Dauer zur Baudurchführung, z. B. in Wochen oder Monaten, anzugeben. Die verbindliche Angabe zur Fertigstellung des Werks ist mit Bezug auf § 650k Abs. 3 BGB im Bauvertrag festzuhalten. Diese Regelung ist analog auch bei einem Bauträgervertrag anzuwenden.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Baupreise zu Fertigstellung

Ermitteln Sie aktuelle, verlässliche Preise zu Bauleistungen für alle Stadt-und Landkreise in Deutschland.

Beispiel
von
0,38 €/m2
mittel
0,38 €/m2
bis
0,39 €/m2
Zeitansatz: 0,005 h/m2 (0 min/m2)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Lüneburg
Weitere Leistungen mit regionalen Baupreisen:
Baupreislexikon
Alle Preise für Bauleistungen und Bauelemente finden Sie auf

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Fertigstellung"

DIN-Norm
Ausgabe 2011-12
Diese Norm gilt für das Herstellen von Schutzschichten auf Bauwerken mit Abdichtungen gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser nach DIN 18195-4,, nichtdrückendes Wasser und unter intensiv begrünten Dachflächen nach DIN 18195-5,, ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2001-04
Diese Vornorm beschreibt die Anforderungen an bestimmte sportfunktionelle, schutzfunktionelle und technische Eigenschaften der Sportböden von Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung sowie deren Prüfung....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-06
Diese Norm gilt für Pflanzen und Pflanzarbeiten im Rahmen von Maßnahmen des Landschaftsbaus.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-13 AA „Landschaftsbau“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-06
In dieser Norm sind Anforderungen an künstlich angelegte offene Löschwasser-Vorratsräume mit Löschwasserentnahmestelle festgelegt.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-03-05 AA „Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten — ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-03
Diese Norm gilt für Tennenflächen für Großspielfelder, Kleinspielfelder, Leichtathletikanlagen sowie Tennisfelder.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA005-01-19AA „Tennenflächen“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-12
Diese Norm gilt für Sportflächen im Freien, die eine Rasendecke haben. Sie gilt nicht für Golf- und Reitsportanlagen sowie Rasentennisplätze. Hinweise zu Golf- und Reitsportanlagen siehe FLL –Richtlinie für den Bau von Golfplätzen und FLL -Empfehlung...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-07
Diese Norm gilt für die Herstellung von Rasen durch Ansaat oder Verwendung von Fertigrasen, Rasensoden und Vegetationsstücken sowie für andere Ansaaten im Rahmen des Landschaftsbaues.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-13 AA „Landschaftsb...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-08
Diese Norm gilt für ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen mit Saatgut, Pflanzen, lebenden Pflanzenteilen und nicht lebenden Stoffen.Sie gilt insbesondere für ingenieurbiologische Sicherungen gegen Erosion, Steinschlag und oberflächennahe Rutschung...
- DIN-Norm im Originaltext -

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Fertigstellung"

Aktuelle, VOB-konforme und herstellerneutrale Ausschreibungstexte direkt für Ihre Ausschreibung oder Angebotserstellung.

Beispiel
Tennenbelag statisch walzen, in 6 Arbeitsgängen....
Abrechnungseinheit: m2
Weitere Leistungsbeschreibungen:
STLB-Bau Ausschreibungstexte
Mehr als eine Million Bauleistungen aus 77 Gewerken finden Sie auf

Verwandte Fachbegriffe

Fertigstellungsmeldung
Hat der Bauunternehmer seine Bauleistungen bzw. das versprochene Werk oder einen Teil desselben nach dem Vertrag fertiggestellt, sollte er dies dem Bauherrn (öffentlicher Auftraggeber, Besteller oder Verbraucher) mittels einer "Fertigstellungsmeldung...
Fertigstellungspflege
Bei der Fertigstellungs- bzw. Entwicklungspflege sind im Vergleich zur Unterhaltungspflege vermehrte Leistungen notwendig.Fertigstellungspflege ist immer so lange zu leisten, bis der jeweilige vereinbarte bzw. in der Normierung festgelegte abnahmefäh...
Fertigstellungsbescheinigung
Eine "Fertigstellungsbescheinigung" fand Berücksichtigung bei einem Werkvertrag nach BGB bis zum 31. Dezember 2008. Nach dem Gesetz zur Forderungssicherung (FoSiG vom 23.10.2008) wurde die Fertigstellungsbescheinigung in § 641a BGB ersatzlos mit Wirk...
Fertigstellungsgrad
Die Erfassung der hergestellten unfertige Bauleistungen kann auch als "rechnerische" Leistungsermittlung erfolgen, ausgedrückt in Prozent der bisher bis zum Abrechnungszeitpunkt hergestellten Bauleistung im Verhältnis zur Auftragssumme des Bauabschni...
Fertigstellungszeitpunkt bei BGB-Bauverträgen
Mit Abschluss der vertraglich auszuführenden Bauleistungen für das Bauvorhaben bzw. Werk durch den Bauunternehmer als Auftragnehmer wird allgemein die Fertigstellung vorliegen. Das herzustellende Werk ist praktisch abnahmereif, wobei die Fertigstellu...
Baufertigstellungsversicherung
Ein Hausbau kostet viel Geld. Die Errichtung eines Eigenheims bedeutet für viele eine der größten Investitionen des Lebens. Die Zeit der Hausplanung und Suche nach der geeigneten Finanzierung ist aufregend und anstrengend. Schließlich soll das Haus a...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere