Baurecht / BGB

Fertigstellung

Die Fertigstellung der vertraglich auszuführenden Bauleistungen liegt mit dem Abschluss der dafür notwendigen Tätigkeiten des Bauunternehmers als Auftragnehmer vor. Das herzustellende Werk ist praktisch abnahmereif. Die Fertigstellung ist aber weder rechtlich noch inhaltlich mit einer Abnahme gleichzusetzen. Die Abnahme setzt jedoch die Fertigstellung voraus und ist danach in Verantwortung des Bauherrn bzw. Auftraggebers durchzuführen.
Dem Bauunternehmer wird empfohlen, die Fertigstellung des Werks schriftlich dem Auftraggeber in Form einer Fertigstellungsmeldung mitzuteilen. Zugleich sollte vom Bauunternehmer auch das Verlangen zur Abnahme durch den Auftraggeber ausgesprochen sowie ein Termin zur Abnahme vorgeschlagen werden. Diesbezügliche Regelungen werden zu einem VOB-Vertrag in § 12 VOB/B getroffen. Wird beispielsweise von den Partnern keine Abnahme verlangt, dann gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung.
Sind noch Restarbeiten (beispielsweise technologisch oder auch wetter- und/oder jahreszeitlich bedingt) auszuführen, bliebe zu prüfen, ob dadurch die vertragliche Fertigstellung und damit verbundene Gebrauchs- bzw. Nutzungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Sofern das nicht der Fall ist, kann trotzdem eine Abnahme erfolgen. Das sollte aber durch den Bauunternehmer bereits in seiner Fertigstellungsmeldung mit aufgeführt werden, ggf. auch mit den dafür maßgebenden Gründen für die Restarbeiten.
Nach dem reformierten Werk- und Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 gilt zum Verbraucherbauvertrag, dass bereits in der Baubeschreibung vom ausführenden Bauunternehmen der "Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks" verbindlich anzugeben ist. In der Regel wird hierzu eine Datumsangabe nach Kalender verlangt werden. Sollte eine feste Terminangabe jedoch aus verschiedenen Gründen, beispielsweise noch fehlende und ausstehende Genehmigungen und noch nicht feststehender Beginn der Baumaßnahme nicht möglich sein, dann ist die Dauer zur Baudurchführung, z. B. in Wochen oder Monaten, anzugeben. Die verbindliche Angabe zur Fertigstellung des Werks ist mit Bezug auf § 650k Abs. 3 BGB im Bauvertrag festzuhalten. Diese Regelung ist analog auch bei einem Bauträgervertrag anzuwenden.
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Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 – Gerüstarbeiten.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Fertigstellung"

Ausgabe 2011-12
Diese Norm gilt für das Herstellen von Schutzschichten auf Bauwerken mit Abdichtungen gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser nach DIN 18195-4,, nichtdrückendes Wasser und unter intensiv begrünten Dachflächen nach DIN 18195-5,, ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2001-04
Diese Vornorm beschreibt die Anforderungen an bestimmte sportfunktionelle, schutzfunktionelle und technische Eigenschaften der Sportböden von Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung sowie deren Prüfung....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-06
Diese Norm gilt für Pflanzen und Pflanzarbeiten im Rahmen von Maßnahmen des Landschaftsbaus.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-13 AA „Landschaftsbau“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-06
In dieser Norm sind Anforderungen an künstlich angelegte offene Löschwasser-Vorratsräume mit Löschwasserentnahmestelle festgelegt.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-03-05 AA „Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten — ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-03
Diese Norm gilt für Tennenflächen für Großspielfelder, Kleinspielfelder, Leichtathletikanlagen sowie Tennisfelder.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA005-01-19AA „Tennenflächen“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-12
Diese Norm gilt für Sportflächen im Freien, die eine Rasendecke haben. Sie gilt nicht für Golf- und Reitsportanlagen sowie Rasentennisplätze. Hinweise zu Golf- und Reitsportanlagen siehe FLL –Richtlinie für den Bau von Golfplätzen und FLL -Empfehlung...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-07
Diese Norm gilt für die Herstellung von Rasen durch Ansaat oder Verwendung von Fertigrasen, Rasensoden und Vegetationsstücken sowie für andere Ansaaten im Rahmen des Landschaftsbaues.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-13 AA „Landschaftsb...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-12
Diese Norm gilt für Leistungen zur Instandhaltung von Vegetation sowie von ingenieurbiologischen Bauweisen.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-13 AA „Landschaftsbau“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-08
Diese Norm gilt für ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen mit Saatgut, Pflanzen, lebenden Pflanzenteilen und nicht lebenden Stoffen.Sie gilt insbesondere für ingenieurbiologische Sicherungen gegen Erosion, Steinschlag und oberflächennahe Rutschung...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Landschaftsbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für Fäll- und Rodungsarbeite...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18353 (2023-09)
3.3.1 Ungeschliffene Estriche, die nicht selbstverdichtend sind, müssen geglättet werden.3.3.2 Geschliffener Estrich ist unter Beachtung der Oberflächenbearbeitung und des Schleifverschleißes auszuführen.3.3.3 Estriche sind unmittelbar nach der Ferti...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18533-1 (2017-07)
12.1 Allgemeines Die Entwässerung des Lichtschachtbodens bzw. des Treppenpodests ist so zu planen und auszuführen und die Höhenlage der Fensterbank über der Lichtschachtsohle sowie der Türschwelle am Treppenpodest zum Gebäude ist so zu wählen, dass e...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18353 (2023-09)
Anmerkung zu 4.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere:4.1.1 Reinigen des Untergrundes, ausgenommen Leistungen nach den Abschnitten 4.2.3, 4.2.4, und 4.2.5 (Abschnitt 4.2). Anmerkung zu 4.1.14.1.2 Schutz von Ba...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 13810-1 (2003-06)
Holzwerkstoffe sollten erst verlegt werden, wenn sämtliche Betonarbeit ausgeführt und der Bau trocken ist. Bei gemauerter Unterkonstruktion (d. h. Ziegel- oder Blocksteinmauerwerk) sollte der Fußboden zum spätestmöglichen Termin verlegt werden. Der F...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18531-1 (2025-08)
Es ist die Aufgabe von Schutzschichten oder Schutzlagen, die Abdichtung vor schädigenden mechanischen und thermischen Einwirkungen zu schützen.Schutzschichten oder Schutzlagen müssen in Abhängigkeit von den zu erwartenden Einwirkungen und den ör...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18364 (2019-09)
Historische Änderungen:Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere:4.1.1 Feststellen des Zustandes der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen (siehe § 3 Abs. 4 VOB/B).4.1.2 Auf-, Um- und Abbau...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18940 (2023-06)
8.1 Witterungsschutz auf der Baustelle Während der Bauzeit sind Lehmsteine und Lehmsteinmauerwerk bis zur Fertigstellung des Bauwerkes vor Witterung ausreichend zu schützen.Die Bauteile sind oben und seitlich geeignet abzudecken wenn es zu regnen beg...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18195-10 (2011-12)
5.1 Schutzmaßnahmen dienen im Gegensatz zu Schutzschichten dem vorübergehenden Schutz der Abdichtung während der Bauarbeiten. Sie müssen auf die Dauer des maßgebenden Bauzustandes, z. B. einer Arbeitsunterbrechung, abgestimmt sein.5.2 Auf ungeschützt...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 16907-3 (2019-04)
7.4.1 AllgemeinesSobald die Vorbereitung des Untergrunds für die Aufschüttung abgeschlossen ist, muss die Lage unter Verwendung der festgelegten Materialien, die in aufeinanderfolgenden Schichten einheitlicher Dicke über die gesam...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 19650-1 (2019-08 )
Asset- und Projekt-Informationsmodelle werden während des gesamten Informationslebenszyklus erstellt. Diese Informationsmodelle werden während des Lebenszyklus von Assets für asset- und projektbezogene Entscheidungen verwendet.Bild 3 zeigt den Lebens...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Tennenbelag statisch walzen, in 6 Arbeitsgängen....
Abrechnungseinheit: m2

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