Die FR Flachdach – Fachregel für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie wird vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – e. V. und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. – Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung – herausgegeben.
Die Flachdachrichtlinie regelt die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Abdichtungsbahnen und Flüssigkunststoffen sowie allen für die Funktionsfähigkeit erforderlichen Schichten des Flachdachs.
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Von Flachdächern spricht man, wenn Dächer kein oder nur ein geringes Gefälle von 2 % (1,1°) – 20 % (11,31°) haben. Die Flachdachrichtlinie verlangt ein Mindestgefälle von 2 % (1,1°). Es werden grundsätzlich die Flachdachkonstruktionsarten unbelüftetes Dach (Warmdach) und belüftetes Dach (Kaltdach) unterschieden. Wann, wofür und wo gilt die Flachdachrichtlinie?
Die Flachdachrichtlinie gilt für die Planung und Ausführung von Flachdachabdichtungen. Die Flachdachrichtlinie regelt dabei die Abdichtung mit Abdichtungsbahnen, Flüssigkunststoffen und für alle Schichten, die für die Funktionsfähigkeit des Dachaufbaus erforderlich sind.
Unter die Flachdachregel fallen:
Wie ist die Flachdachrichtlinie gegliedert?
Die Flachdachrichtlinie gliedert sich in:
1 | Allgemeine Regeln |
2 | Beanspruchung und Anforderung |
3 | Planung und Ausführung der Funktionsschichten |
4 | Details |
5 | Pflege und Wartung |
Anhang I | Windsogsicherung von Dächern mit Abdichtungen mit einer Neigung kleiner 5° |
Anhang II | Detailskizzen |
Was beinhalten die einzelnen Gliederungspunkte?
Unter "Allgemeine Regeln" werden der Geltungsbereich der Flachdachrichtlinie beschrieben, die Begriffe der Flachdachkonstruktionen erklärt, Konstruktions- und Verlegearten beschrieben und skizziert sowie Gestaltungs- und Planungshinweise aufgelistet.
Im nächsten Punkt werden die Beanspruchungen definiert, denen eine Flachdachabdichtung standhalten muss. Dazu zählen u. a. Feuchte (wie Regen, Schnee, Tau und Nebel), mechanische, thermische (z. B. durch Sonneneinstrahlung), biologische (z. B. durch Wurzeln bei begrünten Dachflächen) und chemische Kriterien. Es werden entsprechende Regelungen für die Dachneigung / das Gefälle, die Unterkonstruktionen, die Oberflächenabdichtung, die Entwässerung und für Sicherungsmaßnahmen zur Aufnahme vertikaler und horizontaler Kräfte beschrieben. Der darauffolgende Punkt definiert, wie Haftbrücken, Trenn- und Ausgleichsschichten, Dampfsperre, Wärmedämmung, Dampfdruckausgleichsebene, Abdichtung (verschiedene Ausführungen), Schutzlagen und -schichten sowie der Oberflächenschutz zu planen und auszuführen sind. Die Detailausführung von Klemmprofilen und -schienen, Los- und Festflanschkonstruktionen, von Anschlüssen an aufgehende Bauteile, Türen, Durchdringungen und Dachrandabschlüssen, von Bewegungsfugen, Entwässerung, Brandschutzmaßnahmen für An- und Abschlüsse und Durchdringungen werden auch erörtert. Der nächste Punkt der Flachdachrichtlinien beschreibt die Inspektionen, Wartungen, Voruntersuchungen vor Instandsetzung und Erneuerung sowie die Regelungen für die Instandsetzung selbst.
Flachdachrichtlinie und Normen
Die Flachdachrichtlinie bietet also für die Planung und Ausführung von Flachdächern den roten Faden und somit die Richtschnur mit den entsprechenden Verweisen auf die gültigen Normen z. B. zur Abdichtung (Normenreihe DIN 18531), zum baulichen Brandschutz (Normenreihe DIN 18234) oder zu Abläufen für Gebäude (DIN EN 1253-2).