Normen

Flachdachrichtlinie

Die FR Flachdach – Fachregel für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie wird vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – e. V. und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. – Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung – herausgegeben.
Die Flachdachrichtlinie regelt die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Abdichtungsbahnen und Flüssigkunststoffen sowie allen für die Funktionsfähigkeit erforderlichen Schichten des Flachdachs.
Die Flachdachrichtlinie regelt die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Abdichtungsbahnen und Flüssigkunststoffen sowie allen für die Funktionsfähigkeit erforderlichen Schichten des Flachdachs. Bild: © Vladimir Nenezic, 123RF.com
Von Flachdächern spricht man, wenn Dächer kein oder nur ein geringes Gefälle von 2 % (1,1°) – 20 % (11,31°) haben. Die Flachdachrichtlinie verlangt ein Mindestgefälle von 2 % (1,1°). Es werden grundsätzlich die Flachdachkonstruktionsarten unbelüftetes Dach (Warmdach) und belüftetes Dach (Kaltdach) unterschieden.

Wann, wofür und wo gilt die Flachdachrichtlinie?

Die Flachdachrichtlinie gilt für die Planung und Ausführung von Flachdachabdichtungen. Die Flachdachrichtlinie regelt dabei die Abdichtung mit Abdichtungsbahnen, Flüssigkunststoffen und für alle Schichten, die für die Funktionsfähigkeit des Dachaufbaus erforderlich sind.
Unter die Flachdachregel fallen:
  • nicht genutzte Dachflächen einschließlich extensiv begrünter Dachflächen
  • genutzte Dach- und Deckenflächen, z. B. intensiv begrünte Flächen, Terrassen, Dächer mit Solaranlagen, Balkonen, Loggien und Laubengängen
  • erdüberschüttete Deckenflächen
  • befahrene Dach- und Deckenflächen aus Stahlbeton

Wie ist die Flachdachrichtlinie gegliedert?

Die Flachdachrichtlinie gliedert sich in:
1Allgemeine Regeln
2Beanspruchung und Anforderung
3Planung und Ausführung der Funktionsschichten
4Details
5Pflege und Wartung
Anhang IWindsogsicherung von Dächern mit Abdichtungen mit einer Neigung kleiner 5°
Anhang IIDetailskizzen

Was beinhalten die einzelnen Gliederungspunkte?

Unter "Allgemeine Regeln" werden der Geltungsbereich der Flachdachrichtlinie beschrieben, die Begriffe der Flachdachkonstruktionen erklärt, Konstruktions- und Verlegearten beschrieben und skizziert sowie Gestaltungs- und Planungshinweise aufgelistet.
Im nächsten Punkt werden die Beanspruchungen definiert, denen eine Flachdachabdichtung standhalten muss. Dazu zählen u. a. Feuchte (wie Regen, Schnee, Tau und Nebel), mechanische, thermische (z. B. durch Sonneneinstrahlung), biologische (z. B. durch Wurzeln bei begrünten Dachflächen) und chemische Kriterien. Es werden entsprechende Regelungen für die Dachneigung / das Gefälle, die Unterkonstruktionen, die Oberflächenabdichtung, die Entwässerung und für Sicherungsmaßnahmen zur Aufnahme vertikaler und horizontaler Kräfte beschrieben.
Der darauffolgende Punkt definiert, wie Haftbrücken, Trenn- und Ausgleichsschichten, Dampfsperre, Wärmedämmung, Dampfdruckausgleichsebene, Abdichtung (verschiedene Ausführungen), Schutzlagen und -schichten sowie der Oberflächenschutz zu planen und auszuführen sind.
Die Detailausführung von Klemmprofilen und -schienen, Los- und Festflanschkonstruktionen, von Anschlüssen an aufgehende Bauteile, Türen, Durchdringungen und Dachrandabschlüssen, von Bewegungsfugen, Entwässerung, Brandschutzmaßnahmen für An- und Abschlüsse und Durchdringungen werden auch erörtert.
Der nächste Punkt der Flachdachrichtlinien beschreibt die Inspektionen, Wartungen, Voruntersuchungen vor Instandsetzung und Erneuerung sowie die Regelungen für die Instandsetzung selbst.

Flachdachrichtlinie und Normen

Die Flachdachrichtlinie bietet also für die Planung und Ausführung von Flachdächern den roten Faden und somit die Richtschnur mit den entsprechenden Verweisen auf die gültigen Normen z. B. zur Abdichtung (Normenreihe DIN 18531), zum baulichen Brandschutz (Normenreihe DIN 18234) oder zu Abläufen für Gebäude (DIN EN 1253-2).
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4.2.1 Klemmprofile Klemmprofile sind in Abhängigkeit von ihrer Funktion zu dimensionieren und zu befestigen. Der Befestigungsabstand soll nicht mehr als 200 mm betragen. Ihre Einzellänge soll 3,0 m nicht überschreiten. Sie müssen durch Schrauben im ...
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2.3.1 Allgemeines Die nachfolgenden Anforderungen können über diejenigen anderer Verordnungen, Normen oder Regelwerke hinausgehen. Flächen, die für die Aufnahme von Abdichtungen oder den damit zusammenhängenden Schichten vorgesehen sind, müssen stet...
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3.6.4.1 Stoffe Flüssigkunststoffe können aus flexiblen ungesättigten Polyesterharzen (UP), flexiblen Polyurethanharzen (PUR) 1K oder 2K, flexiblen reaktiven Polymethylmethacrylaten (PMMA), bestehen. Flüssigkunststoffe müssen dem „Produktdatenb...
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2.4 Oberfläche der Abdichtung Die Oberfläche von Abdichtungen wird u.a. durch atmosphärische Einwirkungen wie z.B. UV-Strahlen, hohe bzw. niedrige Temperaturen, Temperaturschwankungen und Feuchtigkeit beansprucht. Entweder bietet die Abdichtung selb...
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3.6.3.1 Stoffe Kunststoff- und Elastomerbahnen können als homogene Bahnen, Bahnen mit Einlagen, Bahnen mit innen liegender Verstärkung oder Bahnen mit Kaschierung verwendet werden. Sie müssen dem „Produktdatenblatt für Kunststoff- und Elastomerbahne...
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3.7 Schutzlagen und Schutzschichten 3.7.1 Allgemeines Die Schutzlage ist eine oberhalb der Abdichtung angeordnete flächig verlegte Lage zum Schutz vor mechanischen Einwirkungen. Eine Schutzlage zählt nicht als Abdichtungslage. Die Schutzschicht ist ...
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4.7.3 Fugentyp II Fugentyp II sind Fugen für schnell ablaufende oder häufig wiederholte Bewegungen, beispielsweise Längenänderungen durch tageszeitliche Temperaturschwankungen z.B. bei oberseitig ungedämmten Dachflächen. Die Art der Ausführung ist u...
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4.2.2 Klemmschienen Klemmschienen sollen bei geeigneten Untergründen, z.B. Beton, Anschlüsse der Abdichtung gegen Hinterlaufen durch Wasser schützen. Klemmschienen und die zu ihrer Befestigung verwendeten Schrauben sowie der Abstand der Schrauben unt...
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