HOAI

Freiflächen nach DIN 276

Kosten der Freiflächen sind Bestandteil der Baukosten als Investitionskosten eines Bauprojekts innerhalb der "Kostengruppe (KG) 500 - Außenanlagen und Freiflächen" nach DIN 276 - Kosten im Bauwesen (Ausgabe Dezember 2018). In der aktuellen Ausgabe wurden die vorherigen Teile DIN 276- (Teil 1: Hochbau, Dezember 2008) und DIN 276-4 (Teil 4: Ingenieurbau, August 2009) zu einer Norm zusammengefasst und die gesamte KG 500 - Außenanlagen und Freiflächen - neu gefasst. Sie erstreckt sich nunmehr neben den Außenanlagen von Bauwerken auch auf Freiflächen, die selbstständig und unabhängig von Bauwerken sind. Verwiesen sei diesbezüglich auf weiterführende Aussagen unter Kostengruppe Außenanlagen und Freiflächen.
Im Rahmen der KG 500 umfassen die Freiflächen vorrangig folgende Kostengruppen mit Untergliederung nach Zehner- und Einer-Stellen nach der Kostengliederung in der DIN 276:
  • 570 Vegetationsflächen
  • 571 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
  • 572 Sicherungsbauweisen, z. B. Geotextilien, Flechtwerk u. a.
  • 573 Pflanzflächen, z. B. Pflanzung von Gehölzen und Stauden u. a.
  • 574 Rasen- und Saatflächen
  • 579 Sonstiges zur KG 570, z. B. Entwicklungspflege zu den angeführten Flächen
  • 580 Wasserflächen
  • 581 Befestigungen, z. B. Tragschichten, Kies- und Schotterschichten u.a.
  • 582 Abdichtungen, z. B. Planum, Filter- und Dichtungsschichten u. a.
  • 583 Bepflanzungen, z. B. Unterwasser- und Wasserpflanzen u. a.
  • 589 Sonstiges zur KG 580, z. B. Entwicklungspflege von Bepflanzungen
Detailliertere Erläuterungen und Anmerkungen zum Inhalt der zu den Freiflächen zu rechnenden Positionen sowie von redaktionellen Kommentaren zu Änderungen gegenüber vorherigen Ausgaben der DIN 276 werden im Baunormenlexikon.deuntersetzt und sind dort aufrufbar.
Die Kosten für Freiflächen als Bestandteil der KG 500 sind für die Kostenermittlung nach DIN 276 im Rahmen der Bauplanung nach Leistungsphasen der HOAI von Bedeutung, so beispielsweise
  • innerhalb des Kostenrahmens nach DIN 276 mit dem Ausweis der Kosten für Außenanlagen und Freiflächen in der ersten Ebene der Kostengliederung (Hunderter-Steller),
  • als Kostenschätzung nach DIN 276 gemäß Leistungsphase 2 der Bauplanung mit Ausweis der Kosten für Außenanlagen und Freiflächen nach der zweiten Ebene (Zehner-Steller),
  • als Kostenberechnung nach DIN 276 nach Leistungsphase 3 mit Kostengliederung nach der dritten Ebene (Einer-Steller).
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Freiflächen nach DIN 276"

DIN-Norm
Ausgabe 2018-12
Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängende...
- DIN-Norm im Originaltext -

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