Bauplanung

Ausstattung und Kunstwerke nach DIN 276

Kosten für "Ausstattung und Kunstwerke" sind Bestandteil der Baukosten als Investitionskosten eines Bauprojekts, über deren Höhe im Rahmen der Bauplanung Aussagen zu treffen sind. Die Aufbereitung ist auf Grundlage der Kostengruppe (KG) 600 nach DIN 276 - Kosten im Bauwesen (Ausgabe Dezember 2018) vorzunehmen. In der überarbeiteten Fassung wurden die bisherigen Teile der DIN 276 - 1 (Teil 1: Hochbau, Dezember 2008) und DIN 276 - 4 (Teil 4: Ingenieurbau, August 2009) zu einer Norm zusammengefasst und der Anwendungsbereich neu formuliert.
Die Kosten für Ausstattung und Kunstwerke werden in der KG 600 in 3 Ebenen nach Hunderter-, Zehner- und Einer- Stellen unterteilt und mit Änderungen gegenüber der vorherigen Gliederung geführt. Die KG 600 umfasst die "beweglichen oder ohne Baumaßnahmen zu befestigenden Sachen, die zur Ingebrauchnahme, zur allgemeinen Benutzung oder zur künstlerischen Gestaltung des Bauwerks sowie der Außenanlagen und Freiflächen dienen".
Die Gliederung der Zehnerstellen stellt sich nach DIN 276 (2018-12) - einschließlich Anmerkungen - folgendermaßen dar:
610Allgemeine AusstattungMöbel und Geräte (z. B. Schränke, Regale u. a.), Textilien (z. B. Vorhänge, Teppiche u. a.), Hauswirtschafts-, Garten- und Reinigungsgeräte
620Besondere AusstattungAusstattungsgegenstände, die der besonderen Zweckbestimmung eines Objektes dienen (z. B. wissenschaftliche, medizinische, technische Geräte)
630Informationstechnische AusstattungDV-Geräte (z. B. Server, PC u. a.)
640Künstlerische AusstattungKünstlerische Ausstattung oder Gestaltung des Bauwerks sowie der Außenanlagen und Freiflächen
690Sonstige AusstattungSchilder, Wegweiser, Informations- und Werbetafeln
Detailliertere Aussagen und Anmerkungen zum Inhalt der Einer-Steller-Positionen sowie von redaktionellen Kommentaren zu Änderungen gegenüber vorherigen Ausgaben werden im Baunormenlexikonuntersetzt und sind dort aufrufbar.
Dem Bauplaner ist die Art und Weise der Kostenermittlung freigestellt. In der Praxis erfolgt dies zumeist über sogenannte "Grob-Leistungsverzeichnisse" oder er orientiert sich nach Elementen oder Raumbüchern. Nur eine Bezugsgröße wie beispielsweise die geometrische Größe als Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277 - Grundflächen und Rauminhalte wird als Bezugseinheit nach Tabelle 2 in der DIN 276 nur für die erste Ebene der Kostengliederung zur Ermittlung der Gesamtkosten der KG 600 empfohlen. Für eine Kostenberechnung nach DIN 276 in der 3. Ebene ist die BGF als Bezugseinheit nicht zulässig. Die Art und die Detaillierung der Kostenermittlung wird auch abhängig sein vom Stand der Planung und Ausführung und den jeweils verfügbaren Informationen, z. B. in Form des Projektes, den Beschreibungen und Berechnungen.
Durchaus günstiger erscheinen Berechnungen nach Kostenelementen, die wesentlich transparenter, zum anderen mit höherem Arbeitsaufwand verbunden sind. Die Aussagen sind auch noch umso besser, wenn den Kennzahlen umfangreiche und langjährige Erfahrungen und viele Vergleichsobjekte zugrunde liegen.
Noch detailliertere Aussagen sind für die Baukostenermittlung auf Grundlage der Bausoftware "nextbau“ der Firma f:data GmbH zu erzielen, da sie eine Differenzierung der Kostenberechnung bis zur Tiefe der Leistungspositionen gestattet, wie sie in späteren Phasen der Bauplanung annähernd einem Leistungsverzeichnis (LV) zugrunde liegt und entspricht.
Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren zeitlich oder räumlich getrennten Abschnitten, sollten Kostenermittlungen für jeden Abschnitt getrennt aufgestellt werden. Bei der Ermittlung ist jeweils vom Kostenstand zum Zeitpunkt der Ermittlung auszugehen. Sofern besondere Kosten aufgrund außergewöhnlicher Bedingungen (z. B. Baugrund) auftreten, sollten sie gesondert bei der jeweiligen Kostengruppe vermerkt und ausgewiesen werden. Das gilt analog für den Wert von Eigenleistungen oder wiederverwendbarer Teile.
Die Kosten der "Ausstattung und Kunstwerke" als KG 600 sind Bestandteil für die Kostenermittlung nach DIN 276 im Rahmen der Bauplanung nach HOAI innerhalb:
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

DIN 276 online immer aktuell…

DIN 276 online bei baunormenlexikon.de
DIN 276 online bei baunormenlexikon.de
Bild: © f:data GmbH
Auf den aktuellen Stand können Sie sich verlassen! DIN 276 im Originaltext bei baunormenlexikon.de. Mit Kommentaren der Redaktion. Zusätzlich 2.000 weitere Baunormen, DIN, VOB/C, VDI-Richtlinien, Dachdecker-Fachregeln, Landesbauordnungen. Genau das Wesentliche viel günstiger.
Jetzt kostenlos anmelden »

Verwandte Fachbegriffe

Baukosten für Ausstattungen
Die Baukosten für Ausstattungen werden innerhalb der Investitionskosten für eine Baumaßnahme in der Kostengruppe „KG 600 – Ausstattung und Kunstwerke“ nach der Gliederung der Baukosten in der DIN 276 - Kosten im Bauwesen (Ausgabe Dezember 2018) aus...
Kostengruppen nach DIN 276
Die überarbeitete und neu herausgegebene DIN 276 – Kosten im Bauwesen (Dezember 2018) - unterscheidet für die Kostengliederung folgende Kostengruppen (KG): 100 – Kostengruppe Grundstück, 200 – Kostengruppe Vorbereitende Maßnahmen (vorher: H...
Bezugseinheiten zu Kosten nach DIN 276
Kosten können in Beziehung zu einer Bezugseinheit gesetzt werden. Die Beziehungszahl drückt dann einen Kostenkennwert aus. Wichtig dabei ist in der Praxis die Vergleichbarkeit von ermittelten Kostenkennwerten, besonders zu Aussagen über die Baukoste...
Kunstwerke am Bauwerk
Die Baukosten für Kunstwerke werden innerhalb der Investitionskosten am Bauwerk bzw. der Baumaßnahme in der „Kostenuntergruppe 640 – Künstlerische Ausstattung“ innerhalb der „Kostengruppe 6 – Ausstattung und Kunstwerke“ nach der Kostengliederung d...
Kostenrahmen nach DIN 276
Der Kostenrahmen ist eine Stufe innerhalb der Kostenermittlung nach DIN 276. Er dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Bedarfsplanung zum Bauwerk,, für grundsätzliche Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsüberlegungen und , ...
Baukosten für Untersuchungen
Baukosten für Untersuchungen sind Bestandteil der Investitionskosten einer Baumaßnahme. Grundlage für die Aufbereitung in der Bauplanung liefert die Kostenuntergruppe 721 innerhalb der Kostengruppe - KG 700 -Baunebenkosten nach DIN 276 - Kosten im ...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere