Bauplanung

Ausstattung und Kunstwerke nach DIN 276

Kosten für "Ausstattung und Kunstwerke" sind Bestandteil der Baukosten als Investitionskosten eines Bauprojekts, über deren Höhe im Rahmen der Bauplanung Aussagen zu treffen sind. Die Aufbereitung ist auf Grundlage der Kostengruppe (KG) 600 nach DIN 276 - Kosten im Bauwesen (Ausgabe Dezember 2018) vorzunehmen. In der überarbeiteten Fassung wurden die bisherigen Teile der DIN 276 - 1 (Teil 1: Hochbau, Dezember 2008) und DIN 276 - 4 (Teil 4: Ingenieurbau, August 2009) zu einer Norm zusammengefasst und der Anwendungsbereich neu formuliert.
Die Kosten für Ausstattung und Kunstwerke werden in der KG 600 in 3 Ebenen nach Hunderter-, Zehner- und Einer- Stellen unterteilt und mit Änderungen gegenüber der vorherigen Gliederung geführt. Die KG 600 umfasst die "beweglichen oder ohne Baumaßnahmen zu befestigenden Sachen, die zur Ingebrauchnahme, zur allgemeinen Benutzung oder zur künstlerischen Gestaltung des Bauwerks sowie der Außenanlagen und Freiflächen dienen".
Die Gliederung der Zehnerstellen stellt sich nach DIN 276 (2018-12) - einschließlich Anmerkungen - folgendermaßen dar:
610Allgemeine AusstattungMöbel und Geräte (z. B. Schränke, Regale u. a.), Textilien (z. B. Vorhänge, Teppiche u. a.), Hauswirtschafts-, Garten- und Reinigungsgeräte
620Besondere AusstattungAusstattungsgegenstände, die der besonderen Zweckbestimmung eines Objektes dienen (z. B. wissenschaftliche, medizinische, technische Geräte)
630Informationstechnische AusstattungDV-Geräte (z. B. Server, PC u. a.)
640Künstlerische AusstattungKünstlerische Ausstattung oder Gestaltung des Bauwerks sowie der Außenanlagen und Freiflächen
690Sonstige AusstattungSchilder, Wegweiser, Informations- und Werbetafeln
Detailliertere Aussagen und Anmerkungen zum Inhalt der Einer-Steller-Positionen sowie von redaktionellen Kommentaren zu Änderungen gegenüber vorherigen Ausgaben werden im Baunormenlexikonuntersetzt und sind dort aufrufbar.
Dem Bauplaner ist die Art und Weise der Kostenermittlung freigestellt. In der Praxis erfolgt dies zumeist über sogenannte "Grob-Leistungsverzeichnisse" oder er orientiert sich nach Elementen oder Raumbüchern. Nur eine Bezugsgröße wie beispielsweise die geometrische Größe als Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277 - Grundflächen und Rauminhalte wird als Bezugseinheit nach Tabelle 2 in der DIN 276 nur für die erste Ebene der Kostengliederung zur Ermittlung der Gesamtkosten der KG 600 empfohlen. Für eine Kostenberechnung nach DIN 276 in der 3. Ebene ist die BGF als Bezugseinheit nicht zulässig. Die Art und die Detaillierung der Kostenermittlung wird auch abhängig sein vom Stand der Planung und Ausführung und den jeweils verfügbaren Informationen, z. B. in Form des Projektes, den Beschreibungen und Berechnungen.
Durchaus günstiger erscheinen Berechnungen nach DBD-BIM, die wesentlich transparenter, zum anderen mit höherem Arbeitsaufwand verbunden sind. Die Aussagen sind auch noch umso besser, wenn den Kennzahlen umfangreiche und langjährige Erfahrungen und viele Vergleichsobjekte zugrunde liegen.
Mehr Informationen zur Baukostenermittlung mit nextbau finden Sie hier. Sie gestattet eine Differenzierung der Kostenberechnung bis zur Tiefe der Leistungspositionen, wie sie in späteren Phasen der Bauplanung annähernd einem Leistungsverzeichnis (LV) zugrunde liegt und entspricht.
Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren zeitlich oder räumlich getrennten Abschnitten, sollten Kostenermittlungen für jeden Abschnitt getrennt aufgestellt werden. Bei der Ermittlung ist jeweils vom Kostenstand zum Zeitpunkt der Ermittlung auszugehen. Sofern besondere Kosten aufgrund außergewöhnlicher Bedingungen (z. B. Baugrund) auftreten, sollten sie gesondert bei der jeweiligen Kostengruppe vermerkt und ausgewiesen werden. Das gilt analog für den Wert von Eigenleistungen oder wiederverwendbarer Teile.
Die Kosten der "Ausstattung und Kunstwerke" als KG 600 sind Bestandteil für die Kostenermittlung nach DIN 276 im Rahmen der Bauplanung nach HOAI innerhalb:
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Ausstattung und Kunstwerke nach DIN 276"

Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 277-3 (2005-04)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Die Kostengliederung ist in Tabelle 1 dargestellt. Sie sieht drei Ebenen vor, die durch dreistellige Ordnungszahlen gekennzeichnet sind.In der ersten Ebene der Kostengliederung werden die Gesamtkosten in folgende acht Kostengruppen gegliedert: 100 G...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Die Kostengliederung ist in Tabelle 1 dargestellt. Die in der Spalte „Anmerkungen“ dieser Tabelle aufgeführten Güter, Leistungen, Steuern und Abgaben sind Beispiele für die jeweilige Kostengruppe. Die Aufzählung ist nicht abschließend.Tabelle 1 — Kos...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Für Kostenkennwerte der Kostengruppen der ersten Ebene der Kostengliederung nach Tabelle 1 wird empfohlen, die Mengen und Bezugseinheiten nach Tabelle 2 anzuwenden. Soweit nicht unter Abschnitt 6.3 und Tabelle 3 sowie unter Abschnitt 6.4 und Tabe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
Die Kostengliederung nach 4.3 sieht drei Ebenen der Kostengliederung vor; diese sind durch dreistellige Ordnungszahlen gekennzeichnet.In der 1. Ebene der Kostengliederung werden die Gesamtkosten in folgende sieben Kostengruppen gegliedert: ... Die Ko...
- DIN-Norm im Originaltext -
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