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Kostenrahmen nach DIN 276

Der Kostenrahmen ist eine Stufe innerhalb der Kostenermittlung nach DIN 276. Er dient
  • als eine Grundlage für die Entscheidung über die Bedarfsplanung zum Bauwerk,
  • für grundsätzliche Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsüberlegungen und
  • zur Festlegung der Kostenvorgabe.
Die Ermittlung ist auf Grundlage der neu bearbeiteten Fassung der DIN 276-Kosten im Bauwesen vorzunehmen. In der Ausgabe Dezember 2018 wurden die vorherigen Teile der DIN 276-1 (Teil 1: Hochbau, Dezember 2008) und DIN 276-4 (Teil 4: Ingenieurbau, August 2009) zur neuen Norm DIN 276 (2018-12) zusammengefasst.
Bei dem Kostenrahmen werden mit Bezug auf Tz. 4.3.2 in der DIN 276 (2018-12) insbesondere folgende Informationen auf Grundlage der Bedarfsplanung zugrunde gelegt:
  • quantitative Bedarfsangaben, z. B. Raumprogramm mit Nutzeinheiten, Funktionselemente und deren Flächen,
  • qualitative Bedarfsangaben, z. B. bautechnische Anforderungen, Funktionsanforderungen, Ausstattungsstandards,
  • ggf. Angaben zum Standort,
  • ggf. auch Berechnungen der Mengen von Bezugseinheiten zu Kosten nach DIN 276 sowie auch der DIN 277 - Grundflächen und Rauminhalte,
  • erläuternde Angaben zur organisatorischen und terminlichen Abwicklung des Bauprojekts.
Die Kostengliederung nach DIN 276 erfolgt nach 3 Ebenen von grob nach Hunderter-Stellen (auch als 1-Steller bezeichnet) bis detaillierter nach Einer-Stellen (3-Steller) in der dritten Ebene. Im Kostenrahmen müssen nach Tz. 4.3.2 in der DIN 276 die Gesamtkosten der einzelnen Kostengruppen nach DIN 276 in der ersten Ebene nach Hunderter-Stellen ermittelt werden, beispielsweise mit folgenden Aussagen für das Bauprojekt eines "vielgeschossigen Wohnhauses".
Kostengruppen:
100Grundstück450.000 €
200Vorbereitende Maßnahmen130.000 €
300Bauwerk - Baukonstruktionen
BGF: 2.000 m² x 1.500 €/m²

3.000.000 €
400Bauwerk - Technische Anlagen
BGF: 2.000 m² x 350 €/m²

700.000 €
500Außenanlagen und Freiflächen65.000 €
600Ausstattung und Kunstwerke32.000 €
700Baunebenkosten493.000 €
800Finanzierung130.000 €
gesamte Baukosten5.000.000 €
Detailliertere Aussagen und Anmerkungen zum Inhalt der Hunderter-Steller-Positionen sowie von redaktionellen Kommentaren zu Änderungen gegenüber vorherigen Ausgaben werden im Baunormenlexikonuntersetzt und sind dort aufrufbar.
Die Ermittlungsart für den Kostenrahmen ist dem Planer freigestellt. Da Leistungsmengen für die Ausführung in dieser Planungsphase kaum vorliegen können, ist ein "Mengengerüst" in vereinfachter Form heranzuziehen. In Tabelle 2 zur DIN 276 werden für Mengen und Bezugseinheiten einfache geometrische Größen für das Bauprojekt wie die:
empfohlen.
Diese einfache Ermittlung ist für den Kostenrahmen zulässig. Letztlich soll der Aufwand auch im vertretbaren Verhältnis zur gewünschten Aussage stehen. Für den Kostenrahmen nimmt man eine geringere Kostensicherheit bei dem Vorteil der einfachen Kostenermittlung in Kauf.
Die Kostenermittlung zum Kostenrahmen wird im Projektablauf bezogen auf den jeweiligen Planungsfortschritt einmalig und zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Ermittlung ist jeweils vom aktuellen Kostenstand auszugehen. Zu berücksichtigen sind auch die Aspekte unter Kostenermittlung nach DIN 276 gemäß Tz 4.2.8 bis 4.2.14.
Zu klären bleibt auch stets, wie die Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist. Ableitend aus Tz. 4.2.15 in der DIN 276 können die Kostenaussagen erfolgen als:
  • "Brutto-Angabe", in der die Umsatzsteuer enthalten ist, oder
  • "Netto-Angabe", in der die Umsatzsteuer nicht enthalten ist.
Eine Brutto-Angabe wird immer dann maßgebend sein, wenn der Bauherr als Auftraggeber für die Baumaßnahme keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, z. B. bei Wohnbauten. Zu finanzieren ist dann ebenfalls der Bruttobetrag. Ist dagegen von vornherein eine "Netto-Angabe" gewünscht bzw. zu begründen, sind die Kostenangaben ohne Umsatzsteuer auszuweisen. Bei der Kostenermittlung ist deshalb grundsätzlich anzugeben, in welcher Form die Umsatzsteuer berücksichtigt wurde.
Im weiteren Verlauf der Bauplanung wird der Kostenrahmen fortgeschrieben, folgend mit der Kostenschätzung nach DIN 276 gemäß der Anforderung zur Leistungsphase 2 nach HOAI.
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