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Kostenermittlung nach DIN 276

Für ein Bauprojekt sind im Voraus die entstehenden Kosten zu ermitteln und später die tatsächlich entstandenen Kosten festzustellen. Grundlagen liefern die Aussagen in der DIN 276 - Kosten im Bauwesen (Ausgabe Dezember 2018). Sie wurden gegenüber den vorherigen Ausgaben - DIN 276-1 (2008-12) und DIN 276-4 (2009-4) - überarbeitet, ergänzt und mit Anmerkungen präzisiert. Erhöht wurden mit der neuen Fassung vor allem die Anforderungen an die Gliederungstiefe für Kostenermittlungen. Vorrangig dienen Kostenermittlungen mit Bezug auf Tz. 4.2.1 in DIN 276 als Grundlagen für:
  • Finanzierungsüberlegungen sowie anschließend für Kostenvorgaben für die Bauplanung,
  • Maßnahmen der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung,
  • Planungs-, Vergabe- und Ausführungsentscheidungen und
  • den Nachweis der entstandenen Kosten.
Die Kostenermittlungen richten sich nach der Kostengliederung nach DIN 276 nach 3 Ebenen als Ordnungsstruktur mit Bezug auf die Kostengruppen nach DIN 276. Detailliertere Aussagen und Anmerkungen zum Inhalt der Kostengruppen, Ebenen und Positionen sowie von redaktionellen Kommentaren zu Änderungen gegenüber vorherigen Ausgaben werden im Baunormenlexikonuntersetzt und sind dort aufrufbar.
Die Kostengruppen nach der DIN 276 bilden die Grundlage für die Berechnungsschemen der einzelnen Stufen der Kostenermittlung, differenziert nach dem Zweck, den erforderlichen Grundlagen sowie dem Detaillierungsgrad. Zu ordnen und zusammenzustellen sind die Gesamtkosten eines Bauprojekts als Kostenermittlung nach ihrer geforderten Unterteilung für Zwecke:
  • des Kostenrahmens nach DIN 276 nach der ersten Ebene (Hunderterstellen) der Kostengruppen,
  • der Kostenschätzung im Rahmen der Leistungsphase 2 nach der HOAI nach der zweiten Ebene (Zehnerstellen) der Kostengruppen,
  • der Kostenberechnung im Rahmen der Leistungsphase 3 nach HOAI nach der dritten Ebene (Einerstellen) der Kostengruppen,
  • des Kostenanschlags nach DIN 276 nach der dritten Ebene sowie darüber hinaus nach technischen Merkmalen oder herstellungsmäßigen Gesichtspunkten,
  • der Kostenfeststellung nach DIN 276 mindestens bis zur dritten Ebene bzw. nach der Gliederung der für das Bauprojekt festgelegten Struktur des Kostenanschlags.
Bei der Kostenermittlung sind die Kosten möglichst getrennt und eindeutig den einzelnen Kostengruppen zuzuordnen. Bestehen mehrere Zuordnungsmöglichkeiten und ist eine Aufteilung nicht möglich, sind die Kosten entsprechend der überwiegenden Verursachung zuzuordnen.
Festzuhalten ist auch jeweils der Zeitpunkt der Dokumentation des Kostenstandes. Für die Kostenermittlung ist dabei vom Kostenstand zum Zeitpunkt der Ermittlung auszugehen.
Bei der Kostenermittlung sind die Gesamtkosten eines Bauprojekts vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Ist dies nicht möglich, bedarf es jeweiliger Angaben und Kenntlichmachung an den betreffenden Stellen. Sofern besondere Kosten aufgrund außergewöhnlicher Bedingungen (z. B. Baugrund) auftreten, sollten sie gesondert bei der jeweiligen Kostengruppe vermerkt und ausgewiesen werden.
Werte für vorhandene Bausubstanz, ggf. wiederverwendbare Teile sowie für Eigenleistungen sind bei den einzelnen Kostengruppen gesondert auszuweisen. Auch sind vorhersehbare Kostenrisiken nach ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit zu benennen. Es sollten geeignete Maßnahmen zur Reduzierung, Vermeidung, Überwälzung und Steuerung von Kostenrisiken aufgezeigt werden.
Die Art und die Detaillierung der Kostenermittlung werden mitbestimmt und sind abhängig vom Stand der Planung und Ausführung und den jeweils verfügbaren Informationen, z. B. in Form des Bauprojekts, den dafür notwendigen Beschreibungen und Berechnungen. Aufzuführen sind auch die angewendeten Verfahren zur Kostenermittlung und die ggf. verwendeten Kostenkennwerte und deren Quellen.
Zu berücksichtigen sind nach Tz. 4.2.8 bis 4.2.14 nach DIN 276 noch folgende Aspekte:
  • Handelt es sich um ein Bauprojekt im Bestand, dann sollte sich die Kostenermittlung und Gliederungstiefe auch nach den besonderen Umständen von Bestandsmaßnahmen und projektspezifischen Vorgaben richten.
  • Besteht ein Bauprojekt aus unterschiedlichen Bauten und Anlagen (z. B. Ingenieurbauten, Hochbauten u. a.) oder aus mehreren Bauwerken und Abschnitten, die funktional, zeitlich, räumlich oder wirtschaftlich getrennt sind, dann sind dafür jeweils gesonderte Kostenermittlungen aufzustellen.
  • Soll der Wert einer vorhandenen Substanz (z. B. Grundstück, Technische Anlagen) für das Bauprojekt bestimmt und berücksichtigt werden, ist dieser bei den einzelnen Kostengruppen gesondert auszuweisen.
  • Ist vorgesehen, durch den Bauherrn Güter (z. B. Baustoffe) beizustellen oder eigene Leistungen (z. B. Bauleistungen u. a.) zu erbringen, sind diese gesondert auszuweisen und den betreffenden Kostengruppen zuzuordnen.
  • Werden Kosten aufgrund außergewöhnlicher Bedingungen des Standorts (z. B. Umgebung, Gelände, Baugrund) oder aus besonderen Forderungen außerhalb der Zweckbestimmung verursacht, sind diese den betreffenden Kostengruppen zuzurechnen, aber gesondert auszuweisen.
  • Auf den Zeitpunkt der Kostenfeststellung nach DIN 276 prognostizierte Kosten sind an betreffenden Stellen gesondert auszuweisen und dabei die für die Prognose zugrunde liegenden Annahmen anzugeben, wobei sich die Ermittlung nach projektspezifischen Angaben richten soll.
  • Drohen Kostenrisiken aufgrund von Unsicherheiten und Unwägbarkeiten, so sind sie an den betreffenden Stellen der Kostengliederung gesondert auszuweisen, wofür sich die Ermittlung und Zuordnung nach Vorgaben des projektbezogenen Risikomanagements richten soll.
In den Kostenermittlungen ist auch die Angabe erforderlich, ob und in welcher Form die Umsatzsteuer berücksichtigt wurde. Bei den Erläuterungen zu den jeweiligen Stufen der Kostenermittlung wie Kostenschätzung, Kostenberechnung u. a. erfolgt hierzu eine Aussage.
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Kostenvergleich nach Leistungsphasen mit nextbau Bild: © f:data GmbH
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Kostenermittlung nach DIN 276"

Ausgabe 2018-12
Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2008-12
Diese Norm gilt für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im Hochbau. Sie erfasst die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, zum Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen. Sie legt Begriffe und Untersc...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
4.2.1 ZweckKostenermittlungen dienen als Grundlagen für Finanzierungsüberlegungen und Kostenvorgaben, für Maßnahmen der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung, für Planungs-, Vergabe- und Ausführungsentscheidungen sowie zum Nachweis der entstandenen...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
4.3.1 AllgemeinesIn 4.3.2 bis 4.3.7 werden die Stufen der Kostenermittlung nach ihrem Zweck, den erforderlichen Grundlagen und dem Detaillierungsgrad festgelegt.Bei den Kostenermittlungen in 4.3.2 bis 4.3.4 und 4.3.7 (Kostenrahmen, Kostenschätzung, K...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: DIN-TERMinologieportal: unter https: //www.din.de/go/din-term, ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
3.3.1 Zweck Kostenermittlungen dienen als Grundlagen für Finanzierungsüberlegungen und Kostenvorgaben, für Maßnahmen der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung, für Planungs-, Vergabe- und Ausführungsentscheidungen sowie zum Nachweis der entstandene...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
In 3.4.1 bis 3.4.5 werden die Stufen der Kostenermittlung nach ihrem Zweck, den erforderlichen Grundlagen und dem Detaillierungsgrad festgelegt.3.4.1 Kostenrahmen Der Kostenrahmen dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Bedarfsplanung ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.2.1 Kosten im Bauwesen Aufwendungen für Güter, Leistungen, Steuern und Abgaben, die für die Vorbereitung, Planung und Ausführung von Bauprojekten erforderlich sindANMERKUNG Kosten im Ba...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18290-3 (2023-11)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 18290-1 und die folgenden Begriffe.DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: DIN-TERMinologieportal: verfügba...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Die Kostengruppen 300 und 400 können zu Bauwerkskosten (siehe Abschnitt 3.12) zusammengefasst werden.Die bei Kostenermittlungen anzuwendende Gliederungstiefe bzw. die zu wählende Ebene der Kostengliederung richtet sich nach den für die jeweilige Stuf...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
4.4.1 ZweckDie Kostenkontrolle dient der Überwachung der Kostenentwicklung und als Grundlage für die Kostensteuerung.4.4.2 GrundsatzBei der Kostenkontrolle sind aktuelle Kostenermittlungen mit früheren Kostenermittlungen und Kostenvorgaben kontinuier...
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