Normen

Kostengruppen nach DIN 276

Als zentraler Bestandteil der Bauplanung gliedert die DIN 276 die Kosten für Bauwerke in Kostengruppen. Diese Unterteilung ermöglicht eine detaillierte Planung und Kontrolle der Investitionsaufwendungen.

DIN 276 als Grundlage für Kostengruppen

Die DIN 276 – Kosten im Bauwesen (Dezember 2018) dient als Grundlage für die Kostengruppen im Bauwesen. Darin wurden die vorherigen Ausgaben DIN 276-1 (2008-12) und DIN 276-4 (2009-08):
  • überarbeitet und ergänzt,
  • durch Anmerkungen präzisiert und
  • die Anzahl der Kostengruppen von 7 auf 8 erweitert.
Ziel ist die sichere und einheitliche Anwendung der DIN 276 zur Gliederung der Baukosten in Kostengruppen zur Vereinheitlichung der Kostenermittlung in den unterschiedlichen Phasen einer Baumaßnahme.

Diese Kostengruppen werden unterschieden

Kostengruppen nach DIN 276
Bild: © F:data GmbH
Die Kostengruppe „Grundstück“
… umfasst die mit dem Erwerb und dem Eigentum des Grundstücks verbundenen Kosten. Einzuschließen sind auch Nebenkosten und Kosten für das Aufheben von Rechten und Belastungen.
Innerhalb der Kostengruppe „Vorbereitende Maßnahmen“
… werden Kosten für das Herrichten des Grundstücks sowie für die öffentliche und nichtöffentliche Erschließung ausgewiesen.
Die Kostengruppen „Baukonstruktionen“ und „Technische Anlagen“
… umfassen den Hauptanteil der Baukosten eines Bauwerks und den vom Bauunternehmen auszuführenden Bauleistungen. Entsprechend höher sind die Anforderungen an eine weitere Untergliederung. Die KG 300 und 400 können auch zusammengefasst werden. Damit wird eine einheitliche Kostengliederung für Hochbauten, Ingenieurbauten und Infrastrukturanlagen erreicht.
Die Kostengruppe „Außenanlagen und Freiflächen“
… umfasst Kosten für Bauleistungen und Lieferungen für deren Herstellung und ggf. dazugehörigen technischen Anlagen. Außerdem auf Außenanlagen von Bauwerken sowie auf Freiflächen, die selbstständig und unabhängig von Bauwerken sind.
Die Kostengruppe „Ausstattung und Kunstwerke“
… umfasst Kosten für allgemeine, besondere und sonstige Ausstattung, einschließlich der informationstechnischen und künstlerischen Ausstattung. Dabei handelt es sich vorrangig um die Erstausstattung in Gebäuden, z. B. in Schulen und Krankenhäusern.
In der Kostengruppe „Baunebenkosten“
… werden vor allem die Kosten für die Objekt- und Fachplanung der Architekten und Fachingenieure, von Bauherrenaufgaben sowie allgemeinen und sonstigen Baunebenkosten ausgewiesen.
Die Kostengruppe „Finanzierung“ (KG 800)
… wurde in der DIN 276 (2018) als eigenständige Gruppe neu aufgenommen und aus der vorherigen KG 700 herausgelöst. Auszuweisen sind die Finanzierungskosten für das Bauprojekt, anfallende Fremdkapitalzinsen und ggf. Gebühren für Zahlungsbürgschaften.
Bei der Kostenermittlung sind die Kosten möglichst getrennt und eindeutig den einzelnen Kostengruppen zuzuordnen. Bestehen mehrere Zuordnungsmöglichkeiten und ist eine Aufteilung nicht möglich, sind die Kosten entsprechend der überwiegenden Verursachung zuzuordnen.
Festzuhalten ist auch jeweils der Zeitpunkt der Dokumentation des Kostenstandes.
Die DIN 276 ist ein zentraler Bestandteil der Baukostenplanung und dient zur Budgetierung und Kostenkontrolle von Baumaßnahmen.
Die DIN 276 ist ein zentraler Bestandteil der Baukostenplanung und dient zur Budgetierung und Kostenkontrolle von Baumaßnahmen. Bild: © f:data GmbH

Gliederung der Kostengruppen nach Ebenen

Die Kostengruppen werden weiter nach Ebenen unterteilt. Für die Gliederungsebenen in Tz. 5.1 und 5.2 nach DIN 276 sind maßgebend:
  • In der ersten Ebene
    … als Hunderter-Stellen (oft auch als 1-Steller bezeichnet) wird die Struktur des Bauwerks und seine Konstruktion (z. B. mit Bauwerkskosten und Außenanlagen) präsentiert. Für den Kostenrahmen nach DIN 276 sind die Hunderter-Stellen heranzuziehen. Hier finden Sie ein Beispiel zur Zusammensetzung der Baukosten eines Hochbauprojektes nach Anteilen der einzelnen Hunderter-Stellen der Kostengruppen.
  • In der zweiten Ebene
    … als Zehner-Stellen (oder auch 2-Steller) werden Aussagen zu den Hauptelementen der Konstruktion des Bauwerks dargestellt (z. B. Außenwände, Dächer und Decken). Die Zehner-Stellen der Kostengliederung sind einer Kostenschätzung nach DIN 276 zugrunde zu legen. Hier finden Sie ein Beispiel zur Zusammensetzung der Baukosten eines Bauprojekts des Hochbaus.
  • In der dritten Ebene
    … stehen als Einer-Stellen konstruktive Hauptbestandteile des Bauwerks (z. B. Außenwandbekleidungen, Dachbekleidungen und Deckenbeläge) im Fokus. In der DIN 276 sind zudem jeweils fachliche Hinweise ergänzt. Die Einer-Stellen sind mindestens für die Aufbereitung einer Kostenberechnung nach DIN 276 heranzuziehen.
Weitere, detaillierte Anmerkungen mit redaktionellen Kommentaren zum Inhalt der Hunderter-Steller-Positionen finden Sie im
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Die Kostengruppen nach der DIN 276 bilden zugleich die Grundlage für die Berechnungsschemen der einzelnen angeführten Ermittlungsstufen, wie zum Beispiel Kostenrahmen.
Sie unterscheiden sich nach:
  • dem Zweck,
  • den erforderlichen Grundlagen und
  • dem Detaillierungsgrad.

Weitere Unterteilung nach spezifischen Anforderungen

Über die drei Ebenen hinaus können die Baukosten ggf. weiter untergliedert werden – je nach spezifischen Anforderungen, z. B. nach:
  • technischen Merkmalen, z. B. für eine differenzierte Kostenplanung und mindestens bei Ermittlung für den Kostenvoranschlag nach DIN 276,
  • herstellungsmäßigen Gesichtspunkten, z. B. im Hinblick auf die Vergabe und Ausführung der Bauleistungen, ebenfalls mindestens für den Kostenvoranschlag,
  • Lage im Bauwerk bzw. auf dem Grundstück, beispielsweise für Zwecke der Termin- und Finanzierungsplanung, sowie
  • projektspezifischen Anforderungen, z. B. bei Bauprojekten im Bestand ggf. nach Abbruch-, Entsorgungs-, Instandsetzungs- und Neubaumaßnahmen.
Wenn es die Umstände zulassen oder erfordern, können die Kosten der Kostengruppen 200 bis 600 auch ausführungsorientiert gegliedert werden, zum Beispiel in:
Tipp aus der Praxis

„Eine solche Gliederung ermöglicht auch noch die weitere Differenzierung nach Teilleistungen hinsichtlich des Inhalts, der Eigenschaften und Menge. Danach können sie nach Vergabeeinheiten geordnet, erfasst und später mit den Kostenvorgaben verglichen werden. Diese detaillierte Struktur vereinfacht die Aus- und Beschreibung von Bauleistungen in der Bauplanung für die Baumaßnahmen und bietet eine gute Grundlage für die spätere Einholung von Preisangeboten der bauausführenden Unternehmen.“

Bezugseinheiten bei der Kostenermittlung

Für die Kostenermittlung empfiehlt die DIN 276 unter Tz. 6 mit den Tabellen 2 bis 4 Mengen und Bezugseinheiten, z. B. für die Aufstellung eines Kostenrahmens nach DIN 276 für die Kostengruppen:
Für die Ermittlung der Flächen als Bezugseinheiten ist die DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (aktualisierte Ausgabe August 2021) heranzuziehen.
Die DIN 277 kann mit detaillierten Aussagen im Baunormenlexikon aufgerufen werden.
Die Bezugseinheiten in den Tabellen der DIN 276 orientieren sich vorrangig an normativen Grundlagen und Gegebenheiten von Hochbauten, sollten sinngemäß aber auch für Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen ansetzbar sein.
Werden Kosten im Verhältnis zu Bezugseinheiten wie Flächen und Rauminhalte bestimmt, liegen Kostenkennwerte vor. Sie können für die Kostenermittlung in den Kostengruppen herangezogen werden, z. B. für die KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen bei der Aufstellung eines Kostenrahmens als:
Für die Bauplanung liegen hierzu meistens gebündelte Erfahrungswerte zu den Kostengruppen für die einzelnen Stufen der Kostenermittlung nach DIN 276 zu verschiedenen Bauwerksarten und Gebäudetypen vor. Aussagen liefern auch die „BKI-Objektdaten“ von der Architektenkammer Baden-Württemberg.
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Für Kostenkennwerte der Kostengruppen der ersten Ebene der Kostengliederung nach Tabelle 1 wird empfohlen, die Mengen und Bezugseinheiten nach Tabelle 2 anzuwenden. Soweit nicht unter Abschnitt 6.3 und Tabelle 3 sowie unter Abschnitt 6.4 und Tabe...
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Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
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Änderungen 2018-12: ... ...
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