Normen

Kostengruppen nach DIN 276

Die überarbeitete und neu herausgegebene DIN 276 – Kosten im Bauwesen (Dezember 2018) - unterscheidet für die Kostengliederung folgende Kostengruppen (KG):
  • 200 – Kostengruppe Vorbereitende Maßnahmen (vorher: Herrichten und Erschließen)
  • 300 – Kostengruppe Bauwerk – Baukonstruktionen
  • 400 – Kostengruppe Bauwerk – Technische Anlagen
  • 500 – Kostengruppe Außenanlagen und Freiflächen (vorher: Außenanlagen)
  • 600 – Kostengruppe Ausstattung und Kunstwerke
  • 700 – Kostengruppe Baunebenkosten
  • 800 – Kostengruppe Finanzierung.
Die Kostengruppen repräsentieren eine Zusammenfassung einzelner, nach den Kriterien der Bauplanung zusammengehörender Kosten.
Gegenüber den vorherigen Ausgaben DIN 276-1 (2008-12) und DIN 276-4 (2009-4) wurden die Aussagen zu den Kostengruppen überarbeitet, geändert, ergänzt sowie mit Anmerkungen präzisiert mit dem Ziel, eine sichere und einheitliche Anwendung zu gewährleisten. Zu beachten ist, dass:
  • die KG 300 und 400 zu den Bauwerkskosten zusammengefasst werden können und dafür eine einheitliche Kostengliederung für Hochbauten, Ingenieurbauten und Infrastrukturanlagen vorliegt,
  • sich die KG 500 als Neufassung nun auf Außenanlagen von Bauwerken sowie auf Freiflächen, die selbstständig und unabhängig von Bauwerken sind, erstreckt,
  • die KG 800 neu als Erweiterung aufgenommen wurde.
Die Kostengruppen werden nach 3 Ebenen dargestellt und unterteilt. Sie werden charakterisiert:
  • in der ersten Ebene durch die o. a. Hunderterstellen (auch oft als 1-Steller bezeichnet), womit praktisch die Struktur der Konstruktion repräsentiert wird,
  • tiefer gegliedert in der zweiten Ebene über die Zehnerstellen (als 2-Steller) im Allgemeinen mit Aussagen für die Hauptelemente der Konstruktion, jeweils unter den verlinkten Begriffen der o. a. Kostengruppen mit Inhalten dargestellt und
  • weiter detailliert in der dritten Ebene über die Einerstellen (3-Steller) als Ausdruck für die konstruktiven Hauptbestandteile, wofür in der DIN noch jeweils inhaltliche Erläuterungen als Anmerkungen gegeben werden.
Detailliertere Aussagen und Anmerkungen zu den Einer-Steller-Positionen sowie von redaktionellen Kommentaren zu Änderungen gegenüber vorherigen Ausgaben werden im Baunormenlexikon untersetzt und sind dort aufrufbar.
Über die Gliederungsebenen hinaus können die Kosten ggf. weiter differenziert werden, näher ausgeführt unter Kostengliederung nach DIN 276.
Für die nach Kostengruppen zu ermittelnden Kostenkennwerte werden in der DIN 276 unter Tz. 6 und mit den Tabellen 2 bis 4 Mengen und Bezugseinheiten zu Kosten nach DIN 276 empfohlen, so beispielsweise für die Kostengruppen KG 100 und 200 die "Grundstücksfläche (GF) in m²", für die KG 300 und 400 sowie 600 bis 800 die „Brutto-Grundfläche (BGF) in m²“ sowie für die KG 500 die „Außenanlagenfläche (AF) in m²“.
Die Ermittlung der Flächen als Bezugseinheiten ist nach den Regelungen in der DIN 277– Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (aktualisierte Ausgabe August 2021) vorzunehmen. Die DIN 277 kann mit detaillierten Aussagen einschließlich vorgenommener Änderungen in der aktualisierten Fassung in baunormenlexikon.de aufgerufen werden.
Die Kostengruppen nach der DIN 276 bilden die Grundlage für die Berechnungsschemen der einzelnen Ebenen der Kostenermittlung nach DIN 276, differenziert nach dem Zweck, den erforderlichen Grundlagen sowie dem Detaillierungsgrad nach:
  • Kostenrahmen als Grundlage für Entscheidungen über die Bedarfsplanung sowie grundsätzliche Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsüberlegung zur Investitionsmaßnahme,
  • Kostenschätzung als Grundlage für die Entscheidung über die Vorplanung,
  • Kostenberechnung als eine Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung,
  • Kostenvoranschlag für Entscheidungen über die Ausführungsplanung,
  • Kostenanschlag als Grundlage für die Entscheidung über die Vergaben und die Bauausführung,
  • Kostenfeststellung zum Nachweis der entstandenen Kosten.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Kostengruppen nach DIN 276"

Ausgabe 2018-12
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Ausgabe 2009-08
Diese Norm gilt für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten für den Neubau, den Umbau und die Modernisierung von Ingenieurbauwerken sowie die damit zusamm...
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Ausgabe 2008-12
Diese Norm gilt für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im Hochbau. Sie erfasst die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, zum Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen. Sie legt Begriffe und Untersc...
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Ausgabe 2005-04
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Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: DIN-TERMinologieportal: unter https: //www.din.de/go/din-term, ...
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Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Für Kostenkennwerte der Kostengruppen der ersten Ebene der Kostengliederung nach Tabelle 1 wird empfohlen, die Mengen und Bezugseinheiten nach Tabelle 2 anzuwenden. Soweit nicht unter Abschnitt 6.3 und Tabelle 3 sowie unter Abschnitt 6.4 und Tabe...
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