Als zentraler Bestandteil der Bauplanung gliedert die DIN 276 die Kosten für Bauwerke in Kostengruppen. Diese Unterteilung ermöglicht eine detaillierte Planung und Kontrolle der Investitionsaufwendungen.
DIN 276 als Grundlage für Kostengruppen
Die DIN 276 – Kosten im Bauwesen (Dezember 2018) dient als Grundlage für die Kostengruppen im Bauwesen. Darin wurden die vorherigen Ausgaben DIN 276-1 (2008-12) und DIN 276-4 (2009-08): - überarbeitet und ergänzt,
- durch Anmerkungen präzisiert und
- die Anzahl der Kostengruppen von 7 auf 8 erweitert.
Ziel ist die sichere und einheitliche Anwendung der DIN 276 zur Gliederung der Baukosten in Kostengruppen zur Vereinheitlichung der Kostenermittlung in den unterschiedlichen Phasen einer Baumaßnahme.
Diese Kostengruppen werden unterschieden

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Die Kostengruppe „Grundstück“… umfasst die mit dem Erwerb und dem Eigentum des Grundstücks verbundenen Kosten. Einzuschließen sind auch Nebenkosten und Kosten für das Aufheben von Rechten und Belastungen. Innerhalb der Kostengruppe „Vorbereitende Maßnahmen“… werden Kosten für das Herrichten des Grundstücks sowie für die öffentliche und nichtöffentliche Erschließung ausgewiesen. Die Kostengruppe „Außenanlagen und Freiflächen“… umfasst Kosten für Bauleistungen und Lieferungen für deren Herstellung und ggf. dazugehörigen technischen Anlagen. Außerdem auf Außenanlagen von Bauwerken sowie auf Freiflächen, die selbstständig und unabhängig von Bauwerken sind. Die Kostengruppe „Ausstattung und Kunstwerke“… umfasst Kosten für allgemeine, besondere und sonstige Ausstattung, einschließlich der informationstechnischen und künstlerischen Ausstattung. Dabei handelt es sich vorrangig um die Erstausstattung in Gebäuden, z. B. in Schulen und Krankenhäusern. In der Kostengruppe „Baunebenkosten“… werden vor allem die Kosten für die Objekt- und Fachplanung der Architekten und Fachingenieure, von Bauherrenaufgaben sowie allgemeinen und sonstigen Baunebenkosten ausgewiesen. Die Kostengruppe „Finanzierung“ (KG 800) … wurde in der DIN 276 (2018) als eigenständige Gruppe neu aufgenommen und aus der vorherigen KG 700 herausgelöst. Auszuweisen sind die Finanzierungskosten für das Bauprojekt, anfallende Fremdkapitalzinsen und ggf. Gebühren für Zahlungsbürgschaften. Bei der Kostenermittlung sind die Kosten möglichst getrennt und eindeutig den einzelnen Kostengruppen zuzuordnen. Bestehen mehrere Zuordnungsmöglichkeiten und ist eine Aufteilung nicht möglich, sind die Kosten entsprechend der überwiegenden Verursachung zuzuordnen.
Festzuhalten ist auch jeweils der Zeitpunkt der Dokumentation des Kostenstandes.

Die DIN 276 ist ein zentraler Bestandteil der Baukostenplanung und dient zur Budgetierung und Kostenkontrolle von Baumaßnahmen.
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Gliederung der Kostengruppen nach Ebenen
Die Kostengruppen werden weiter nach Ebenen unterteilt. Für die Gliederungsebenen in Tz. 5.1 und 5.2 nach DIN 276 sind maßgebend: In der ersten Ebene … als Hunderter-Stellen (oft auch als 1-Steller bezeichnet) wird die Struktur des Bauwerks und seine Konstruktion (z. B. mit Bauwerkskosten und Außenanlagen) präsentiert. Für den Kostenrahmen nach DIN 276 sind die Hunderter-Stellen heranzuziehen. Hier finden Sie ein Beispiel zur Zusammensetzung der Baukosten eines Hochbauprojektes nach Anteilen der einzelnen Hunderter-Stellen der Kostengruppen. In der zweiten Ebene … als Zehner-Stellen (oder auch 2-Steller) werden Aussagen zu den Hauptelementen der Konstruktion des Bauwerks dargestellt (z. B. Außenwände, Dächer und Decken). Die Zehner-Stellen der Kostengliederung sind einer Kostenschätzung nach DIN 276 zugrunde zu legen. Hier finden Sie ein Beispiel zur Zusammensetzung der Baukosten eines Bauprojekts des Hochbaus. In der dritten Ebene … stehen als Einer-Stellen konstruktive Hauptbestandteile des Bauwerks (z. B. Außenwandbekleidungen, Dachbekleidungen und Deckenbeläge) im Fokus. In der DIN 276 sind zudem jeweils fachliche Hinweise ergänzt. Die Einer-Stellen sind mindestens für die Aufbereitung einer Kostenberechnung nach DIN 276 heranzuziehen.
Weitere, detaillierte Anmerkungen mit redaktionellen Kommentaren zum Inhalt der Hunderter-Steller-Positionen finden Sie im Baunormenlexikon » | |
Die Kostengruppen nach der DIN 276 bilden zugleich die Grundlage für die Berechnungsschemen der einzelnen angeführten Ermittlungsstufen, wie zum Beispiel Kostenrahmen. Sie unterscheiden sich nach:
- dem Zweck,
- den erforderlichen Grundlagen und
- dem Detaillierungsgrad.
Weitere Unterteilung nach spezifischen Anforderungen
Über die drei Ebenen hinaus können die Baukosten ggf. weiter untergliedert werden – je nach spezifischen Anforderungen, z. B. nach:
herstellungsmäßigen Gesichtspunkten, z. B. im Hinblick auf die Vergabe und Ausführung der Bauleistungen, ebenfalls mindestens für den Kostenvoranschlag, Lage im Bauwerk bzw. auf dem Grundstück, beispielsweise für Zwecke der Termin- und Finanzierungsplanung, sowie projektspezifischen Anforderungen, z. B. bei Bauprojekten im Bestand ggf. nach Abbruch-, Entsorgungs-, Instandsetzungs- und Neubaumaßnahmen.
Wenn es die Umstände zulassen oder erfordern, können die Kosten der Kostengruppen 200 bis 600 auch ausführungsorientiert gegliedert werden, zum Beispiel in:
Leistungsbereiche (LB) entsprechend dem Standardleistungsbuch für Bauleistungen (STLB-Bau – Dynamische BauDaten) oder
„Eine solche Gliederung ermöglicht auch noch die weitere Differenzierung nach Teilleistungen hinsichtlich des Inhalts, der Eigenschaften und Menge. Danach können sie nach Vergabeeinheiten geordnet, erfasst und später mit den Kostenvorgaben verglichen werden. Diese detaillierte Struktur vereinfacht die Aus- und Beschreibung von Bauleistungen in der Bauplanung für die Baumaßnahmen und bietet eine gute Grundlage für die spätere Einholung von Preisangeboten der bauausführenden Unternehmen.“ Bezugseinheiten bei der Kostenermittlung
Für die Kostenermittlung empfiehlt die DIN 276 unter Tz. 6 mit den Tabellen 2 bis 4 Mengen und Bezugseinheiten, z. B. für die Aufstellung eines Kostenrahmens nach DIN 276 für die Kostengruppen: Die Bezugseinheiten in den Tabellen der DIN 276 orientieren sich vorrangig an normativen Grundlagen und Gegebenheiten von Hochbauten, sollten sinngemäß aber auch für Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen ansetzbar sein.
Werden Kosten im Verhältnis zu Bezugseinheiten wie Flächen und Rauminhalte bestimmt, liegen Kostenkennwerte vor. Sie können für die Kostenermittlung in den Kostengruppen herangezogen werden, z. B. für die KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen bei der Aufstellung eines Kostenrahmens als: Für die Bauplanung liegen hierzu meistens gebündelte Erfahrungswerte zu den Kostengruppen für die einzelnen Stufen der Kostenermittlung nach DIN 276 zu verschiedenen Bauwerksarten und Gebäudetypen vor. Aussagen liefern auch die „BKI-Objektdaten“ von der Architektenkammer Baden-Württemberg.