Buchhaltung / Rechnungswesen

Unternehmensrechnung

Die Unternehmensrechnung wird gewöhnlich mit dem "externen"Rechnungswesen gleichgesetzt und als "bilanzielle" Ergebnisrechnung für das Bauunternehmen als Ganzes verstanden. Sie umfasst im Bauunternehmen:
Die rechtlichen Anforderungen und in der Unternehmensrechnung zu berücksichtigenden Regelungen werden für die Bauunternehmen als Kaufleute durch das Handelsgesetzbuch (HGB) vorbestimmt. Nähere Erläuterungen erfolgen unter Grundsätze zum Jahresabschluss.
Der Bezug "extern" leitet sich aus der Notwendigkeit ab, die Hauptsteuerungsinstrumente des Unternehmens wie Bilanz und GuV auch nach außen wie für Kreditinstitute, Finanzamt, Gläubiger u. a. bereitzustellen. Demgegenüber wird von der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR-Bau) als "internes" Rechnungswesen gesprochen.
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