Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Kalkulatorische Kosten

Als kalkulatorische Kosten werden in der Kalkulation sowie in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) Kostenpositionen erfasst, die in der Finanzbuchhaltung in anderer Höhe oder gar nicht verbucht werden. Sie können gegliedert werden in
  1. Lohnzusatzkosten, denen kein Aufwand in der Buchhaltung gegenüber steht, so
  2. Anderskosten, denen in der Buchhaltung ein Aufwand in anderer Höhe entspricht
    • kalkulatorische Abschreibungen als "AfA und Verzinsung" als Teil der Vorhaltekosten, berechnet auf Grundlage der Baugeräteliste (BGL),
    • kalkulatorische Wagniskosten, die in der Kostenrechnung aus den typischen Bauwagnissen wie Wagnisse aus Mängelansprüchen, Baustoffen, Bauzeitverlängerungen u. a. erfasst werden, ihnen steht jedoch in der Angebotskalkulation ein allgemein zu kalkulierender Gewinnansatz als W & G gegenüber.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Kalkulatorische Kosten"

Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
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- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18960 (2020-11)
Dieses Dokument gilt für die Nutzungskostenplanung und insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Nutzungskosten im Hochbau.Dieses Dokument legt Begriffe und Grundsätze der Nutzungskostenplanung im Hochbau sowie Unterscheidungsmerkmale vo...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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