Buchhaltung / Rechnungswesen

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten als Verpflichtungen gegenüber Dritten (in der Praxis meist nicht zum Termin bezahlte Rechnungen und nicht erfolgte Abführungen u. a.) werden unterteilt mindestens nach kurzfristigen und langfristigen Verbindlichkeiten. Von kurzfristigen Verbindlichkeiten wird allgemein gesprochen, wenn ihre Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt. Sie sind in der Bilanz des Bauunternehmens gesondert auszuweisen.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassen mit Bezug auf die Kontengruppen im Baukontenrahmen (BKR 2016) nach dem Abschlussprinzip im Baukontenrahmen folgende Positionen (in Klammern betreffende Konten):
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, beispielsweise aus dem Kauf von Stoffen wie Baustoffen, von Rechnungen für Mieten, fremde Transporte, aus Provisionen und Lizenzen(430)
Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitsgemeinschaften (Bau-ARGEn)(43)
Wechselverbindlichkeiten(435)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen(440)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten(415)
sonstige Verbindlichkeiten, beispielsweise aus:
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Lohnsteuer und Kirchensteuer(472)
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Umsatzsteuer(480)
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• Steuern vom Einkommen und Ertrag(476)
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• sonstige Steuerverbindlichkeiten, z. B. Kfz-Steuer(4761)
Der wertmäßige Umfang der kurzfristigen Verbindlichkeiten wird als Bezugsgröße bei der Berechnung der Liquiditätsgrade – insbesondere bei der Berechnung der Liquidität 1. und 2. Grades – herangezogen.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Kurzfristige Verbindlichkeiten"

Auszug im Originaltext aus DIN EN 806-4 (2010-06)
4.4.1 Allgemeines Alle Verbindungen müssen nach den zutreffenden Normen und den Anweisungen des Herstellers hergestellt werden. Es muss darauf geachtet werden, dass eine sorgfältige Auswahl geeigneter Verbindungstechniken für alle Trinkwasserleitunge...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 12794 (2007-08)
Es gilt EN 13369:2004, 4.3.8 mit den folgenden zusätzlichen Anforderungen:4.3.8.3 Steifigkeit der PfahlverbindungenDer Hersteller muss die Pfahlverbindungsklasse und die im betreffenden Fall geltenden Tragfähigkeitswerte in einer Deklaration angeben....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4108-2 (2013-02)
5.2.1 Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient der Bauteile Die Bestimmung des Wärmedurchlasswiderstandes, des Wärmedurchgangswiderstandes homogener und inhomogener Bauteile, sowie des Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile erfolgt ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4109-32 (2016-07)
5.2.1 Beschreibung der Bauteilgruppe Stoßstellen zwischen massiven Bauteilen werden durch Bauteilverbindungen aus Mauerwerk, großformatigen massiven Elementen, Gips-Wandbauplatten oder Beton gebildet. Nicht betrachtet werden hier alle Bauteilverbindu...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 14490 (2010-11)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.3.1.1 Kopfplatte mit dem Kopf des Bodennagels verbundene Platte, die einen Teil der Last von der Frontausbildung oder unmittelbar von der Oberfläche des Baugrundes zum Bodennagel leitet...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 752 (2017-07)
8.5.1 Allgemeines Die umweltrelevante Bemessung des Systems muss sicherstellen, dass die Bemessung alle relevanten Funktionalanforderungen erfüllt, einschließlich: Schutz des aufnehmenden Oberflächengewässers (siehe Abschnitt 5.1.4);, Grundwa...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 13508-1 (2013-01)
5.6.1 Einleitung Ziel der hydraulischen Untersuchung ist die Feststellung der hydraulischen Eigenschaften des Abflusses im Entwässerungssystem, der verfügbaren Kapazität im System und des Ausmaßes jeglicher Überlastung und Überflutung.Die Untersuchun...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1988-200 (2012-05)
12.1 Allgemeines Die Wasserbehandlung muss sich nach den Anforderungen der vorgesehenen Wasserverwendung richten und ist nur innerhalb der TrinkwV [1] zulässig. Für die Wasserbehandlung dürfen nur Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach L...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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