HOAI

Leistungsbild Gebäude und Innenräume

Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Bild: © f:data GmbH
Das Leistungsbild nach HOAI "Gebäude und Innenräume" umfasst mit Bezug auf § 34 HOAI-2021 Leistungen für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen. Bei Innenräumen handelt es sich um Leistungen für die Gestaltung und Erstellung ohne wesentliche Eingriffe in Bestand oder Konstruktion.
Die Grundleistungen nach HOAI werden nach den 9 Leistungsphasen nach HOAI unterteilt und mit unterschiedlich hohen Prozentsätzen in der HOAI bewertet:
LPH 1Grundlagenermittlung2 %
LPH 2Vorplanung7 %
LPH 3Entwurfsplanung15 %
LPH 4Genehmigungsplanung3 %
LPH 5Ausführungsplanung25 %
LPH 6Vorbereitung der Vergabe10 %
LPH 7Mitwirkung bei der Vergabe4 %
LPH 8Objektüberwachung
(Bauüberwachung oder Bauoberleitung)
32 %
LPH 9Objektbetreuung, Dokumentation2 %
Welche Grundleistungen im Einzelnen in den jeweiligen Leistungsphasen zugeordnet sind, wird in Anlage 10, Nummer 10.1 geregelt. In Anlage 10 werden auch Besondere Leistungen nach HOAI nach Leistungsphasen aufgeführt, die zwischen den Partnern vereinbart werden können. Weiterhin trifft die Anlage 10, Nummer 10.2 Aussagen über Objekte nach ihrer Zuordnung zu den verschiedenen Honorarzonen nach HOAI I bis V bei der Honorierung der Planungsleistungen.
Die in der Honorartafel ausgewiesenen Von-Bis-Werte sind nach der novellierten HOAI-2021 nicht mehr als "Mindest- und Höchstsätze" zu verstehen und nicht mehr verbindlich vorzugeben, näher erläutert unter HOAI-Honorarsätze für Grundleistungen. Honorare als Vergütung der Planungsleistungen können frei in Textform vereinbart werden. Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, gilt für Grundleistungen nach § 7 Abs. 1 HOAI-2021 der jeweilige Basishonorarsatz nach HOAI (als unterer Wert in der Honorartafel) als vereinbart. Ist der Auftraggeber jedoch ein Verbraucher, so ist er vom Auftragnehmer nach § 7 Abs. 2 HOAI-2021 vor Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung zur Honorarvereinbarung nach HOAI darauf in Textform hinzuweisen, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als in der Honorartafel vereinbart werden kann.
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