HOAI Die HOAI steht für „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“. Sie legt das Preisrecht für Leistungen der Bauplanung fest. ...
Abschlagsrechnungen nach HOAI Architekten und Ingenieure können für Bauplanungsleistungen nach § 632 a BGB Abschlagszahlungen vom Auftraggeber (AG) als Besteller verlangen. Diesbezügliche Regelungen sollen im Architekten- und Ingenieurvertrag als Werkvertrag nach § 650 p BGB...
Besondere Leistungen nach HOAI Im Rahmen von Leistungen zur Bauplanung können "Besondere Leistungen" nach den Aussagen in § 3 Abs. 3 in der HOAI neben Grundleistungen nach HOAI vereinbart werden. Sie werden in der HOAI in den Anlagen differenziert für die einzelnen Leistung...
Prüffähige Honorarrechnung (HOAI) Für die erbrachten Architekten- und Ingenieurleistungen zur Bauplanung ist dem Besteller als Auftraggeber eine prüffähige Honorarrechnung als Schlussrechnung aufzustellen und zu überreichen, soweit im Rahmen eines Architekten- und Ingenieurver...
Architekten- und Ingenieurleistungen Architekten- und Ingenieurleistungen umfassen Leistungen, für die eine berufliche Qualifikation als Architekt oder Ingenieur erforderlich ist und die als solche vom Auftraggeber gewünscht werden. Die Leistungen werden in der Regel auf Grundlage e...
Objektüberwachung Die Objektüberwachung und Dokumentation – auch als Bauüberwachung nach HOAI ist Gegenstand der Leistungsphase 8 der HOAI. Die einzelnen Aufgaben sind – differenziert nach Grundleistungen und Besonderen Leistungen – in den verschiedenen Leistun...
Architektenauftrag mit Gemeinden: Warum die Schriftform so entscheidend ist Architektenaufträge mit Gemeinden müssen schriftlich erteilt werden. Fehlt die Schriftform, ist der Vertrag unwirksam – selbst wenn eine mündliche Absprache getroffen wurde. ... 08.04.2025