HOAI HOAI – Preisrecht für Bauplanungsleistungen Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) repräsentiert seit 1977 Preisrecht für Leistungen der Bauplanung. Nach einigen ursprünglichen Fassungen seit 1976 wurde die HOAI 2013 am 17. Juli ...
Abschlagsrechnungen nach HOAI Architekten und Ingenieure können für Bauplanungsleistungen nach § 632 a BGB Abschlagszahlungen vom Auftraggeber (AG) als Besteller verlangen. Diesbezügliche Regelungen sollen im Architekten- und Ingenieurvertrag als Werkvertrag nach § 650 p BGB...
Besondere Leistungen nach HOAI Im Rahmen von Leistungen zur Bauplanung können "Besondere Leistungen" nach den Aussagen in § 3 Abs. 3 in der HOAI neben Grundleistungen nach HOAI vereinbart werden. Sie werden in der HOAI in den Anlagen differenziert für die einzelnen Leistungsb...
Prüffähige Honorarrechnung (HOAI) Für die erbrachten Architekten- und Ingenieurleistungen zur Bauplanung ist dem Besteller als Auftraggeber eine prüffähige Honorarrechnung als Schlussrechnung aufzustellen und zu überreichen, soweit im Rahmen eines Architekten- und Ingenieurvertrags...
Architekten- und Ingenieurleistungen Architekten- und Ingenieurleistungen umfassen Leistungen, für die eine berufliche Qualifikation als Architekt oder Ingenieur erforderlich ist und die als solche vom Auftraggeber gewünscht werden. Die Leistungen werden in der Regel auf Grundlage ein...
Objektüberwachung Die Objektüberwachung und Dokumentation – auch als Bauüberwachung nach HOAI ist Gegenstand der Leistungsphase 8 der HOAI. Die einzelnen Aufgaben sind – differenziert nach Grundleistungen und Besonderen Leistungen – in den verschiedenen Leistungsbi...
Vergütung von Änderungsleistungen des Architekten nach der „neuen“ HOAI 05.05.2022 I) Nach der Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019, die feststellte, dass Deutschland gegen die europäische Dienstleistungsrichtlinie verstoßen hat, weil es bis Ende 2009 nicht die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für die Honorarberechnung aufhob...
Planernachtrag wegen 41 Monate Bauzeitüberschreitung 31.10.2015 Ein Architekt verklagt die Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden "Auftraggeber") wegen zusätzlichen Honorars aus Bauzeitverlängerung um (sage und schreibe) 41 Monate (LG Lübeck, Urteil vom 26.02.2015 - 12 O 82/14). Der Architekt stützt seinen Ansp...
Das "unbekannte Wesen": Die gesamtschuldnerische Haftung von Unternehmer und Architekt auf Mangelbeseitigung 06.10.2014 Als Architekt kennt man den Anspruch des Bauherrn auf Mangelbeseitigung in der Regel nur aus dem Blickwinkel heraus, dass man den Bauherrn unterstützt, seine Ansprüche auf Mangelbeseitigung gegen den Bauunternehmer, der den Mangel ja "gebaut" hat, du...