Buchhaltung / Rechnungswesen

Nicht ausgabewirksame Kosten

Kosten können auch nach ausgabewirksamen und nicht ausgabewirksamen Kosten unterteilt werden. Letztere sind im Bauunternehmen in der betreffenden Abrechnungsperiode bzw. im Geschäftsjahr nicht mit Ausgaben verbunden. Ausgaben sind dafür meistens bereits in früheren Perioden entstanden. Folglich ist im betrachteten Geschäftsjahr:
  • ihre finanzielle Deckung nicht erforderlich und
  • damit eine liquiditätswirksame Reserve vorliegend.
Als Beispiele für nicht ausgabewirksame Kosten sind folgende Kostenpositionen anzusehen:
  • Abschreibungen für die Baumaschinen und Geräte sowie für die Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • die allgemein als Zusatzkosten anzusehenden kalkulatorischen Kosten wie:
    • kalkulatorischer Unternehmerlohn,
    • kaklulatorische Zinsen,
    • kalkulatorische Wagniskosten.
Letztere werden in der Finanzbuchhaltung in der betreffenden Abrechnungsperiode in anderer Höhe oder gar nicht verbucht. Sie schmälern nicht die Liquidität.
Nicht mit Ausgaben im Geschäftsjahr verbunden sind ebenfalls die nach § 249 Handelsgesetzbuch (HGB) zum Jahresabschluss zu prüfenden Rückstellungspflichten. Die Bildung der Rückstellungen erfolgt im Geschäftsjahr zulasten des Aufwands und dem Ausweis als Passivposten in der Bilanz. Eine Ausgabe und ggf. damit verbundene Auszahlung kann in den folgenden Geschäftsjahren maßgebend werden.
Sowohl die Abschreibungen als auch die Rückstellungen gelten als Bestandteil des Cash-flow und beeinflussen den betrieblichen Spielraum für die Innenfinanzierung.
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