Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Preisuntergrenze

Bei der Erstellung eines Angebots ist der Freiraum nach unten begrenzt durch die sogenannte Preisuntergrenze. Sie ist eine für Preisentscheidungen sehr bedeutsame Größe. Der Bieter muss prüfen, bei welchem Betrag die Preisuntergrenze, auch als Grenzkosten für den Auftrag bezeichnet, liegt. Sie kann folgendermaßen bestimmt werden:
Preisuntergrenze = Angebotspreis (gemäß Vollkostenkalkulation) - Umlage (Deckungsbeitrag)
Die Preisuntergrenze stellt die Grenzkosten unter Verzicht auf die Deckung aller Fixkosten dar. Sie ist praktisch identisch mit dem Umfang der Einzelkosten und damit die absolute Untergrenze jeglicher Denkweise. Die Unternehmensleitung muss entscheiden, ob auf die Deckung aller Fixkosten (Baustellengemeinkosten und Allgemeine Geschäftskosten) oder nur auf eine teilweise Deckung bei dem betreffenden Auftrag verzichtet werden soll.
Einfluss darauf wird die Kenntnis der Wettbewerbssituation und der Marktpreise vergleichbarer Aufträge haben. Das ist aber vor Abgabe des Angebots oft nur schwierig einzuschätzen. Deshalb sollten zunächst stets die Vollkosten für jeden Auftrag kalkuliert und danach entschieden werden, in welcher Höhe auf die Deckung von Fixkosten verzichtet wird und zwar:
  • aufgrund der Einschätzung der Preissituation auf dem Baumarkt in den Leistungssparten, wie Tiefbau, Hochbau, Sanierung u. a.,
  • in Abhängigkeit der gegenwärtigen Beschäftigungssituation sowie dem Interesse z. B. an kurzfristigen Zusatzaufträgen,
  • in Abhängigkeit von Kompensationen durch höhere Erlöse bzw. Fixkostendeckungen bei anderen Aufträgen.
In Zeiten eines harten Wettbewerbs auf dem Baumarkt rückt das Denken, Rechnen und Kalkulieren mit Deckungsbeiträgen stärker in den Vordergrund. Vor allem bei zurückgehenden Auftragsbeständen wird die Deckungsbeitragsrechnung auch für die Angebotskalkulation und Marktanpassung der Angebotspreise herangezogen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere