Buchhaltung / Rechnungswesen

Deckungsbeitragsrechnung

Die Deckungsbeitragsrechnung ist eine spezielle Form der Teilkostenrechnung. In der Bauwirtschaft gewinnt sie immer mehr an Bedeutung.

Was ist eine Deckungsbeitragsrechnung?

Die Deckungsbeitragsrechnung ist eine Form der Teilkostenrechnung, die immer häufiger angewendet wird, z. B. bei der Angebotskalkulation.
Die Teilkostenrechnung charakterisiert ein System der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung. Ihre Anwendung im Bauunternehmen setzt zunächst die Trennung der in der Bauausführung sowie für die einzelnen Bauaufträge anfallenden Kosten gemäß der Kostendynamik bei Änderungen zum Leistungsumfang voraus.
Zu unterscheiden sind danach:
  • Fixkosten als mehr oder weniger vom Leistungsumfang unbeeinflussbare Kosten und
  • variable Kosten als mehr oder weniger proportionale Kosten.
Dabei entsprechen hinsichtlich ihrer Zurechenbarkeit auf einzelne Bauaufträge als „Erzeugnisse“ die:
Sowohl auf Baustellenebene als auch im Unternehmen entsteht erst dann ein Gewinn, wenn die Deckungsbeiträge die Fixkosten übersteigen.
Sowohl auf Baustellenebene als auch im Unternehmen entsteht erst dann ein Gewinn, wenn die Deckungsbeiträge die Fixkosten übersteigen. Bild: © f:data GmbH
Charakteristisch für die Deckungsbeitragsrechnung ist, dass den Bauleistungen bzw. Bauaufträgen nur die durch die Leistungserstellung direkt verursachten Kosten – vorrangig die Einzelkosten – zugerechnet werden. Die indirekten Kosten werden gesondert für den Betrieb insgesamt erfasst, nicht jedoch für die einzelnen Bauaufträge.
Je nachdem, wie nun die Fixkosten mit Bezug auf die Leistungserstellung bzw. den Bauauftrag behandelt werden, wird eine Reihe von Teilkostenverfahren unterschieden, z. B. das „Direct Costing“, die Grenzkostenrechnung und eben die Deckungsbeitragsrechnung.
Letztere findet in Unternehmen der Bauwirtschaft teilweise Anwendung. Sie erlangt durchaus wachsende Bedeutung, nicht nur innerhalb der Baubetriebsrechnung, sondern bereits bei der Angebotskalkulation, z. B. auf Grundlage der Deckungsbeitragskalkulation.

Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung

Die Betrachtungen sollten sich nicht nur auf den Deckungsbeitrag schlechthin beziehen, sondern sich an mehrstufigen Aussagen zu differenzierten Deckungsbeiträgen nach DB I bis DB IV orientieren.
Folgende Berechnungen sind für das Gesamtunternehmen, Bauleistungssparten wie Hochbau oder Tiefbau, Baustellen und Bauaufträge mehrstufig möglich:
Deckungsbeitragsrechnung (DB)
Bild: © f:data GmbH
Die Differenzierung der Baustellengemeinkosten nach bauzeitabhängigen BGK und bauzeitunabhängigen BGK ist vor allem dann von zusätzlichem Interesse, wenn bei Bauaufträgen mit Bauzeitverlängerungen – selbst vom Unternehmen oder durch den Auftraggeber verursacht – zu rechnen ist.
Tipp aus der Praxis

„Die retrograde Betrachtung von der Leistung mit Abzug von Kosten bis zum Gewinn ermöglicht eine selektive Analyse. Einblicke in die Erfolgsstruktur im Unternehmen sind besser möglich. Auch lassen sich Schlussfolgerungen für künftige Angebote sowie mittel- und längerfristige Dispositionen ableiten.“
Der Deckungsbeitrag ist bei jedem Angebot sowie auch für jede Abrechnungsperiode unterschiedlich hoch. Das Angebot mit dem höchsten Deckungsbeitrag wird den höchsten Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten und somit zur Erwirtschaftung von Gewinn liefern. Die Frage ist, mit welchem Auftrag ein Gewinn erzielt werden kann und wie die Kalkulationen der einzelnen Aufträge zum Gesamterfolg des Unternehmens beitragen.

Deckungsbeitragsrechnung zu Baustellen und Aufträgen

Die Baubetriebsrechnung für Baustellen und Bauaufträge setzt voraus, dass ihnen nicht die Vollkosten, sondern nur die Einzelkosten (EKT) als proportionale Kosten und ggf. die Baustellengemeinkosten (BGK) als nur teils variable Kosten zugerechnet werden. Die BGK können der Höhe nach von der Baustellenleitung beeinflusst werden, nicht jedoch zu belastenden Allgemeinen Geschäftskosten.
Daraus leitet sich als wichtige Größe der Deckungsbeitrag III als Herstellkosten-Differenz ab. Ein mehrstufiges Beispiel mit Zahlenwerten und Darstellung der Zusammenhänge ist im Beitrag „Baustellenabrechnung“ aufrufbar.
Einer Baustelle und dem Bauunternehmen entsteht erst dann ein Gewinn, wenn die Deckungsbeitragssumme aller Aufträge eines Zeitraums größer als die fix behandelten Kosten des gleichen Zeitraums ist.
Der Nachweis, ob die Gemeinkosten als Fixkosten der Baustelle, des Oberbauleitungsbereiches, einer Leistungssparte oder des gesamten Bauunternehmens gedeckt werden, kann nicht auftragsbezogen, sondern nur zeitbezogen für das gesamte Unternehmen erfolgen.
Gerechnet werden kann auch mit Soll-Deckungsbeiträgen, abgeleitet aus einer Angebotskalkulation.
Das wird zunehmend in der Baupraxis praktiziert und ist auch von besonderem Interesse für:
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen,
  • Optimierungsrechnungen,
  • Gewinnschwellenbetrachtungen als Break-Even-Analyse und
  • technologische Variantenvergleiche.
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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