Die Deckungsbeitragskalkulation ist ein eigenes Verfahren zur Angebotskalkulation. Sie basiert auf dem Deckungsbeitrag – einem zentralen Maß zur wirtschaftlichen Bewertung eines Bauauftrags.
Deckungsbeitrag als Erfolgskriterium
Der Deckungsbeitrag (DB) drückt aus, inwieweit durch die kalkulierten Baupreise eines Auftrags folgende Punkte abgedeckt werden:
Die kalkulatorischen Betrachtungen zum Deckungsbeitrag sowie die Ableitung von Baupreisen setzen sich in der Denkweise von Bauunternehmen zunehmend durch. Vordergründig ist der Deckungsbeitrag für strategische Kalkulationen von Bedeutung. Eine zentrale Anwendung des Deckungsbeitrags ist die Bewertung von Angebotskalkulationen für Bauvorhaben. Dabei geht es vor allem um zwei Fragen:
So wird die Deckungsbeitragskalkulation angewendet
Die darauf zu verrechnenden Zuschläge bzw. Umlagen für BGK, AGK sowie Gewinn und Wagnisse lassen sich unmittelbar über den Deckungsbeitrag vorbestimmen, ableiten und anpassen. Der Deckungsbeitrag sowie dessen Anteilssummen der BGK, AGK und W & G werden danach festgestellt und ausgewiesen. Anschließend liegen die Einheitspreise (EP) ermittelt vor. 
Deckungsbeitragskalkulation
Bild: © f:data GmbH
Der Deckungsbeitrag ist bei jedem Angebot unterschiedlich hoch. Das Bauvorhaben mit dem höchsten Deckungsbeitrag wird den höchsten Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten und somit zur Erwirtschaftung von Gewinn liefern. Dies ist besonders auch strategisch für das bietende Bauunternehmen zur Einflussnahme auf die Gewinnerzielung über seine Angebotskalkulation wichtig. Es gilt vor allem dann, wenn die Angebote inhaltlich und von der Bauleistungssparte (Hochbau, Tiefbau, Ingenieurbau, Verkehrsbau oder Sanierung) her sehr unterschiedlich sind. „Eine Software kann bei der Erstellung der Deckungsbeitragskalkulation helfen, z. B. nextbau von f:data. Damit lässt sich die Deckungsbeitragskalkulation eigenständig durchführen. Änderungen im Leistungsverzeichnis führen automatisch zur Neuberechnung aller Preise und zur Erstellung der EFB-Formblätter 221–223.“ Mehrstufige Analyse des Deckungsbeitrags
Die kalkulatorischen Aussagen können auch mehrstufig nach den Deckungsbeiträgen I bis IV zu einzelnen Angeboten aufbereitet werden. Die retrograde Betrachtung ermöglicht eine selektive Analyse und lässt weitgehende Schlussfolgerungen auch für künftig zu beachtende Kalkulationsansätze, z. B. für die Gemeinkosten, zu. Aus dem Vergleich einzelner Angebote wird auch sichtbar, wie die verschiedenen kalkulierten Angebote zur Deckung der Gemeinkosten und zur Gewinnerzielung beitragen. Einblicke in die Erfolgsstruktur des Bauunternehmens werden besser möglich, weiterhin auch bessere mittel- und längerfristige Dispositionen.
Dies kann z. B. für Entscheidungen zur Übernahme von zusätzlichen Bauaufträgen von Bedeutung sein, wenn Teilkapazitäten z. B. im Unternehmen freie Kapazitäten aufweisen bzw. durch die Soll-Leistung nicht gedeckt werden.
Die stufenweise Betrachtung ermöglicht zu jeder Stufe auch den Vergleich, inwieweit zu ähnlichen Angeboten bzw. Aufträgen in den unterschiedlichen Stufen abweichende Deckungsbeiträge der Höhe nach vorliegen.
„Es gilt immer der Grundsatz, dass jeweils der vergleichbar höhere Deckungsbeitrag in der jeweiligen Stufe das betreffende Angebot am wirtschaftlichsten gelten lässt. Danach und darauf sollten die Entscheidungen ausgerichtet werden.“ Deckungsbeitragskalkulation zur Marktanpassung
Die kalkulierte Angebotssumme für das Angebot nach Endsummenkalkulation wird in der Excel-Vorlage zunächst nach verschiedenen Aussagen unterteilt, z. B. nach Umlagesummen und differenziert nach den Kostenartensummen, einschließlich zugerechneter Umlagen. In der Beispielrechnung soll mit dem kalkulierten Angebot von 420.468,00 € eine angepasste Endsumme von 408.800,00 € gemäß eingeschätzter Baumarktsituation als Angebot vorgesehen werden. Für diesen Fall errechnen sich rückwärts angepasste neue Werte und %-Anteile zu den einzelnen Kalkulationselementen.
Die Anpassung geht zulasten des Deckungsbeitrags, im Beispiel als Verringerung des Anteils von W & G. Bei noch niedrigerer Anpassung erfolgt dies danach zu Lasten der AGK. Würde sich dann ein negativer Betrag bei den AGK abzeichnen, wären die Herstellkosten (EKT und BGK) nicht mehr gedeckt. Bei der Endsummenkalkulation kann kein gewünschter Einheitspreis (EP) direkt eingegeben werden – nur die gewünschte Summe der Einzelkosten. Das liegt daran, dass sich die EPs bei diesem Verfahren durch veränderte Umlagesätze ständig anpassen – feste Wunsch-EPs sind daher unmöglich. Strategische Aussagen dank Deckungsbeitragskalkulation
Aus der Deckungsbeitragskalkulation lassen sich weitere wichtige Aussagen ableiten, z. B.:
zur mehrstufigen Bestimmung von Preisuntergrenzen und Ableitung möglicher oder notwendiger „Kampfpreise“, um einen bestimmten Auftrag (aus unterschiedlichen Gründen) möglichst zu erhalten,