Baustelle

SiGe-Plan

Die Baustellenverordnung (BaustellV) (vom 10.06.1998 im BGBl. I 1998, S. 1283, zuletzt geändert am 27. Juni 2017) regelt Mindestvorschriften in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen.

SiGe-Koordinator

Bei größeren und länger laufenden Baustellen ist durch den Auftraggeber ein Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu bestellen. Dieser stellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) auf und hält diesen unter Kontrolle. Der Bauherr oder ein von ihm beauftragter Dritter kann die Aufgaben des Koordinators auch selbst übernehmen. Der SiGe-Plan muss die Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen, die auf der Baustelle anzuwenden sind.
Da die Bestellung eines SiGe-Koordinators nach der BaustellV eine Aufgabe des Auftraggebers als Bauherrn ist, stellt eine Kostenumlage auf den Auftragnehmer eine unwirksame Klausel im Rahmen der AGB-Kontrolle dar. Eine Kostenbeteiligung des Auftragnehmers wird für ihn eine „unangemessene Benachteiligung“ bedeuten, da sie Leistungen betrifft, die er dem Auftraggeber nicht schuldet. Diese Auffassung wird in dem Urteil des LG Bochum vom 4. Oktober 2021 (Az.: 2 O 80/21) bekräftigt.

Erarbeitung des SiGe-Plans

Der SiGe-Plan ist während der Planung und Bauausführung zu erarbeiten, wenn mit Bezug auf § 2 Abs. 3 BaustellV:
Der Mindestinhalt des SiGe-Plans wird durch die Regelungen in der BaustellV bestimmt. Genauer sind die Festlegungen in der "RAB 31 – Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 31". Beschrieben werden die Anforderungen an Inhalt und Form eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans.

Angaben für die Erarbeitung des SiGe-Plans

In den Vergabeunterlagen sind bereits zusammenfassende Angaben in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung für die Erarbeitung des SiGe-Plans vorzusehen. Zu Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau werden im betreffenden Handbuch HVA B-StB (Ausgabe August 2019) im Teil 1 unter Tz. 1.4 Nr. 12 Punkt 3.13 folgende zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des SiGe-Plans angeführt:
  • Bestandsaufnahme zum Bauvorhaben,
  • Erfassen aller Tätigkeiten entsprechend dem Bauablauf,
  • Maßnahmen für "besonders gefährliche Arbeiten",
  • gegenseitige Gefährdungen,
  • Festlegung bauspezifischer Maßnahmen, z. B. zu Erster Hilfe, Brandschutz, Flucht- und Rettungswegen,
  • gemeinsam genutzte Einrichtungen,
  • anzuwendende Arbeitsschutzbestimmungen.
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Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Minden-Lübbecke
Weitere Leistungen mit regionalen Baupreisen:
Baupreislexikon
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "SiGe-Plan"

DIN-Norm
Ausgabe 2017-07
Diese Norm gilt für die Planung, Wahl und Ausführung der Abdichtung von Behältern und Becken aus massiven Baustoffen (z. B. Stahlbeton, Mauerwerk) mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen gegen von der Behälterinnenseite einwirkendes Füllwass...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2017-07
Diese Norm gilt für die Planung, Ausführung und Instandhaltung der Abdichtung von Boden- und Wandflächen in Innenräumen mit flüssig aufzubringenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten gegen Wasser mit einer maximalen Anstauhöhe von ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2010-05
Diese Norm definiert Begriffe und legt Anforderungen an die allgemeinen Eigenschaften, die Arten der Beanspruchung, die Planung des Bauwerks und den Untergrund der Dachabdichtung fest. Zusammen mit DIN 18531-2, DIN 18531-3 und DIN 18531-4 gilt diese ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2017-07
Diese Norm gilt für die Planung, Ausführung und Instandhaltung der Abdichtung von Boden- und Wandflächen in Innenräumen mit bahnenförmigen und flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen gegen Wasser mit einer planmäßigen Anstauhöhe bis 10 cm.Diese ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2017-07
Diese Norm gilt für die Planung, Ausführung und Instandhaltung der Abdichtung für befahrbare Verkehrsflächen aus Beton mit Polymerbitumenbahnen, Kunststoff- und Elastomerbahnen, Gussasphalt oder flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen.Diese Norm...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2017-07
Diese Norm gilt für die Planung, Wahl und Ausführung der Abdichtung von Behältern und Becken aus massiven Baustoffen (z. B. Stahlbeton, Mauerwerk) mit bahnenförmigen und flüssig aufzubringenden Abdichtungsstoffen gegen von der Behälterinnenseite einw...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 1990-06
Diese Norm gilt für die Dränung auf, an und unter erdberührten baulichen Anlagen als Grundlage für Planung, Bemessung und Ausführung. Es werden Regelausführungen für definierte Voraussetzungen angegeben, für die keine weiteren Nachweise erforderlich ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2017-07
Diese Norm gilt für die Planung, Wahl und Ausführung der Abdichtung von erdberührten Bauteilen mit bahnenförmigen und flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-02-13 AA „Abdichtungen für erdberührte Bau...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2010-05
Diese Norm legt die Anforderungen an die Eigenschaften der zu verwendenden Stoffe für Dachabdichtungen fest und unterteilt diese in Eigenschaftsklassen. Zusammen mit DIN 18531-1, DIN 18531-3 und DIN 18531-4 gilt diese Norm für die Planung und Ausführ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2010-05
Diese Norm legt die Anforderungen an den Aufbau der Dachabdichtung und der Lagesicherung, deren Ausführung und an die Verarbeitung der Stoffe fest. Darüber hinaus werden die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung gegen Abheben durch Windkräfte festge...
- DIN-Norm im Originaltext -

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "SiGe-Plan"

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Feinplanum für Rasenfläche, keine Anforderung an die zulässige Abweichung von der Ebenheit (Kategorie 0) DIN 18917, Anschlüsse an Kanten, Wege- und Platzbeläge oberflächengleich, Steine von mehr als 5 cm Durchmesser und schwer verrottbare Pflanzentei...
Abrechnungseinheit: m2
Weitere Leistungsbeschreibungen:
STLB-Bau Ausschreibungstexte
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