Lohn / Tarif / Rente

SOKA-Dachdeckerhandwerk

SOKA-Dachdeckerhandwerk
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Die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. und der IG Bauen-Agrar-Umwelt, und zwar eigenständig innerhalb der Sozialkassen der Bauwirtschaft.
Zugehörig zur SOKA-Dachdeckerhandwerk sind:
  • die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk sowie
  • die Zusatzversorgungskasse und das Zentrale Versorgungswerk des Dachdeckerhandwerks (VVaG).
Die Lohnausgleichskasse gewährt als tarifvertragliche Leistungen als:
  • Gewährung eines Teils eines 13. Monatseinkommens,
  • Gewährung eines Ausfallgelds beim witterungsbedingten Arbeitsausfall,
  • Förderung der Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk sowie
  • Direkterstattungen bei Insolvenz des Arbeitgebers an anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, die Ansprüche auf Zahlung eines Teils des 13. Monatseinkommens sowie des Zeitguthabens aus dem Arbeitszeitkonto haben.
Die monatlichen Beitragssätze betragen ab Meldemonat Januar 2021 für das Dachdeckerhandwerk:
WestdeutschlandOstdeutschland
Berufsausbildung2,00 %2,00 %
Zusatzversorgung3,20 %3,20 %
Teil des 13. Monatseinkommens6,20 %5,85 %
Altersteilzeit0,00 %0,00 %
Insolvenzsicherung0,00 %0,00 %
Beschäftigungssicherung1,00 %1,00 %
= Sozialkassenbeitrag12,40%12,05 %
zzgl. Winterbeschäftigungsumlage2,00 %2,00 %
= Gesamtbeitrag14,40 %14,05 %
Mit Bezug auf den Beschluss der Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks wird der anteilige Beitrag für die Zusatzversorgung von bisher 1,0 % auf 3,2 % erhöht.
Bemessungsgrundlage für den SOKA-Beitrag ist die Bruttolohnsumme aller vom Tarifvertrag im Unternehmen erfassten Arbeitnehmer. Der Gesamtbetrag ist an die Einzugsstelle abzuführen. Ist keine Bruttolohnsumme angefallen, ist auch eine Beitragsmeldung abzugeben, dann mit 0,00 €.
Die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks gewährt den gewerblichen Arbeitnehmern:
  • Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch Beihilfen zur gesetzlichen Unfallversicherung und
  • Sterbegeld.
Zusätzlich kann seit 2001 für jeden Beschäftigten (Gewerbliche, Angestellte, Auszubildende) im Dachdeckerhandwerk eine Tarifliche Zusatz-Rente (TZR-Tarif 01) abgeschlossen werden, auf die dann Anspruch besteht.
Bauprofessor-Redaktion
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