Steuerschuldnerschaft Für folgende in einem Bauunternehmen relevante steuerpflichtige Umsätze gilt nach § 13 b Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) der Leistungsempfänger als Steuerschuldner für die Umsatzsteuer: Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansäss...
Steuerschuldnerschaft bei Bauträgern Dem Grund nach hat der Leistende in Deutschland mit der Rechnungslegung an den Auftraggeber die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, nicht jedoch bei einer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG). Für L...
Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers als Umkehr der Umsatzsteuerschuld regelt sich nach § 13b im Umsatzsteuergesetz (UStG) und ergänzenden Aussagen unter Tz. 13b im Umsatzsteuer-Anwendererlass (UStAE-Download unter www.bundesfinanzmi...
Grundstücke Als Grundstücke gelten nach bürgerlichem Recht begrenzte, durch Vermessung gebildete Teile der Erdoberfläche. Grundstücke werden in das Grundbuch eingetragen.Nach dem Bewertungsgesetz (BewG) als Grundlage für die Bestimmung von Einheitswerten für ste...
Rechnungslegung im Baubetrieb Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann der Begriff "Rechnungslegung" im Baubetrieb unterschiedlich verstanden werden.Im engeren Sinne ist die handels- und bilanzrechtliche Aufstellung und Bekanntmachung des Jahresabschlusses betroffen, umfassend: ...
Verjährung von Ansprüchen Das Verjährungsrecht wurde im BGB mit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am ab 2002 neu geregelt: Für alle Werklohnforderungen gilt nach § 195 BGB einheitlich eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Sie ist maßgebend für alle Ansprüche, ...
Neue Regelungen zur Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen 28.07.2014 Das Hin und Her bei der Steuerschuldnerschaft zur Umsatzsteuer für Bauleistungen in diesem Jahr fand mit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat am 11. Juli 2014 eine erfreuliche Lösung für die Bauwirtschaft. Danach wird die bis 14. Februar 2014 gü...