Verjährung von Steuerschulden Steuerschulden unterliegen auch der Verjährung. Dazu trifft die Abgabenordnung (AO) spezifische Regelungen in den §§ 228 bis 232. Zu differenzieren ist dabei nach der ... Die Verjährungsfrist zur Zahlungsverjährung beträgt 5 Jahre und beginnt mit Ab...
Hemmung einer Verjährung Die Hemmung einer Verjährung von Ansprüchen bewirkt, dass der Zeitraum während der Hemmung nicht in die regelmäßige Verjährungsfrist eingerechnet wird. Die Verjährungsfrist verlängert sich nach § 209 BGB also um die Dauer der Hemmung zu der im BGB ...
Neubeginn der Verjährung Für Vergütungsforderungen zu erbrachten Bauleistungen endet nach § 195 BGB eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Neubeginn (früher als Unterbrechung bezeichnet) einer Verjährung von An...
Einrede zur Verjährung Seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 gilt einheitlich für alle Werklohnforderungen gemäß § 195 BGB eine dreijährige regelmäßige Verjährungsfrist . Der Beginn der Verjährung setzt nach § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres ein, in de...
Rückforderungsansprüche Für Rückforderungsansprüche können verschiedene Gründe maßgebend sein. Meistens resultieren sie aus Überzahlungen des Auftraggebers (öffentliche Auftraggeber, Besteller und Verbraucher) zu den Abrechnungen des Auftragnehmers. Macht beispielsweise ein...
Mängelanspruchsfristen Mängelansprüche sind Rechte des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer, wenn Bauleistungen Fehler aufweisen. Die Ansprüche auf angezeigte oder gerügte Mängel gelten nur innerhalb bestimmter Fristen. ...
Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern Macht der Auftraggeber Schadensersatz erst kurz vor Verjährungsende geltend, kann der Rückgriff des Hauptunternehmers auf den Nachunternehmer bereits verjährt sein. Warum das problematisch ist und wie man sich absichert, erläutert der Fachanwalt für ... 09.09.2025
Verjährungsverlängerung per Rüge via WhatsApp? Die VOB Teil B enthält einige Abweichungen vom BGB – teils zum Vorteil für den Auftraggeber, teils für den Auftragnehmer. Eine der wichtigsten Abweichungen in der Baupraxis ist die Verlängerung der Verjährungsfrist durch eine Mängelrüge gemäß § 13 Ab... 18.06.2024