VOB A

Vergabe von Bauleistungen im Ausland

Vergabe von Bauleistungen im Ausland
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Für die Vergabe von Bauleistungen einer Auslandsdienststelle im Ausland (beispielsweise deutsche Botschaften und Konsulate) oder einer inländischen Dienststelle, die im Ausland dort zu erbringende Bauleistungen vergibt, wurden Regelungen nach VOB erleichternd in einem neuen § 24 im Abschnitt 1 (Basisparagrafen) in der VOB Teil A der Ausgabe 2019 getroffen, anzuwenden seit 1. März 2019.
Im Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 26. Februar 2020 von Auslegungen zur VOB/A wird angeführt, dass der Begriff einer Auslandsdienststelle im Sinne der Vorschrift auch gleich gelagerte Institutionen wie z. B. Goethe-Institute, Forschungsinstitutionen und deutsche Auslandsschulen umfasst. Diese Institutionen haben den höheren Schwellenwert für „sonstige öffentliche Auftraggeber“ anzuwenden.
Die Vergabe der Bauleistung kann:
  • als eine freihändige Vergabe erfolgen, wenn dies durch Ausführungsbestimmungen eines Bundes- oder Landesministeriums bis zu einem bestimmten Höchstwert (Wertgrenze) zugelassen ist,
  • auf Angaben von Eignungsnachweisen (nach § 6a in VOB/A) verzichtet werden, wenn die örtlichen Verhältnisse eine Vergabe im Ausland erfordern und die Angaben dort nicht erlangt werden können,
  • von der Vereinbarung der VOB/B und VOB/C als Vertragsbestandteile (abweichend von § 8a Abs. 1 VOB/A) absehen, wenn die örtlichen Verhältnisse eine Vergabe im Ausland und den Verzicht auf die Vereinbarung von VOB/B und C im Einzelfall erfordern, wobei jedoch eine wirtschaftliche Verwendung der Haushaltsmittel zu gewährleisten ist und die technischen Standards einzuhalten sind.
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Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Vergabe von Bauleistungen im Ausland"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Für die Vergabe von Bauleistungen einer Auslandsdienststelle im Ausland oder einer inländischen Dienststelle, die im Ausland dort zu erbringende Bauleistungen vergibt, kann Freihändige Vergabe erfolgen, wenn dies durch Ausführungsbestimmungen eines B...
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Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verur...
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