VOB / ATV / ZTV

VOB 2019

Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) wird als geänderte und aktualisierte Fassung mit der Gesamtausgabe "VOB 2019" herausgegeben. Vorher war mit Bezug auf neue Regelungen der EU zum europäischen Vergaberecht die Ausgabe 2016 maßgebend. Vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) wurden vorab die Abschnitte 1 bis 3 in der VOB Teil A neu bearbeitet und vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Bundesanzeiger am 19. Februar 2019 bekannt gemacht.
Der überarbeitete Abschnitt 1 der VOB/A-2019 war bereits gemäß Erlass des BMI vom 20. Februar 2019 ab 1. März 2019 bei nationalen Vergaben des Bundes im Unterschwellenbereich anzuwenden. Im Erlass wurden auch Erläuterungen zu den Änderungen im Abschnitt 1 angeführt, näher betrachtet unter VOB Teil A. Die Anwendung der Abschnitte 2 und 3 der aktualisierten VOB/A-2019 erforderten zunächst Änderungen in der Vergabeverordnung (VgV) und Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) als Verweis auf die VOB/A-2019.
Diese Änderung wurde am 17. Juli 2019 im BGBl. I, Nr. 27 (S. 1081) veröffentlicht.
Daraufhin traten auch die Regelungen der Abschnitte 2 und 3 der VOB/A-2019 am 18. Juli 2019 für öffentliche Baumaßnahmen in Kraft. Sie sind anzuwenden für alle Bauvorhaben bei Erreichen und oberhalb der Schwellenwerte, die ab 18. Juli 2019 bekannt gemacht oder - sofern keine Bekanntmachung vorgeschrieben ist - gegenüber Unternehmen begonnen wurden. In der Gesamtausgabe zur VOB-2019 erscheint der Teil A als DIN 1960 mit Ausgabedatum September 2019.
Die VOB-2019 insgesamt wird mit allen Teilen als Print-Ausgabe im Beuth-Verlag im Oktober 2019 erscheinen. Die VOB Teil B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - als DIN 1961 erfuhr 2019 keine Änderungen gegenüber der Ausgabe 2016.
In der VOB Teil C erfolgten 2019 Bearbeitungen einzelner DIN-Vorschriften als ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen), und zwar:
  • fachtechnisch bei 14 ATV DIN (betreffend DIN 18299 sowie 9 den Hochbau und 4 den Tiefbau),
  • redaktionell bei 40 ATV DIN und
  • bei 4 ATV DIN eine Änderung des Titels.
Die Veröffentlichung der ATV DIN erfolgt unter dem Ausgabedatum "September 2019" im Teil C der Gesamtausgabe "VOB 2019". Die einzelnen dem Teil C zugeordneten ATV DIN werden unter dem Begriff ATV angeführt. Hinsichtlich der textlichen Änderungen, von Erläuterungen und vergleichenden Aussagen zu den Aktualisierungen wird auf das Baunormenlexikon (VOB/C-Paket) verwiesen.
Die Änderungen in den Abschnitten 1 bis 3 der VOB/A-2019 erforderten auch Anpassungen in verschiedenen Formblättern und Richtlinien im Vertrags- und Vergabehandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017). Die Änderungen im VHB-Bund zum Stand 2019 (hierzu sei verwiesen auf VHB-Änderungen 2019) wurden durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit Schreiben vom 23. Juli 2019 und einer beigefügten "Dokumentation der Änderungen" bekannt gegeben. Die Aktualisierungen zum "VHB-Bund, Ausgabe 2017 - Stand 2019" sind seit 1. August 2019 anzuwenden. Nicht von Änderungen nach Stand 2019 betroffene Formblätter und Richtlinien gelten fortführend weiter.
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Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "VOB 2019"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Für die Vergabe von Bauleistungen einer Auslandsdienststelle im Ausland oder einer inländischen Dienststelle, die im Ausland dort zu erbringende Bauleistungen vergibt, kann Freihändige Vergabe erfolgen, wenn dies durch Ausführungsbestimmungen eines B...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Sind wesentliche Änderungen der Preisermittlungsgrundlagen zu erwarten, deren Eintritt oder Ausmaß ungewiss ist, so kann eine angemessene Änderung der Vergütung in den Vertragsunterlagen vorgesehen werden. Die Einzelheiten der Preisänderungen sind fe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
In der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen ist die Nachprüfungsbehörde mit Anschrift anzugeben, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
In der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen sind die Nachprüfungsstellen mit Anschrift anzugeben, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Eine Baukonzession ist ein Vertrag über die Durchführung eines Bauauftrages, bei dem die Gegenleistung für die Bauarbeiten statt in einem Entgelt in dem befristeten Recht auf Nutzung der baulichen Anlage, gegebenenfalls zuzüglich der Zahlung eine...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die nicht ausgeschlossenen Angebote geeigneter Bieter sind auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen, insbesondere in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht zu prüfen. Als Nachweis für die Erfüllung spezifischer umweltbezo...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Auf Sicherheitsleistung soll ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn Mängel der Leistung voraussichtlich nicht eintreten. Unterschreitet die Auftragssumme 250000 € ohne Umsatzsteuer, ist auf Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung und i...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Auf Sicherheitsleistung soll ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn Mängel der Leistung voraussichtlich nicht eintreten. Unterschreitet die Auftragssumme 250000 Euro ohne Umsatzsteuer, ist auf Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung un...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Soweit die Vergabeunterlagen nicht elektronisch im Sinne von § 11 Absatz 2 und 3 zur Verfügung gestellt werden, sind sie1. den Unternehmen unverzüglich in geeigneter Weise zu übermitteln.2. bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergab...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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