Immobilienwirtschaft / Hausverwaltung

Wertminderung bei Gebäuden

Die mit der Nutzung, aber auch Nichtnutzung von Vermögensgegenständen verbundene Wertminderung wird synonym auch als Wertverzehr bzw. Wertverlust im Sinne einer Wertberichtigung bzw. Entwertung verstanden.
Gebäude sowie baulichen und technischen Anlagen stellen abnutzbare Anlagegüter dar. Ihre Nutzung ist zeitlich begrenzt.
Zu den nicht abnutzbaren Anlagegütern rechnen dagegen die Grundstücke. Ihre Nutzung ist praktisch unbegrenzt. Folglich sind die Grundstücke auch nicht abschreibungsfähig, weil keine Wertminderung durch Gebrauch erfolgt.
Bei Gebäuden findet die Wertminderung ihren Ausdruck zunächst in der bilanziellen Abschreibung von Gebäuden mit Bezug auf die gesetzlich vorgegebene und anzusetzende Nutzungsdauer. Dagegen wird bei der Betrachtung der Nutzungskosten eines Gebäudes nach der DIN 18960 – Nutzungskosten im Hochbau – unter den Kapitalkosten bei Gebäuden die kalkulatorische Abschreibung bei Gebäuden berücksichtigt.
Weiterhin wird unter den Kapitalkosten als Obergruppe und zu den Abschreibungen noch die Kostenuntergruppe "Abnutzung" angeführt. Diese Kostenposition ist nur dann von Interesse und anzusetzen, wenn die Abnutzung nicht durch entsprechende Instandhaltung ausgeglichen wird.
Schließlich sind noch mögliche sonstige Wertverluste anzuführen, die auch den Umfang der Nutzungskosten beeinflussen können. Sind beispielsweise Gebäude nach der bilanziellen Abschreibung und folglich steuerlich bereits voll abgeschrieben, ist danach bei der weiteren Nutzung die Wertminderung als Wertverlust auf Grund der Abnutzung zu berücksichtigen. Wertverluste können auch eintreten, wenn Gebäude bereits vor Ablauf der vorgesehenen Nutzungsdauer nicht mehr gebrauchsfähig sind bzw. andere Einschränkungen bis hin zum Abriss erfuhren.
Diese Einflüsse werden weitestgehend gemindert, wenn die wirtschaftliche Nutzungsdauer als Grundlage für die kalkulatorische Abschreibung möglichst exakt im Voraus bestimmbar ist und dem Ist-Verlauf der Nutzung entsprechen wird.
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