Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Abnutzung

Die Abnutzung ist ein wesentlicher Faktor, der die Wertminderung eines Gegenstandes des betrieblichen Anlagevermögens, im Besonderen der Baumaschinen und Geräte sowie von Gebäuden und baulichen Anlagen bestimmt. Sie beeinflusst die Nutzungsdauer, wie sie amtlich ausgewiesen wird:
  • in der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen AfA-Tabelle:
    • für Abschreibungen zu Baumaschinen und Geräten im Baugewerbe vom 6. Dezember 2001 mit gleichlautender Aussage in der Baugeräteliste (BGL) 2020,
    • für allgemein verwendbare Anlagegüter vom 15. Dezember 2000,
  • für Gebäude in § 7 Abs. 4 und 5 im Einkommensteuergesetz in Verbindung mit der Abschreibung von Gebäuden sowie mit der kalkulatorischen Abschreibung von Gebäuden.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Abnutzung"

DIN-Norm
Ausgabe 2019-06
legt Grundlagen der Instandhaltung fest. Sie gliedert die Instandhaltung vollständig in Grundmaßnahmen und definiert Begriffe, die, zusammen mit Begriffen nach DIN EN 13306, zum Verständnis der Zusammenhänge notwendig sind.Diese Norm wurde im Arbeits...
- DIN-Norm im Originaltext -

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