VOB A

Wettbewerb im Vergabeverfahren

Bei öffentlichen Bauaufträgen ist grundsätzlich zu sichern, dass die Bieter als Unternehmen konkurrieren und ein Auftrag dann im Ergebnis des Wettbewerbs vergeben wird. Für den Auftraggeber leitet sich daraus der Vorteil ab, ein wirtschaftliches Angebot zur Ausführung zu bringen. Aus der Wettbewerbspflicht folgt weiterhin, dass der Auftragserteilung eine Ausschreibung vorangestellt ist.
Eine Vergabe durch direkte Auftragszuweisung würde ein Verstoß gegen das Wettbewerbsprinzip bedeuten. Durch den Auftraggeber ist auch zu sichern, dass die Angebote der Bieter jeweils für die anderen beteiligten Bieter unbekannt bleiben, um Absprachen zu vermeiden, die ggf. den Wettbewerb beschränken könnten.
Dieser Umstand ist besonders bei Angeboten von Bietergemeinschaften wichtig. Ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft kann mit Bezug auf die Kenntnis des Gemeinschaftsangebots kein eigenes Angebot zur gleichen Ausschreibung abgeben.
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