Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Eignungsprüfung

Im Rahmen der Prüfung von Angeboten ist nach der formalen Prüfung der Angebote in einem nächsten Schritt zu prüfen, ob der Bieter über die zur Aufgabenerfüllung erforderliche Eignung verfügt und die abgeforderten Nachweise zur Eignung vorgelegt hat. Für öffentliche Bauaufträge ist dabei zunächst zu differenzieren nach Vergaben:
Bei einer öffentlichen Ausschreibung ist bereits in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu vermerken, welche in § 6a Abs. 2 VOB/A aufgeführten Nachweise mit dem Angebot verlangt werden oder deren spätere Anforderung vorbehalten wird.
Der Auftraggeber kann auch auf die Vorlage von Nachweisen verzichten, wenn:
  • die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz der Nachweise ist oder
  • neu nach § 6a Abs. 5 VOB/A (2019) der Auftragswert nur einen Umfang bis 10.000 € umfasst und dies nach Art und Umfang des Auftrags gerechtfertigt ist. Hiervon ausgenommen bleiben Angaben zur Zuverlässigkeit im engeren Sinne wie beispielsweise zu Eintragung in das Berufsregister, Anmeldung zur Berufsgenossenschaft, Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen wie zur Sozialversicherung und den Sozialkassen der Bauwirtschaft.
Der Nachweis der Eignung kann anhand der abrufbaren Eintragungen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen, dem Präqualifizierungsverzeichnis als effektivstem und zuverlässigstem Instrument zur Eignungsprüfung und der dort hinterlegten Erklärungen und Nachweise, erfolgen. Für die Angaben im Verzeichnis gilt die Vermutung der Richtigkeit, d. h. sie dürften nur aus einem begründeten Anlass angezweifelt werden. Ggf. sind dann darüber hinaus weitere Angaben und sonstige Erkenntnisse heranzuziehen, beispielsweise auch eigene Erfahrungen bei der Eignungsprüfung einzubeziehen. Das bedeutet aber nicht, von vornherein auf Nachweise zu verzichten.
Im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019) wird im Formblatt 321 unter Tz. 4 - Eignungsprüfung - hervorgehoben, dass für die Eignungsprüfung die Aussagen des Präqualifikationsverfahrens (PQ-Verfahren) zu nutzen sind. Kann ein Bieter geltend machen, noch gültige Eignungsnachweise bereits in einem anderen Verfahren vorgelegt zu haben, so sind diese Unterlagen für die Beurteilung der Eignung heranzuziehen. Gibt ein Bieter mehrere Angebote (Haupt- oder Nebenangebote) in einem Vergabeverfahren ab, sind die Eignungsnachweise nur einmal zu fordern. Ein Verlangen nach weiteren Eignungsnachweisen (beispielsweise zusätzliche Referenzen) sollte nur in Betracht kommen, wenn eine technisch anspruchsvollere Lösung enthalten ist, deren Ausführung noch nicht mit vorliegenden Unterlagen belegt ist.
Sind Bauunternehmen noch nicht präqualifiziert, so sind für die Eignungsprüfung "Eigenerklärungen der Bieter " abzufordern und ggf. weiterhin zusätzliche Angaben und Aussagen zu verlangen, und ggf. Aussagen durch Einzelnachweise vorzulegen, wenn Angebote nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl gelangen. Bei Bauaufträgen bei Erreichen der Schwellenwerte wäre die "EEE - Einheitliche Europäische Eigenerklärung " und die darin bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärung einzuholen und zu prüfen.
Liegt eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vor, dann können - als Erleichterungen gegenüber vorher - mit Anwendung der VOB/A (2019) zunächst Eigenerklärungen abgefordert und eine Bestätigung durch Nachweise nur noch von jenen Bewerbern verlangt werden, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe infrage kommen.
Bei einer beschränkten Ausschreibung und Freihändigen Vergabe im Unterschwellenbereich genügt es, nur die Umstände zu berücksichtigen, die ggf. Zweifel an der Eignung der Bieter bereits nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aufkommen lassen.
Bei einem offenen Verfahren ist die Eignungsprüfung anhand der vorgelegten Nachweise vorzunehmen und darauf basierend die Angebote der Bieter auszuwählen.
Beim nicht offenen Verfahren, beim Verhandlungsverfahren, beim wettbewerblichen Dialog und bei einer Innovationspartnerschaft sind nur Umstände zu berücksichtigen, die nach Aufforderung zur Angebotsabgabe Zweifel an der Eignung des Bieters begründen.
Leitet sich aus der Prüfung ab, dass ein Bieter nicht geeignet ist, dann kommt ein Zuschlag nicht in Betracht. Weist der Bieter seine Eignung mit entsprechenden Nachweisen, Erklärungen und geforderten Bestätigungen nicht bzw. auch nach wiederholten Aufforderungen nicht nach, so ist sein Angebot auszuschließen. Andererseits sollte eine nachgewiesene, besondere Eignung noch kein ausschließliches Kriterium für einen Zuschlag sein.
Ein Angebot kann auch von einer Bietergemeinschaft unterbreitet werden, die wie ein Einzelbieter zu werten ist. Zu prüfen wäre dann, ob bei jedem Mitglied der Gesellschaft alle Eignungskriterien erfüllt sind. Es sollten in diesem Fall die Fähigkeiten der Bietergemeinschaft insgesamt betrachtet werden, die Zuverlässigkeit bei nationalen Vergaben im Unterschwellenbereich aber zu jedem Mitglied geprüft werden.
Werden vom Auftraggeber auch Nachweise zur Eignung der Nachunternehmer gefordert, dann müssen auch diese Nachweise die Anforderungen an die Eignung erfüllen. Andernfalls könnte das Angebot auch ausgeschlossen werden. Bei präqualifizierten Bauunternehmen kann auf die Nachweise für Nachunternehmer verzichtet werden, weil sich die präqualifizierten Unternehmen verpflichtet haben, nur präqualifizierte Nachunternehmer oder solche Unternehmen einzusetzen, die die Voraussetzungen für die Präqualifizierung erfüllen.
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Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Eignungsprüfung"

Ausgabe 1996-11
Das Dokument gilt für die Festlegung von Mauerwerksfestigkeitsklassen durch Eignungsprüfungen an Mauerwerk, wobei im Bereich bis zur Mauerwerksfestigklasse M6 durch Einführung weiterer Mauerwerksfestigkeitsklassen eine feinere Abstufung erfolgt. Das ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-06
Diese Norm enthält Festlegungen zu technischen Angaben, die die CE-Kennzeichnung für Mauermörtel nach DIN EN 998-2 enthalten muss, und zu Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um diese Mörtel für Mauerwerk nach DIN EN 1996 (Eurocode 6) einschließli...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2025-03
Diese Norm befasst sich mit der Normung von Erdwärmesonden für geothermische Anwendungen unter geologischen und Umweltaspekten und deckt dabei die Bereiche Planung, Ausführung, Betrieb, Überwachung, Wartung und Stilllegung von Erdwärmesonden in v...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-04
Diese Norm enthält Empfehlungen und Leitlinien für die Qualitätssicherung und die Qualitätskontrolle von Erdarbeiten im üblichen Hoch- und Tiefbau. Sie gibt Hinweise zu den Verfahren, die anzuwenden sind, damit Auftraggeber, Auftragnehmer und Planer ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-05
Diese Norm legt das Verfahren fest zur Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten einschließlich der Bauprodukte innerhalb von Bauteilen, ausgenommen Starkstromkabel und –leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel, die von EN 13501-6 erfass...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-06
Diese Norm gilt für Pflanzen und Pflanzarbeiten im Rahmen von Maßnahmen des Landschaftsbaus.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-13 AA „Landschaftsbau“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2015-12
Diese Norm gilt für den Einbau und die damit verbundene Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen, die üblicherweise erdüberdeckt eingebaut sind und unter Freispiegelbedingungen jedoch bis zu 0,5 kPa bei Überdruck betrieben werden. Die Bauausführung...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2022-08
Diese Norm ist anzuwenden für die Planung und Ausführung raumlufttechnischer Anlagen (im Folgenden RLT-Anlagen genannt) in Industrie-, Hochschul- und Institutslaboratorien. Sie ist auch anzuwenden für RLT- Anlagen in naturwissenschaftlichen Fachräume...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-12
Diese Norm gibt Empfehlungen für die Erdverlegung in offener Bauweise im Rohrgraben und die Inbetriebnahme von Rohrleitungssystemen aus thermoplastischen Kunststoffen, die für die Wasserversorgung unter Druck (Ergänzung zu EN 805) und das Ableiten vo...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 1991-06
Diese Norm enthält Festlegungen zu zerstörenden und zerstörungsfreien Prüfverfahren zur Bestimmung der Druckfestigkeit sowie zur Prüfung der Oberflächenzugfestigkeit von Festbeton in Bauwerken und Bauteilen. Es werden Auswahl der Messstellen, Entnahm...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 20000-412 (2019-06)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 16907-5 (2019-04)
Vor der Ausführung jedweder Erdarbeiten sollten die Materialien nach EN 16907-2 charakterisiert werden, um sicherzustellen, dass die Bemessungsannahmen noch gültig und die Anforderungen an den Abtrag, den Transport und die Verdichtung in den Vertrags...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 17522 (2025-03)
Alle Schweißverbindungen am Sondenfuß und alle Sondenrohre müssen vor der Verpackung und Auslieferung werkseitig auf Dichtheit geprüft werden.Unmittelbar vor dem Einbringen der Sondenrohre in das Bohrloch muss eine gründliche Sichtprüfung auf mö...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18202 (2019-07)
Die Ebenheit wird durch Einzelmessungen mit einer Richtlatte oder durch Messen der Abstände zwischen rasterförmig angeordneten Messpunkten und einer Bezugsfläche geprüft.Bei der Einzelmessung wird die Richtlatte auf zwei Hochpunkten der Fläche aufgel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 16907-5 (2019-04)
Die Häufigkeit der Prüfungen muss unter Berücksichtigung der folgenden Faktoren geplant werden: Volumen des eingebauten Materials; Zweck des Erdbauwerks; Materialart; Ergebnisse der Versuche; Lage der Schicht im Erdbauwerk; Einbaufortschritt des Mate...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 16907-5 (2019-04)
7.1 Allgemeines Hinsichtlich der Verdichtungskontrolle sind in Europa zwei wesentliche Vorgehensweisen verbreitet: die Anforderungen an das Verfahren und die Anforderungen an die fertige Leistung wie nachfolgend und in EN 16907-3 beschrieben und wie ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN CEN/TS 1046 (2023-12)
12.1 Prüfung nach dem VerlegenNach der Verlegung sollten die Rohrleitungen nach EN 1610 für drucklose Anwendungen und EN 805 für Druckanwendungen geprüft werden. Die Kennzeichnung der Bauteile muss überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie mit d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1097-6 (2022-05)
Dieses Dokument legt das für die Erstprüfung und in Streitfällen anzuwendende Referenzverfahren für die Bestimmung der Rohdichte und der Wasseraufnahme von normalschweren und leichten Gesteinskörnungen fest. Für andere Zwecke, z.B. die ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18915 (2018-06)
Nach dem Grundsatz „Gleiches zu Gleichem“ enthält Tabelle A.1 Kriterien für das getrennte Abtragen, Lagern, Auftragen und Einbauen des Bodens. Die Kriterien dienen der Abschätzung der Bodeneigenschaften. Die vorliegende Schichtung und Horizontierung ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 12390-1 (2021-09)
Dieses Dokument legt die Formen, Maße und zulässigen Abweichungen von Probekörpern aus Beton in Form von Würfeln, Zylindern und Prismen und von für ihre Herstellung erforderlichen Formen fest.ANMERKUNG Die in diesem Dokument festgel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Eignungsprüfung an 3 Ankern DIN EN 1537, ohne gutachterlicher Überwachung an Bauwerksankern, Litzenanker als Kurzzeitanker, Ansatzpunkthöhe bis 0,5 m, über Arbeitsebene, mit Neigung zur Waagerechten bis 15 Grad, Prüfkraft 600 kN....
Abrechnungseinheit: St

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