Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Eignungsprüfung

Im Rahmen der Prüfung von Angeboten ist nach der formalen Prüfung der Angebote in einem nächsten Schritt zu prüfen, ob der Bieter über die zur Aufgabenerfüllung erforderliche Eignung verfügt und die abgeforderten Nachweise zur Eignung vorgelegt hat. Für öffentliche Bauaufträge ist dabei zunächst zu differenzieren nach Vergaben:
Bei einer öffentlichen Ausschreibung ist bereits in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu vermerken, welche in § 6a Abs. 2 VOB/A aufgeführten Nachweise mit dem Angebot verlangt werden oder deren spätere Anforderung vorbehalten wird.
Der Auftraggeber kann auch auf die Vorlage von Nachweisen verzichten, wenn:
  • die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz der Nachweise ist oder
  • neu nach § 6a Abs. 5 VOB/A (2019) der Auftragswert nur einen Umfang bis 10.000 € umfasst und dies nach Art und Umfang des Auftrags gerechtfertigt ist. Hiervon ausgenommen bleiben Angaben zur Zuverlässigkeit im engeren Sinne wie beispielsweise zu Eintragung in das Berufsregister, Anmeldung zur Berufsgenossenschaft, Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen wie zur Sozialversicherung und den Sozialkassen der Bauwirtschaft.
Der Nachweis der Eignung kann anhand der abrufbaren Eintragungen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen, dem Präqualifizierungsverzeichnis als effektivstem und zuverlässigstem Instrument zur Eignungsprüfung und der dort hinterlegten Erklärungen und Nachweise, erfolgen. Für die Angaben im Verzeichnis gilt die Vermutung der Richtigkeit, d. h. sie dürften nur aus einem begründeten Anlass angezweifelt werden. Ggf. sind dann darüber hinaus weitere Angaben und sonstige Erkenntnisse heranzuziehen, beispielsweise auch eigene Erfahrungen bei der Eignungsprüfung einzubeziehen. Das bedeutet aber nicht, von vornherein auf Nachweise zu verzichten.
Im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019) wird im Formblatt 321 unter Tz. 4 - Eignungsprüfung - hervorgehoben, dass für die Eignungsprüfung die Aussagen des Präqualifikationsverfahrens (PQ-Verfahren) zu nutzen sind. Kann ein Bieter geltend machen, noch gültige Eignungsnachweise bereits in einem anderen Verfahren vorgelegt zu haben, so sind diese Unterlagen für die Beurteilung der Eignung heranzuziehen. Gibt ein Bieter mehrere Angebote (Haupt- oder Nebenangebote) in einem Vergabeverfahren ab, sind die Eignungsnachweise nur einmal zu fordern. Ein Verlangen nach weiteren Eignungsnachweisen (beispielsweise zusätzliche Referenzen) sollte nur in Betracht kommen, wenn eine technisch anspruchsvollere Lösung enthalten ist, deren Ausführung noch nicht mit vorliegenden Unterlagen belegt ist.
Sind Bauunternehmen noch nicht präqualifiziert, so sind für die Eignungsprüfung "Eigenerklärungen der Bieter " abzufordern und ggf. weiterhin zusätzliche Angaben und Aussagen zu verlangen, und ggf. Aussagen durch Einzelnachweise vorzulegen, wenn Angebote nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl gelangen. Bei Bauaufträgen bei Erreichen der Schwellenwerte wäre die "EEE - Einheitliche Europäische Eigenerklärung " und die darin bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärung einzuholen und zu prüfen.
Liegt eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vor, dann können - als Erleichterungen gegenüber vorher - mit Anwendung der VOB/A (2019) zunächst Eigenerklärungen abgefordert und eine Bestätigung durch Nachweise nur noch von jenen Bewerbern verlangt werden, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe infrage kommen.
Bei einer beschränkten Ausschreibung und Freihändigen Vergabe im Unterschwellenbereich genügt es, nur die Umstände zu berücksichtigen, die ggf. Zweifel an der Eignung der Bieter bereits nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aufkommen lassen.
Bei einem offenen Verfahren ist die Eignungsprüfung anhand der vorgelegten Nachweise vorzunehmen und darauf basierend die Angebote der Bieter auszuwählen.
Beim nicht offenen Verfahren, beim Verhandlungsverfahren, beim wettbewerblichen Dialog und bei einer Innovationspartnerschaft sind nur Umstände zu berücksichtigen, die nach Aufforderung zur Angebotsabgabe Zweifel an der Eignung des Bieters begründen.
Leitet sich aus der Prüfung ab, dass ein Bieter nicht geeignet ist, dann kommt ein Zuschlag nicht in Betracht. Weist der Bieter seine Eignung mit entsprechenden Nachweisen, Erklärungen und geforderten Bestätigungen nicht bzw. auch nach wiederholten Aufforderungen nicht nach, so ist sein Angebot auszuschließen. Andererseits sollte eine nachgewiesene, besondere Eignung noch kein ausschließliches Kriterium für einen Zuschlag sein.
Ein Angebot kann auch von einer Bietergemeinschaft unterbreitet werden, die wie ein Einzelbieter zu werten ist. Zu prüfen wäre dann, ob bei jedem Mitglied der Gesellschaft alle Eignungskriterien erfüllt sind. Es sollten in diesem Fall die Fähigkeiten der Bietergemeinschaft insgesamt betrachtet werden, die Zuverlässigkeit bei nationalen Vergaben im Unterschwellenbereich aber zu jedem Mitglied geprüft werden.
Werden vom Auftraggeber auch Nachweise zur Eignung der Nachunternehmer gefordert, dann müssen auch diese Nachweise die Anforderungen an die Eignung erfüllen. Andernfalls könnte das Angebot auch ausgeschlossen werden. Bei präqualifizierten Bauunternehmen kann auf die Nachweise für Nachunternehmer verzichtet werden, weil sich die präqualifizierten Unternehmen verpflichtet haben, nur präqualifizierte Nachunternehmer oder solche Unternehmen einzusetzen, die die Voraussetzungen für die Präqualifizierung erfüllen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
Ob Vergabe-Bestimmungen, Regelungen zum VOB/B-Vertrag oder ATV der VOB/C für die Abrechnung – mit baunormenlexikon.de haben Sie alle VOB-Teile parat. Auf dem aktuellen Stand! Mit zahlreichen Erläuterungen. Genau für Ihr Gewerk oder speziell für Architekten.
Die relevanten ATV der VOB/C, VOB/B und VOB/A sind in vielen Normen-Paketen des Baunormenlexikons mit dabei:
Jetzt kostenlos anmelden »

Aktuelle Baupreise zu Eignungsprüfung

Ermitteln Sie aktuelle, verlässliche Preise zu Bauleistungen für alle Stadt-und Landkreise in Deutschland.

Beispiel
von
91,31 €/St
mittel
98,05 €/St
bis
105,73 €/St
Zeitansatz: 0,000 h/St (0 min/St)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Weiden i.d. Oberpfalz

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Eignungsprüfung"

Ausgabe 1996-11
Das Dokument gilt für die Festlegung von Mauerwerksfestigkeitsklassen durch Eignungsprüfungen an Mauerwerk, wobei im Bereich bis zur Mauerwerksfestigklasse M6 durch Einführung weiterer Mauerwerksfestigkeitsklassen eine feinere Abstufung erfolgt. Das ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-06
Diese Norm enthält Festlegungen zu technischen Angaben, die die CE-Kennzeichnung für Mauermörtel nach DIN EN 998-2 enthalten muss, und zu Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um diese Mörtel für Mauerwerk nach DIN EN 1996 (Eurocode 6) einschließli...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-04
Diese Norm enthält Empfehlungen und Leitlinien für die Qualitätssicherung und die Qualitätskontrolle von Erdarbeiten im üblichen Hoch- und Tiefbau. Sie gibt Hinweise zu den Verfahren, die anzuwenden sind, damit Auftraggeber, Auftragnehmer und Planer ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-05
Diese Norm legt das Verfahren fest zur Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten einschließlich der Bauprodukte innerhalb von Bauteilen, ausgenommen Starkstromkabel und –leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel, die von EN 13501-6 erfass...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-06
Diese Norm gilt für Pflanzen und Pflanzarbeiten im Rahmen von Maßnahmen des Landschaftsbaus.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-13 AA „Landschaftsbau“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2015-12
Diese Norm gilt für den Einbau und die damit verbundene Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen, die üblicherweise erdüberdeckt eingebaut sind und unter Freispiegelbedingungen jedoch bis zu 0,5 kPa bei Überdruck betrieben werden. Die Bauausführung...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 1991-06
Diese Norm enthält Festlegungen zu zerstörenden und zerstörungsfreien Prüfverfahren zur Bestimmung der Druckfestigkeit sowie zur Prüfung der Oberflächenzugfestigkeit von Festbeton in Bauwerken und Bauteilen. Es werden Auswahl der Messstellen, Entnahm...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 1999-11
Der Inhalt des Dokuments wurde sachlich und redaktionell überarbeitet, der Abschnitt mit den Begriffsbestimmungen erweitert und das Inhaltsverzeichnis der Bauwerksakte neu gegliedert....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-02
Diese Norm legt - zusammen mit den in DIN EN 197-1 für Normalzement und in DIN EN 197-5 für Portlandkompositzement CEM II/C-M und Kompositzement CEM VI festgelegten Anforderungen - die Eigenschaften von Bestandteilen von Zement mit niedrigem wirksam...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-12
Diese Norm legt das Verfahren fest, nach welchem die Ballwurfsicherheit von Decken-, Wand- und Einbauelementen für Sporthallen (z.B. Wand- und Deckenverkleidungen, Türen, Fenster, Lüftungsgitter, Leuchten, Schalter, Steckdosen, Uhren usw.) nach DIN18...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 20000-412 (2019-06)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 20000-412 (2019-06)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1053-2 (1996-11)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 20000-412 (2019-06)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1053-1 (1996-11)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18916 (2016-06)
8.1 Allgemeines Die Prüfungen werden unterschieden nach: Voruntersuchungen; Eignungsprüfungen; Eigenüberwachungsprüfungen; Kontrollprüfungen. 8.2 Voruntersuchungen Voruntersuchungen sind Prüfungen des Auftraggebers als Grundlagenermittlung zur Planu...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18918 (2021-08)
9.1 Allgemeines Die Prüfungen werden unterschieden nach Voruntersuchungen, Eignungsprüfungen, Eigenüberwachungsprüfungen und, Kontrollprüfungen. 9.2 Voruntersuchungen Voruntersuchungen sind Prüfungen des Auftraggebers als Grundlagenermittlung ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 16907-5 (2019-04)
11.1 Tägliche Aufzeichnungen Es sollten tägliche Aufzeichnungen von Proben und Materialien geführt werden. Die Aufzeichnungen sollten ausreichend detaillierte Angaben zur Beschaffenheit und zum Ursprung sämtlicher Materialien enthalten und die Stelle...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 16907-5 (2019-04)
Vor der Ausführung jedweder Erdarbeiten sollten die Materialien nach EN 16907-2 charakterisiert werden, um sicherzustellen, dass die Bemessungsannahmen noch gültig und die Anforderungen an den Abtrag, den Transport und die Verdichtung in den Vertrags...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18320 (2019-09)
Historische Änderungen:Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Leistungen für Maßnahmen nach den Abschnitten 3.1.3 bis 3.1.6.4.2.2 Boden-, Wasser- und Wasserstandsuntersuchungen sowie besondere Prüfverfahren....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Eignungsprüfung"

Aktuelle, VOB-konforme und herstellerneutrale Ausschreibungstexte direkt für Ihre Ausschreibung oder Angebotserstellung.

Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Eignungsprüfung an 3 Ankern DIN EN 1537, ohne gutachterlicher Überwachung an Bauwerksankern, Litzenanker als Kurzzeitanker, Ansatzpunkthöhe bis 0,5 m, über Arbeitsebene, mit Neigung zur Waagerechten bis 15 Grad, Prüfkraft 600 kN....
Abrechnungseinheit: St

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere