Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Zusätzliche planerische Leistungen

Zusätzliche planerische Leistungen sind in der Regel vom Auftragnehmer durch den Auftraggeber geforderte Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen mit Bezug auf § 2 Abs. 9 in VOB, Teil B, die dann ggf. einen Nachtrag bedeuten und auch zu vergüten sind.
Voraussetzungen:
  • ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers,
  • Zusammenhang zu den Leistungen des Bauauftrags,
  • Leistungen gehören nicht von vornherein nach gewerblicher Sitte zum Leistungsumfang des Vertrages,
  • Leistung muss ausgeführt werden.
In der VOB ist keine Regelung zur Höhe der Vergütung formuliert worden. Wurde mit dem Vertrag auch keine Regelung zur Vergütung getroffen, sollte bei Anfall solcher Leistungen deren wertmäßiger Umfang in angemessener Höhe bestimmt werden, ggf. auch nach folgenden Aspekten:
  • Berechnung nach HOAI bzw. in Anlehnung an deren Honorarsätze,
  • Vereinbarung individueller Stundensätze,
  • Beachtung von Nebenkosten.
Ggf. kann letztlich eine Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB abgeleitet werden, wonach dem Auftragnehmer ein Anspruch in Höhe einer üblichen Vergütung zusteht.
Für den Vergütungsanspruch besteht keine Ankündigungspflicht, auch ist keine Frist bestimmt. Er sollte dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und dafür die Berechnung beigefügt werden.
Ist der Auftraggeber der Meinung, dass bereits mit dem Bauvertrag zu den Technischen Bedingungen geregelt wurde, zusätzliche planerische Leistungen durch den Auftragnehmer zu erbringen, kann auch eine geforderte Vergütung vom Auftraggeber abgelehnt werden.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Zusätzliche planerische Leistungen"

Auszug im Originaltext aus DIN EN 16310 (2013-05)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1504-9 (2008-11)
5.1 Allgemeines Abschnitt 5 definiert die Möglichkeiten und die Faktoren, die bei der Auswahl eines Konzeptes für den Schutz und die Instandsetzung eines Betontragwerks zu berücksichtigen sind.5.2 Optionen Um die künftigen Anforderungen an die Nutzun...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18531-1 (2010-05)
6.1 Allgemeines Die Beanspruchungs- und Einflussgrößen, die für die Funktion und den Bestand des Dachaufbaus von Bedeutung sind, müssen bereits bei der Planung des Bauwerks und der Dachabdichtung sowie bei der Auswahl d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18560-2 (2022-08)
6.3.1 AllgemeinesDer Estrich ist nach DIN 18560-1 herzustellen.Bei Heizestrichen auf Basis von Calciumsulfat oder Zement dürfen nur solche Zusatzmittel verwendet werden, die den Volumenanteil der Luftporen des Mörtels um nicht mehr als 5 % erhöhen.6....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Zusätzliche planerische Leistungen"

Aktuelle, VOB-konforme und herstellerneutrale Ausschreibungstexte direkt für Ihre Ausschreibung oder Angebotserstellung.

Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Funksender für die Ansteuerung von Warnsystemen für lärmerzeugende Maschinen, auf- und abbauen, projektieren, einschl. Ortsbegehung, Planerstellung, Vorlage zur Planprüfung, Erstellung der Anlagendokumentation, Funktionsprüfung vor der erstmaligen In...
Abrechnungseinheit: St
Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere