HOAI

Bauoberleitung

Als Bauoberleitung wird die Leistungsphase 8 nach der HOAI-2013 (in Kraft seit 17. Juli 2013) in der Anlage 12 bei Ingenieurbauwerken betitelt. Festgelegt werden Aufgaben für die planenden und überwachenden Architekten und Ingenieure als Kontrolle und Überwachung der Bauausführung im Auftrag des Bauherrn (BH) bzw. Auftraggebers, und zwar im Sinne der Objektüberwachung und Dokumentation zum Baugeschehen mit zugeordneten Grundleistungen und Besonderen Leistungen.
Speziell bei Ingenieurbauwerken sind als Aufgaben in der Leistungsphase 8 zu realisieren:
  • Grundleistungen:
    1. Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung, der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe
    2. Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
    3. Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen
    4. Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme
    5. Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
    6. Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
    7. Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
    8. Übergabe des Objektes
    9. Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
    10. Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften
Quelle: Anlage 12.1 - Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke
  • Besondere Leistungen:
    • Kostenkontrolle
    • Prüfen von Nachträgen
    • Erstellen eines Bauwerksbuchs
    • Erstellen von Bestandsplänen
    • Örtliche Bauüberwachung:
      • Plausibilitätsprüfung der Absteckung
      • Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
        • Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
        • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
        • Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
        • Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
        • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
        • Dokumentation des Bauablaufs
      • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
      • Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
      • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
      • Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
      • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
      • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
Quelle: Besondere Leistungen, Objektliste- in der HOAI 2013 (in der Fassung vom 10. Juli 2013)
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Anteile der HOAI-Leistungsphasen
Für die einzelnen Leistungsbilder nach HOAI wie Ingenieurbauwerke, Gebäude und Innenräume, Freianlagen u. a. erfolgt die Bauplanung bei Grundlage der HOAI nach verschiedenen Leistungsphasen nach HOAI und deren Bewertung mit Anteilen an den gesa...
Honorar nach HOAI für Instandhaltungen
Planungsleistungen für Instandhaltungen von Objekten umfassen nach § 2 Abs. 9 HOAI alle Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Objekts. Soweit die Leistungen durch die HOAI erfasst sind, können die Honorare für die Planung von Grundleistu...
Honorar nach HOAI für Instandsetzungen
Nach § 2 Abs. 8 der HOAI umfassen Instandsetzungen von Objekten alle „Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustandes) eines Objekts“, soweit die Maßnahmen nicht unter Wiederaufbauten falle...
Leistungsphasen nach HOAI
Leistungsphasen kennzeichnen die einzelnen Leistungsbilder nach HOAI im Rahmen der Bauplanung. Sie werden in der aktualisierten HOAI 2021 (heranzuziehen seit 1. Januar 2021) mit folgender Gliederung beschrieben: Grundlagenermittlung, Vorpl...
Prozentsätze zu HOAI-Honoraren
Für die einzelnen Leistungsbilder nach HOAI wie Ingenieurbauwerke, Innenräume und Gebäude, Freianlagen u. a. erfolgt die Bauplanung mit Bezug auf die HOAI nach verschiedenen Leistungsphasen nach HOAI, die gegenüber vorher mit der HOAI 2013 eine...
Instandsetzung von Objekten
Vorschriften zur Instandhaltung von baulichen Objekten werden in verschiedenen Dokumenten angeführt: Nach § 2 Abs. 8 in der HOAI umfasst die Instandsetzung von Objekten alle Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Objekts. Analog zu Sach...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere