HOAI

Bauoberleitung

Als Bauoberleitung wird die Leistungsphase 8 nach der HOAI-2013 (in Kraft seit 17. Juli 2013) in der Anlage 12 bei Ingenieurbauwerken betitelt. Festgelegt werden Aufgaben für die planenden und überwachenden Architekten und Ingenieure als Kontrolle und Überwachung der Bauausführung im Auftrag des Bauherrn (BH) bzw. Auftraggebers, und zwar im Sinne der Objektüberwachung und Dokumentation zum Baugeschehen mit zugeordneten Grundleistungen und Besonderen Leistungen.
Speziell bei Ingenieurbauwerken sind als Aufgaben in der Leistungsphase 8 zu realisieren:
  • Grundleistungen:
    1. Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung, der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe
    2. Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
    3. Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen
    4. Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme
    5. Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
    6. Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
    7. Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
    8. Übergabe des Objektes
    9. Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
    10. Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften
Quelle: Anlage 12.1 - Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke
  • Besondere Leistungen:
    • Kostenkontrolle
    • Prüfen von Nachträgen
    • Erstellen eines Bauwerksbuchs
    • Erstellen von Bestandsplänen
    • Örtliche Bauüberwachung:
      • Plausibilitätsprüfung der Absteckung
      • Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
        • Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
        • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
        • Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
        • Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
        • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
        • Dokumentation des Bauablaufs
      • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
      • Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
      • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
      • Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
      • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
      • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
Quelle: Besondere Leistungen, Objektliste- in der HOAI 2013 (in der Fassung vom 10. Juli 2013)
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