HOAI

Bauoberleitung

Die Bauoberleitung (Lph 8 nach HOAI 2021) übernimmt die übergeordnete Kontrolle und Koordination der Bauausführung. Sie überwacht im Auftrag des Bauherrn das Baugeschehen und die Dokumentation, ohne dauerhaft vor Ort zu sein.

Was ist eine Bauoberleitung?

Die Bauoberleitung entspricht der Leistungsphase 8 nach HOAI 2021 (in der Anlage 12 bei Ingenieurbauwerken und Anlage 13 bei Verkehrsanlagen). Sie ist eine übergeordnete Leitungsstelle, die nicht permanent vor Ort tätig ist und diese Aufgaben übernimmt:

Grundleistungen der Bauoberleitung (Lph 8)

Bei Ingenieurbauwerken und bei Verkehrsanlagen sind als Aufgaben in der Leistungsphase 8 als Grundleistungen (Anlage 12.1 -Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke bzw.: Anlage 13.1 - Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen) zu realisieren:
  1. Koordination und Planprüfung
    Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung, der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe
  2. Terminplanung
    Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
  3. Vertragliche Maßnahmen
    Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen
  4. Kostenfeststellung
    Ermittlung der Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme
  5. Abnahmen und Mängelmanagement
    Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
  6. Funktionsprüfungen
    Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
  7. Behördliche Abnahmen
    Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  8. Objektübergabe
    Übergabe des fertiggestellten Objekts
  9. Dokumentation der Mängelansprüche
    Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
  10. Zusammenstellung der Abschlussunterlagen
    Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften
Die Bauoberleitung steuert und überwacht die Bauausführung im Auftrag des Bauherrn.
Die Bauoberleitung steuert und überwacht die Bauausführung im Auftrag des Bauherrn. Bild: © #514424810 © Geber86 - iStock

Besondere Leistungen der Bauoberleitung

Die Besonderen Leistungen der Bauoberleitung ergänzen die Grundleistungen durch zusätzliche Aufgaben, insbesondere im Bereich Kostenmanagement und Dokumentation:

Besondere Leistungen der örtlichen Bauüberwachung

Die Besonderen Leistungen im Bereich der örtlichen Bauüberwachung umfassen zusätzliche Aufgaben zur Sicherstellung einer fachgerechten und vertragskonformen Ausführung vor Ort (Anlage 12.1 - Besondere Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, bzw.: Anlage 13.1 - Besondere Leistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen):
  1. Vorbereitung und Kontrolle
    • Plausibilitätsprüfung der Absteckung
    • Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
    • Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
  2. Vertrags- und Planerfüllung
    • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
    • Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
  3. Qualitätssicherung
    • Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
    • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
  4. Dokumentation und Aufmaß
    • Dokumentation des Bauablaufs
    • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
  5. Abnahmen und Rechnungswesen
    • Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
    • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
    • Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
  6. Funktionsprüfungen und Tragwerksüberwachung
    • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
    • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
Peter Wotschke
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