VOB A

Zuschlagskriterien für EU-weite Angebote

Die neuen EU-Vergaberegelungen finden für EU-weite Ausschreibungen und Vergaben bei Erreichen der Schwellenwerte u. a. ihre Umsetzung in der Vergabeverordnung (VgV § 58) sowie in der VOB/A im Abschnitt 2 mit den EU-Paragrafen in der VOB, die seit 18. April 2016 in Kraft sind.
Speziell für die Wertung von Angeboten sind die Aussagen in § 16 d EU der VOB/A maßgebend. Danach dürfen nur Zuschlagskriterien (früher als Wertungskriterien bezeichnet) und deren Gewichtung berücksichtigt werden, die in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind.
Als Zuschlagskriterien können nach § 16 d Abs. 2, Nr. 2 VOB/A insbesondere infrage kommen:
  • "Qualität einschließlich technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Zugänglichkeit, Design, soziale umweltbezogene und innovative Eigenschaften,
  • Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann, oder
  • Kundendienst und technische Hilfe sowie Ausführungsfrist".
Werden mit der Vergabe auch Festpreise oder Festkosten vorgesehen, wird der Wettbewerb nur über die Qualität stattfinden.
Die Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Das ist jeweils dann der Fall, wenn sie sich in irgendeiner Hinsicht und in einem Lebenszyklus-Stadium auf diesen beziehen.
Andererseits sind die Zuschlagskriterien auch so festzulegen und zu bestimmen, dass die Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs gewährleistet wird.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Zuschlagskriterien so festgelegt und bestimmt werden, dass:
  • ein wirksamer Wettbewerb möglich ist,
  • der Zuschlag nicht willkürlich erteilt werden kann und
  • eine wirksame Überprüfung möglich ist, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen.
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Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Zuschlagskriterien für EU-weite Angebote"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis oder mit unangemessen hohen oder niedrigen Kosten darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Insbesondere lehnt der öffentliche Auftraggeber ein Angebot ab, das unangemessen niedri...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung erfolgt im Rahmen einer nach dieser Vergabeordnung anwendbaren Verfahrensart. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben, braucht aber nicht abschlie...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bei einem offenen Verfahren wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.(2) 1. Bei einem nicht offenen Verfahren wird im Rahmen eines Te...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Wenn die Lieferung von energieverbrauchsrelevanten Waren, technischen Geräten oder Ausrüstungen wesentlicher Bestandteil einer Bauleistung ist, müssen die Anforderungen der Absätze 2 bis 4 beachtet werden.(2) In der Leistungsbeschreibung sollen i...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Die technischen Anforderungen (Spezifikationen – siehe Anhang TS Nummer 1) an den Auftragsgegenstand müssen allen Bewerbern gleichermaßen zugänglich sein.2. Die geforderten Merkmale können sich auch auf den spezifischen Prozess oder die spezif...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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